Deutschland – Gegenwind für Maas: Breite Allianz für Meinungsfreiheit kritisiert Gesetz gegen Hassrede

 

Gegenwind für Maas: Breite Allianz für Meinungsfreiheit kritisiert Gesetz gegen Hassrede

Sieht sich zunehmender Kritik ausgesetzt: Bundesjustizminister Heike Maas (SPD).

Hassrede und Fake News sind angeblich ein wachsendes Problem im Netz. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen. Das jedoch könnte „katastrophale Auswirkungen“ auf die Meinungsfreiheit haben, fürchten Verbände, Bürgerrechtler, Rechtsexperten und Wirtschaft.

Es heißt „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ und sorgte von Beginn an für Diskussionen: Das umstrittene Gesetz von Heiko Maas, kurz NetzDG. Erst vor wenigen Tagen wurde es von der Bundesregierung beschlossen. Das Gesetz soll helfen, die Hassrede in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter in den Griff zu bekommen. Doch genau dafür sei es gar nicht geeignet, sagen die Kritiker.

Gegen das Gesetz hat sich am Dienstag ein breites Bündnis von Verbänden, Experten und Vereinen ausgesprochen. Das Bündnis sieht die Meinungsfreiheit in Deutschland in Gefahr. In einer gemeinsamen Deklaration warnen sie vor den «katastrophalen Auswirkungen», sollte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vom Bundestag verabschiedet werden.

Vergangene Woche hatte die Bundesregierung das Gesetz auf den Weg gebracht. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will damit Plattformbetreiber und soziale Netzwerke bei der Löschung von strafbaren Inhalten stärker in die Pflicht nehmen.

Die Unterzeichner der Deklaration fordern eine politische Gesamtstrategie gegen Hassrede und absichtliche Falschmeldungen im Netz. Das geplante Gesetz genüge aber nicht diesem Anspruch und stelle im Gegenteil «die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage», schreibt Reporter ohne Grenzen. Der Digitalverband Bitkom betont, dass die Androhung hoher Bußgelder und die gleichzeitig sehr kurzen Reaktionsfristen die Plattformbetreiber im Zweifel dazu treibe, für die Löschung auch nicht strafbarer Inhalte zu entscheiden.

Von Zwangslöschungen könnten nach Ansicht der Unterzeichner auch Beiträge von Bürgerrechtlern oder etablierten Medien betroffen sein. Vor allem in Fällen, bei denen die Rechtswidrigkeit nicht, nicht schnell oder nicht sicher festgestellt werden könne, «sollte kein Motto „Im Zweifel löschen/sperren“ bestehen», heißt es in der Deklaration. Ein solches Vorgehen hätte «katastrophale Folgen für die Meinungsfreiheit».

Die Kritiker bemängeln in ihrer „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ vor allem die Tatsache, dass die Verantwortung in die Hände von Privatfirmen gelegt wird. Für sie ist es Aufgabe des Staates, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Diese Aufgabe dürfe nicht in die Hände von Privatunternehmen gelegt werden. Der Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC) Frank Rieger sagte:

Warum soll die oft schwierige Entscheidung, was rechtens ist und was nicht, an ein privates Unternehmen delegiert werden, das vorwiegend ein Profitinteresse hat?

Im Sinne des Unternehmens könne es nur sein, das Problem möglichst effizient aus dem Weg zu räumen:

Dadurch macht Justizminister Heiko Maas hier den ersten Schritt zu einer automatisierten, privatisierten Zensur.

Auch Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder hat große Mühe mit dem Gesetz:

Das NetzDG wird von einem breiten Bündnis von Organisationen und Personen abgelehnt, die bei netzpolitischen Diskussionen sonst häufig auch kontroverse Positionen vertreten,

sagte Rohleder.

Sie eint die Sorge um die Meinungsfreiheit im Netz, die durch ein überhastetes Gesetzgebungsverfahren aus wahlkampftaktischen Überlegungen in Gefahr gerät.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sieht vor, dass Plattformbetreibern wie etwa Facebook Löschfristen bei offensichtlich strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung auferlegt werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Das Gesetz soll vom Bundestag noch vor dem Sommer verabschiedet werden.

Zu den Unterzeichnern gehören neben Reporter ohne Grenzen und dem Bitkom der Deutsche Journalisten-Verband, Verbände wie BIU, eco, BVDW und BITMi, die Internet Society, der Chaos Computer Club, Wikimedia Deutschland sowie zahlreiche Rechtswissenschaftler.

Quelle: Russia Today (RT) vom 12.04.2017

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Das kleine Maasmännchen kann es eben nicht. Bald droht uns die totale Überwachung. Man traut sich nicht mehr einen Furz in Deutschland zu lassen. Wie lange lassen wir diesen „Minister“ noch Rauhbau bei uns betreiben?

Karlchen
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Eine nicht vorhandene oder fehlerhafte Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm, weil Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen und ähnliches zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB). Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG)! Ein Beschluss, ein Urteil wie auch Verträge jeglicher Art müssen unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt. (§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99, 452). Bei einem Verstoß liegt rechtlich nur ein Entwurf (eine Kladde) vor. (Üb 12 vor § 300, BGH NJR 80. 1167, Karlsr. Fam. RZ 99, 452) Es setzt keine Notfrist in Lauf (BGH NJW 95, 933) auch keinerlei andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfebeschluss auf Beschwerde. (Karlsr. Fam RZ 99, 452). Eine rechtskonforme Unterschrift besteht aus Titeln, Vor- und Zunamen! In 99 % aller Urteile & Beschlüsse fehlen die! Wir alle können in https://www.facebook.com/groups/PegidaPartei viel ändern. Wann packen wir das an? Herzlich willkommen!

Heidi
Heidi
7 Jahre zuvor

George Orwells „1984“ lässt grüßen. Ein Wahrheitsministerium geleitet von einem Stasi-IM, Anetta Kahane . Die träumen von einer DDR 2.0 und ihrer Handlangerin Julia Schramm, die zum Gedenken an die Dresdner Opfer nur dieses anzumerken hatte „Sauerkraut, Kartoffelbrei – Bomber Harris, Feuer frei“. https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/bettina-roehl-direkt/anetta-kahane-wieviel-hass-braucht-ein-mensch-um-stasi-zu-werden/