Klever Reichsbürger vor Gericht

rd | 19. April 2017, 12:56

„Aufgeklärt im Sinne des Völkerrechts“: Hohle Rhetorik hinter der Windschutzscheibe

„Aufgeklärt im Sinne des Völkerrechts“: Hohle Rhetorik hinter der Windschutzscheibe

An seinem schwarzen Mercedes hatte der 45 Jahre alte Klever deutlich sichtbar den Hinweis angebracht, dass er sich den so genannten „Reichsbürgern“ zugehörig fühlt, einer obskuren Gruppe von Menschen, die allesamt der Ansicht sind, dass die Bundesrepublik Deutschland eine illegale Rechtskonstruktion ist und in Wahrheit das Deutsche Reich fortbesteht.

In der kruden Logik dieser Menschen haben die Institutionen unseres Staates keine Autorität. Für den Klever, der ein Tätowierstudio betrieb, dürfte deshalb der Termin am 5. Mai um 9:00 Uhr die größtmögliche Herausforderung seines Weltbildes darstellen: Um diese Uhrzeit beginnt vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve im Saal A 103 in der Schwanenburg der Prozess gegen ihn – allerdings nicht wegen seines aus dem Lot geratenen Weltbildes, sondern wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zudem soll der Angeklagte das Waffengesetz missachtet haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, in nicht geringer Menge mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Hinzu kommt der erschwerende Umstand, dass der 45-Jährige bei seiner Festnahme nicht nur fünfzig Gramm hochkonzentriertes Kokain mit sich führte, sondern auch eine im Hosenbund versteckte Schusswaffe der Marke Heckler & Koch sowie ein Spring- und Butterflymesser.

Diese Kombination wird im Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich erwähnt: Demnach ist mit Haft nicht unter fünf Jahren zu bestrafen, wer „mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind“. Wenn sich die 2. große Strafkammer der Auffassung der Ankläger anschließt, droht dem Reichsbürger also eine langjährige Freiheitsstrafe.

Der 45 Jahre alte Klever war Anfang Februar verhaftet worden. Eigentlich sollte er nur ergänzende Informationen zur „Vermögensauskunft“ geben (früher Offenbarungseid genannt), doch die zuständige Gerichtsvollzieherin befürchtete bei diesem Verwaltungsakt Komplikationen und beantragte deshalb einen Haftbefehl, den das Amtsgericht auch beschloss. Da der Tätowierer polizeibekannt war und in Polizeikreisen als „sehr gefährlich“ eingestuft wurde, fällte die Polizei die Entscheidung, bei der Verhaftung ein Sondereinsatzkommando einzusetzen.

Als die Elitepolizisten die Wohnung des Mannes in Materborn stürmten und ihn überwältigten, fanden sie in seiner Weste das Rauschgift. In ersten Presseberichten hieß es, es seien Amphetamine (Aufputschmittel) gefunden worden; offenbar ergab die spätere Analyse der Substanzen, dass es sich um Kokain handelte. Bei der anschließenden Durchsuchung der Geschäftsräume entdecken die Fahnder im Tresor eine Feinwaage sowie 20 Druckverschlussbeutel, die in entsprechenden Kreisen in der Regel dazu benutzt werden, Drogen zu portionieren.

Ein Sprecher des Landgerichts teilte mit, dass der Angeklagte im Ermittlungsverfahren den Tatvorwurf teilweise einräumte. Zur Hauptverhandlung sind vier Zeugen geladen.

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Quelle: kleveblog.de vom 19.04.2017


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Karlchen
6 Jahre zuvor

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am 3.2.2012 die BRD zur Firma erklärt ohne hoheitliche Rechte und das Deutsche Reich sei als Staat zuständig für die Gebiete der untergegangenen BRD & DDR. Wo es keinen Staat gibt, gibt es keine Urkunden. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht von einem Staat ausgestellt. Jeder Beamte benötigt eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden die Beamten in ihre Dienststellung berufen. Das ist keine Bestallung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Ungültigkeit von Gesetzen in der BRD (vgl. BVerfGE 5, 13 ). Gesetze, die zwingende Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind nichtig.

Nichtige Verwaltungsakte oder nichtige Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber den Adressaten. Das heißt, man muss dort auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei Gerichtsurteilen sind Richter Willensbekundender, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter. Ohne Unterschrift ist also alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist im VVG § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt.

Der obligatorische Satz „Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig“ gilt lediglich, wenn das Dokument auf elektronischem Wege an den Empfänger versandt wird. Erhält er das Dokument auf dem Postweg, so wurde es nicht elektronisch versandt und somit ist das Dokument auf Grund der fehlenden Unterschrift sofort nichtig. Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden: Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, also Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit. Da alle Behörden unseres Landes Firmen sind, können sie gar keine Behörden sein. Oder in welchem Gesetz steht, daß eine Firma eine Behörde sein darf und damit hoheitliche Verwaltungsakte auslösen? Kann das ein Schuster oder Bäcker? Die Behörden sind nichts Besseres als Schuster und Bäcker! Das ist Amtsanmaßung! Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Hinzu kommt, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese in Privathaftung übergegangen sind (siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982). https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!