GESCHICHTE: 20. APRIL 1792 – Frankreich erklärt Österreich den Krieg

Frankreich
Über 20 Jahre dauerte der Konflikt in Europa.

Quelle: picture alliance / united archiv/united archives

 

Das revolutionäre Frankreich erklärt Österreich am 20. April 1792 den Krieg. Damit beginnt ein mehr als 20 Jahre währender gesamteuropäischer Konflikt.

Preußen, das im Februar ein Bündnis mit dem Kaiser geschlossen hat, tritt an Österreichs Seite in den Krieg ein, der als „Erster Koalitionskrieg“ bekannt wird.

In Paris befürchtet man im Frühjahr 1792 einen Angriff, da emigrierte französische Adlige in Koblenz bewaffnete Verbände aufstellen und den internierten König Ludwig XVI. von Frankreich befreien wollen.

Nun tritt Frankreich die Flucht nach vorn an. Um den Kampf gegen die erfahrenen Truppen der deutschen Großmächte zu bestehen, erlässt der revolutionäre Wohlfahrtsausschuss das Gesetz der „Levée en masse“, das alle unverheirateten Franzosen im Alter von 18 bis 25 Jahren zum Kriegsdienst verpflichtet.

Quelle: Welt-online vom 19.04.2016

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Karlchen
7 Jahre zuvor

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am 3.2.2012 die BRD zur Firma erklärt ohne hoheitliche Rechte und das Deutsche Reich sei als Staat zuständig für die Gebiete der untergegangenen BRD & DDR. Wo es keinen Staat gibt, gibt es keine Urkunden. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht von einem Staat ausgestellt. Jeder Beamte benötigt eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden die Beamten in ihre Dienststellung berufen. Das ist keine Bestallung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Ungültigkeit von Gesetzen in der BRD (vgl. BVerfGE 5, 13 ). Gesetze, die zwingende Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind nichtig.

Nichtige Verwaltungsakte oder nichtige Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber den Adressaten. Das heißt, man muss dort auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet auch, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist. Bei Gerichtsurteilen sind Richter Willensbekundender, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter. Ohne Unterschrift ist also alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist im VVG § 34 und § 44 ausdrücklich so vermerkt.

Der obligatorische Satz „Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig“ gilt lediglich, wenn das Dokument auf elektronischem Wege an den Empfänger versandt wird. Erhält er das Dokument auf dem Postweg, so wurde es nicht elektronisch versandt und somit ist das Dokument auf Grund der fehlenden Unterschrift sofort nichtig. Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden: Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, also Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit. Da alle Behörden unseres Landes Firmen sind, können sie gar keine Behörden sein. Oder in welchem Gesetz steht, daß eine Firma eine Behörde sein darf und damit hoheitliche Verwaltungsakte auslösen? Kann das ein Schuster oder Bäcker? Die Behörden sind nichts Besseres als Schuster und Bäcker! Das ist Amtsanmaßung! Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Hinzu kommt, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese in Privathaftung übergegangen sind (siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982). https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

Und zu allem Übel, der Adolf hat heute auch noch Geburtstag !

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