Schleswig-Holstein: Informationsfreiheit nur Soll, kein Muss

Berlin (ADN). Die vor wenigen Tagen im Bundesland Schleswig-Holstein verabschiedete Novelle zum Informationszugangsgesetz setzt die Empfehlungen zivilgesellschaftlicher Organsisationen nur unzureichend oder gar nicht um.

Das kritisiert nun die Antikorruptionsorganisation Transparency International in Berlin. Besonders bedauerlich sei, dass das Gesetz bis 2022 nur eine Soll-Vorschrift für die Veröffentlichung von Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktionsplänen sowie Richtlinien ist. In einem früheren Entwurf war dies eine Muss-Bestimmung. ++ (me/mgn/01.04.17 – 091)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 01.04.2017

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments