Urteil – An der Hotelbar gibt es keinen Arbeitsunfall

Ein Absacker mit Kollegen an der Bar nach einer dienstlichen Veranstaltung ist Privatsache. Das hat das Bundessozialgericht klargestellt. Wer dabei verunglückt, hat das Nachsehen.

Barkeeper (Symbolbild)
Getty Images

Barkeeper (Symbolbild)

 

Eine gesellige Runde unter Kollegen ist in aller Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Auch im Anschluss an eine betriebliche Veranstaltung ist der Rest des Abends reine Privatsache, hat jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. (B 2 U 15/15 R)

Das BSG wies damit einen angestellten Versicherungsvertreter ab. Sein Arbeitgeber hatte 2006 alle Außendienstler zu einem Sicherheitstraining des ADAC eingeladen. Anschließend hatte die Vertriebsdirektion noch in ein Lokal gebeten, um dort die Ergebnisse einer Mitarbeiterbefragung zu präsentieren. Anschließend gab es ein gemeinsames Abendessen.

Das Lokal schloss um Mitternacht, spätestens damit war dann das offizielle Programm beendet. Einige der Außendienstler trafen sich aber danach noch in der Hotelbar. Gegen 00.45 Uhr sagte der Kläger zu seinen Kollegen, dass er zur Toilette gehen wolle.

Auf dem Weg dorthin stürzte er eine steile Treppe hinab und wurde erst einige Zeit später bewusstlos entdeckt – mit 2,5 Promille Alkohol im Blut. Mehr als zehn Jahre lang lag der Mann anschließend im Wachkoma, bis er nun Anfang März starb.

Kein Anspruch auf Versorgung

Seine Witwe vertrat die Auffassung, das gesellige Beisammensein der Kollegen sei noch der betrieblichen Veranstaltung zuzurechnen und der Sturz somit ein Arbeitsunfall gewesen. Daher stehe ihr eine Hinterbliebenenversorgung zu.

Dem widersprach das BSG nun klar. Das Treffen an der Hotelbar sei „privat veranlasst“ gewesen. Zu dem Ausklang des Abends habe der Arbeitgeber weder eingeladen, noch habe ein offizieller Mitarbeiter der Vertriebsdirektion daran teilgenommen.

Auch ein „innerer Zusammenhang“ zur beruflichen Tätigkeit habe nicht bestanden. Bei Dienstreisen sei ein solcher Zusammenhang bei der abendlichen Freizeitgestaltung in der Regel auch nicht gegeben, unterstrichen die Kasseler Richter.

ler/AFP

Quelle: Spiegel-online vom 30.03.2017

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
trackback

[…] Zum Artikel […]