Nach Überfall auf 26-jährige Magdeburgerin – Haftbefehl gegen mutmaßliche algerische Täter

In der Magdeburger Sternstraße ist eine junge Frau in der Nacht zu Freitag brutal überfallen und ausgeraubt worden. Laut Polizei wurde das Opfer von drei Männern von hinten gepackt und gewürgt. Zwei Verdächtige wurden gefasst. Gegen sie wurde inzwischen Haftbefehl erlassen.

Die Sternstraße in Magdeburg
Der Tatort: die Sternstraße in Magdeburg in der Nähe des Hasselbachplatzes.Bildrechte: MDR/Steffen Jany

Gegen die beiden mutmaßlichen Gewalttäter, die in der Nacht zu Freitag eine 26-Jährige überfallen haben sollen, ist Haftbefehl erlassen worden. Das hat die Polizei mitgeteilt. Demnach wurden die Männer noch am Freitag dem Haftrichter vorgeführt. Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich laut Polizei um einen 19- und einen 21-jährigen Algerier.

Sie und ein weiterer Täter sollen in der Nacht zu Freitag eine Magdeburgerin zu Boden geworfen, geschlagen und getreten haben. Außerdem sollen die Männer die Frau mit einem Messer bedroht haben und in gebrochenem Deutsch Handy und Bargeld gefordert haben. Einer der drei Angreifer soll außerdem den Rucksack des Opfers durchwühlt haben.

Unterschiedliche Angaben zur Identität

Die Tat hatte sich laut Polizei in der Sternstraße ereignet. Die Angreifer seien geflüchtet, nachdem die 26-Jährige um Hilfe schrie und Passanten aufmerksam wurden. Polizeisprecher Mike von Hoff sagte MDR SACHSEN-ANHALT, es handele sich bei den Männern um Staatsangehörige aus Algerien, die in Deutschland Asyl beantragt hatten. Zunächst hatte es geheißen, die Festgenommenen seien 17 und einen 24 Jahre alt. Wie die Polizei allerdings später weiter mitteilte, hatten die mutmaßlichen Täter während ihres Aufenthalts in Deutschland falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht.

Ein dritter Täter wird noch gesucht. Die Polizei erhofft sich neue Hinweise aus der Vernehmung der beiden Tatverdächtigen. Dem Opfer geht es laut Polizei den Umständen entsprechend gut. Die Frau befinde sich nicht in stationärer Behandlung, hieß es weiter.

Die Polizeidirektion Nord prüft außerdem, ob die Männer auch für weitere Überfälle in Magdeburg verantwortlich sein könnten. Auch hier gab es immer mehrere Täter, die laut Ermittler arabischer Herkunft gewesen sein könnten.

Quelle: MDR vom 17.03.2017

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Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Der jungen Frau wird Angst und bang,
Den fichling drückt der Samenstrang.

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Geronimo

Diese Mistsau wird demnächst noch etwas ganz ANDERES drücken.

Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Gleich abschieben dieses Dreckspack. Nicht lange fackeln.

Karlchen
7 Jahre zuvor

Das Grundgesetz ist seit dem 18.07.1990 0:00 Uhr praktisch nur noch die AGB der Firma „Bundesrepublik Deutschland“ durch Nebenabreden zwischen den Besatzern und der „Bundesrepublik Deutschland“ zur Umgehung der Haftung nach HLKO. Man sagt auch zum Grundgesetz: Die Hausordnung der Alliierten, da das Grundgesetz mangels Rechtsnachfolge für das Deutsche Reich nicht auf Landesrecht beruht. Der Geltungsbereich des GG wurde mit Ablauf des 17.07.1990 gelöscht und später in veränderter Form in die Präambel eingefügt. Ist das legal?

Nach Mangold hat die Präambel keine Bedeutung als Gesetzes-§ und kann nur rechtswirksam werden, wenn es eine zusätzliche privatvertragliche Verpflichtung gibt. Die privatvertragliche Verpflichtung (Bund = Nebenabreden) existiert auch nach dem 17.7.1990 für alle Personalausweiseinhaber weiter, jedoch nicht für diejenigen, die keinen Personalausweis mehr haben und NUR einen Reisepass Deutsches Reich besitzen, weil sie nur so klar genug zum Ausdruck bringen können, dass sie mit den privatrechtlichen Nebenabreden nicht einverstanden sind.

https://www.facebook.com/groups/PegidaPartei zeigt die Wahrheit.