Bolsterlang: Bürgermeisterin im Verdacht, der „Reichsbürgerbewegung“ nahe zu stehen – Landesanwaltschaft leitet Disziplinarverfahren gegen Monika Zeller ein

 

Bolsterlang – Bolsterlang kommt nicht zur Ruhe. Nachdem vor kurzem vier Gemeinderäte wegen ihrer angeblichen Sympathie mit der „Reichsbürgerbewegung“ zurückgetreten waren, hat nun die Landesanwaltschaft Bayern gegen Bürgermeisterin Monika Zeller ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

„Gegen die kommunale Wahlbeamtin besteht der Verdacht, der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ nahe zu stehen und damit die Gründung und das Fortbestehen der Bundesrepublik Deutschland sowie die Geltung des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Bayern sowie der darauf basierenden Rechtsordnung in Abrede zu stellen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Disziplinarbehörde der Landesanwaltschaft Bayern vom Donnerstag. Es lägen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen“, so die Pressemeldung weiter.

 

Monika Zeller hatte im vergangenen Jahr, ebenso wie die zurückgetretenen Gemeinderäte, einen Staatsangehörigkeitsnachweis angefordert. Diesen „Gelben Schein“ beantragen vor allem die sogenannten „Reichsbürger“, die unter anderem die Existenz der Bundesrepublik anzweifeln. Bei der Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises habe Zeller „für die sogenannte ‚Reichsbürgerbewegung‘ typische Angaben zur Person gemacht“. Monika Zeller steht auch wegen eines Vortrages von Markus Hailer in der Kritik, der im Frühjahr 2016 in Bolsterlang stattgefunden hat. Auf seiner Homepage propagiert Hailer die „Abschaffung Deutschlands“, die Existenz von Chemtrails und andere Verschwörungstheorien. Zeller habe „aktiv daran mitgewirkt“, dass „einem bekannten Redner aus den Kreisen der sogenannten ‚Reichsbürgerbewegung‘ im Frühjahr 2016 ein Raum der Gemeinde Bolsterlang für eine Vortragsveranstaltung überlassen wurde“, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Ferner wird Zeller vorgeworfen, dass sie an der Veranstaltung selbst teilgenommen habe und nicht verhindert habe, dass Hailer sein „Gedankengut“ verbreite.

Die Bürgermeisterin hatte bislang auf die Anschuldigungen stets geantwortet, sie habe den Staatsangehörigkeitsausweis „aus reiner Neugier“ beantragt. Landrat Anton Klotz hatte in einem Gespräch mit dem Kreisbote Mitte März betont, er glaube ihr, solange er keine weitergehenden Hinweise auf eine Nähe Zellers zur Reichsbürgerbewegung habe. Nun jedoch hat der Landrat „seine Disziplinarbefugnisse an die Landesanwaltschaft Bayern übertragen und um Prüfung der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gebeten“, so die Pressemeldung.

Monika Zeller hat nun Gelegenheit, bis Anfang Mai eine Stellungnahme abzugeben. „Nach Vorliegen der Stellungnahme sowie weiterer Ermittlungen des Sachverhalts“ werde die Landesanwaltschaft Bayern „die nächsten Schritte prüfen“.

Ein Bürgermeister in Bayern kann als ehrenamtlicher kommunaler Wahlbeamter bei Dienstvergehen mit verschiedenen Disziplinarmaßnahmen bestraft werden, unter anderem einem Verweis, einer Geldbuße oder der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Sollte während eines Disziplinarverfahrens klar werden, dass das Beamtenverhältnis beendet wird oder dass „durch das Verbleiben im Dienst der Dienstbetrieb wesentlich beeinträchtigt wird“, kann auch eine vorläufige Dienstenthebung angeordnet werden.

eva

Quelle: Kreisbote und Münchner Merkur vom 07.04.2017

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M.F.S.
M.F.S.
6 Jahre zuvor

Was kommt als nächstes, Schilder auf denen „Reichsbürger“ draufsteht?

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Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  M.F.S.

Nee, Schilder wo Sperrgebiet drauf steht !