USA: Trump schränkt Transparenz im Weißen Haus ein

„Schwere nationale Sicherheitsrisiken“: Die US-Regierung will Listen von Besuchern im Weißen Haus nicht länger veröffentlichen. Bürgerrechtler sind empört.

Donald Trump
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Donald Trump

US-Präsident Donald Trump macht das Weiße Haus weniger transparent. Die unter Vorgänger Barack Obama begonnene Veröffentlichung des Besucherverkehrs im Weißen Haus wird nicht fortgeführt, wie US-Medien berichten. Zur Begründung führte die Regierung an, dass die bisherige regelmäßige Publikation dieser Listen „schwere nationale Sicherheitsrisiken“ mit sich bringe und gegen den Schutz der Privatsphäre verstoße.

Während der Amtszeit Obamas ließ sich mit Hilfe eines Suchformulars einsehen, welche Abgeordneten, Senatoren, Lobbyisten, Botschafter und sonstige Besucher des Präsidenten oder seiner Mitarbeiter im Weißen Haus ein und aus gingen. Nur in wenigen Ausnahmefällen – etwa bei rein privaten Besuchen bei der Präsidentenfamilie oder aus Gründen der nationalen Sicherheit – wurden die Namen nicht ins Netz gestellt.

Die vom Secret Service, der für den Schutz des Präsidenten zuständigen Sicherheitsbehörde, erstellten Listen wurden von Medien und Nichtregierungsorganisationen intensiv für ihre Recherchen genutzt. Obama hatte im Jahr 2009 damit begonnen, diese Listen öffentlich zu machen. Dies geschah allerdings nicht aus eigener Initiative, sondern im Rahmen einer Vereinbarung mit einer Bürgerrechtsorganisation, die auf die Veröffentlichung der Besuchernamen geklagt hatte.

Bereits seit Antritt der Trump-Regierung im Januar waren die Listen dann nicht mehr zugänglich. Wie das Magazin „Time“ und die Zeitung „Washington Post“ jetzt berichten, sollen laut einer Direktive des neuen Präsidenten die Besucherlisten nun erst frühestens fünf Jahre nach Trumps Ausscheiden aus dem Amt wieder zugänglich gemacht werden.

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Eine Gruppe von Bürgerrechtsorganisationen hat die neue Regierung allerdings bereits auf die Publikation der Listen verklagt. Die Kläger wollen nicht nur die Besucherliste des Weißen Hauses, sondern auch die von Trumps Privatdomizil Mar-a-Lago konsultieren. Trump hält sich regelmäßig in dem Privatclub im Bundesstaat Florida auf und erledigt dort auch einen Teil seiner Regierungsangelegenheiten.

bam/AFP

Quelle: Spiegel-online vom 13.04.2017

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Karlchen
7 Jahre zuvor

In der Gruppe https://www.facebook.com/groups/GerichteBRD/ ist jede Meinung willkommen, denn dort bin ich der Administrator. Sage und schreibe 5.000.000.000.000 € Schulden hatte bisher meine besetzte Heimat und nun will Herr Schäble den Flüchtlingen 4.000.000.000.000 € schenken. Wovon? Scheinverfahren mit Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen können ggf. einen Foltersachverhalt gemäß Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention und einen Verstoß gegen § 6 (1) Ziffer 2 des Völkerstrafgesetzbuches begründen. Deshalb ist es notwendig, Ihr “Urteil” einmal etwas näher unter die Lupe zu nehmen. Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

Hatten Sie einen Gerichtsprozess?
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Dann sollten Sie feststellen, ob Sie ein Urteil oder ein Scheinurteil oder nur eine Ausfertigung erhalten haben und nachfolgende Fragen beantworten:

§ Wurde Ihnen als Prozesspartei das Urteil zugestellt?
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