Ein mutmaßlicher „Reichsbürger“ muss sich am Dienstag wegen versuchter Erpressung vor dem Amtsgericht Ansbach verantworten. Um eine Zwangsvollstreckung abzuwehren, soll er Allgemeine Geschäftsbedingungen erfunden haben.
Als eine Gerichtsvollzieherin Schulden des Mannes in Höhe von etwas mehr als 1.000 Euro eintreiben wollte, forderte der 62-Jährige stattdessen in einer Email bis zu zwei Millionen Euro „Schadenersatz“ von der Frau, sagte ein Justizsprecher dem Bayerischen Rundfunk.
Eigene AGBs erfunden
Der Mann berief sich demnach dabei auf seine eigenen, frei erfundenen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, wonach die Kontaktaufnahme der Gerichtsvollzieherin zu Schadenersatzansprüchen seinerseits führte. Damit folgte der 62-Jährige einer gerichtsbekannten Argumentation von „Reichsbürgern“, erläuterte der Justizsprecher.
Vorwurf der versuchten Erpressung
Da die angedrohte Millionenforderung dazu führen sollte, dass die Zwangsvollstreckung gegen den Mann eingestellt wird, legt die Staatsanwaltschaft dem Mann versuchte Erpressung zur Last. Ihm droht eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Ein Urteil soll noch am Dienstag fallen.
Quelle: Bayerischer Rundfunk vom 28.03.2017
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Wieder so ein Blödsinn. Wir befinden uns im Handelsrecht. Und wer handeln will, der nutzt dazu seine AGB. Die Gegenpartei, vermutlich mit eigenen AGB, muß die AGB des Handelsparters nicht annehmen. Somit ist das Geschäft geplatzt. Ganz einfach, oder ?
Die sogenannten Juristen sollten die Handelsschule besuchen, erweitert den Horizont !
Wenn die BRD mal von den Migranten IS-Kämpfern übernommen werden sollte, sind das doch keine Probleme mehr…
Unsere Justiz ist für mich Kasperle-Theater fü Kurzsichtige…