Wegen Terrorbedrohung: Deutschland schiebt erstmals hier Geborene ab

Deutsche Polizei (Symbolbild)© AP Photo/ Carmen Jaspersen

Zwei in Deutschland geborene Männer werden abgeschoben, weil sie Terroranschläge geplant haben sollen, berichtet das Nachrichtenportal Westfälische Nachrichten. Dies sei das erste Mal, dass die Bundesrepublik Menschen abschiebe, die im Land geboren worden seien.

„Zwei unter Terrorverdacht festgenommene islamistische Gefährder können abgeschoben werden, obwohl sie noch keine schweren Straftaten begangen haben und in Deutschland geboren sind“, so das Portal.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) habe eine entsprechende Anordnung von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) bestätigt, teilte das Ministerium am Dienstag mit. Pistorius habe Ende Februar die nach Angaben seines Sprechers bundesweit erste Abschiebungsanordnung nach dem Aufenthaltsgesetz verfügt, so die Westfälischen Nachrichten.

Zuvor wurde berichtet, dass die Polizei einen möglicherweise bevorstehenden Terror-Anschlag in Göttingen mit der Festnahme von zwei Männern aus der radikal-islamischen Szene verhindert hatte. Es handele sich um einen 27-jährigen Algerier und einen 23-jährigen Nigerianer, teilten die Polizei und das niedersächsische Innenministerium mit.Laut den Westfälischen Nachrichten kam die Generalstaatsanwaltschaft Celle zu dem Schluss, dass die Gefährder Anschlagspläne zwar diskutiert, aber noch keine konkrete Straftat beschlossen hätten. Deshalb habe die Behörde keinen Anlass für strafrechtliche Ermittlungen gesehen.

Niedersachsens Innenminister habe gleichwohl Abschiebungsanordnungen nach dem Aufenthaltsparagrafen 58a erlassen. Beide Männer seien demnach aus dem Gewahrsam in Abschiebehaft gekommen. Gegen die Abschiebeverfügung hätten sie vorläufigen Rechtsschutz beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, das für derartige Verfahren in erster und letzter Instanz zuständig ist. Erfolg hätten sie dabei allerdings nicht gehabt. Das Bundesgericht habe die Anträge im Wesentlichen abgelehnt, so dass die Abschiebungen jetzt grundsätzlich vollzogen werden könnten, sagte ein Ministeriumssprecher.

In seinem Beschluss habe das Gericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt, da die Klage in der Hauptsache voraussichtlich keinen Erfolg haben werde, sagte der Ministeriumssprecher. Beide Gefährder sollen jetzt so schnell wie möglich abgeschoben werden. Danach gelte für sie ein lebenslanges Wiedereinreiseverbot.

Quelle: Sputnik vom 22.03.2017

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Lächerliche 2 Personen schiebt man ab. Und daraus wird ein Theater gemacht. Dümmer gehts nimmer.

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
7 Jahre zuvor

Wiedereinreiseverbot? Bei der laschen Kontrolle ? Die kommen mit dem Flugzeug wieder und werfen Ihre Pässe weg, so einfach ist das. Als Bootsflüchtling ist das noch leichter. Da wird man ganz einfach gerettet.Ohne Pass.