Berlin (ADN). Die vor wenigen Tagen im Bundesland Schleswig-Holstein verabschiedete Novelle zum Informationszugangsgesetz setzt die Empfehlungen zivilgesellschaftlicher Organsisationen nur unzureichend oder gar nicht um.
Das kritisiert nun die Antikorruptionsorganisation Transparency International in Berlin. Besonders bedauerlich sei, dass das Gesetz bis 2022 nur eine Soll-Vorschrift für die Veröffentlichung von Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktionsplänen sowie Richtlinien ist. In einem früheren Entwurf war dies eine Muss-Bestimmung. ++ (me/mgn/01.04.17 – 091)
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 01.04.2017
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