Russland: Oberstes Gericht verbietet Zeugen Jehovas

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Blücher
Motiv Befreiungskampf Generalfeldmarschall Blücher

Menschen warten in Russlands Oberstem Gericht auch eine Entscheidung über ein Verbot der Zeugen Jehovas. (AFP / Vasily MAXIMOV)
Menschen warten in Russlands Oberstem Gericht auch eine Entscheidung über ein Verbot der Zeugen Jehovas. (AFP / Vasily MAXIMOV)

Das Oberste Gericht Russlands hat die Zeugen Jehovas verboten.

Das Gericht habe einem Antrag des Justizministeriums zugestimmt, in dem die Glaubensgemeinschaft als extremistische Gruppe eingestuft werde, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedrohe, meldet die Nachrichtenagentur Interfax. Die Zentrale der Gruppe und ihre 395 Regionalverbände würden geschlossen, ihr Besitz beschlagnahmt.

Die Zeugen Jehovas haben in Russland nach eigenen Angaben mehr als 170.000 Anhänger. Die Gruppe wurde seit vergangenem Jahr von den Behörden unter Druck gesetzt. Unter anderem durfte sie keine Schriften mehr verteilen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 21.04.2017

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Karlchen
6 Jahre zuvor

Soll das russische Religionsfreiheit sein? Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am 3.2.2012 die BRD zur Firma erklärt ohne hoheitliche Rechte und das Deutsche Reich sei als Staat zuständig für die Gebiete der untergegangenen BRD & DDR. Wo es keinen Staat gibt, gibt es keine Urkunden. Und wenn es eine gibt, dann wurde diese nicht von einem Staat ausgestellt. Jeder Beamte benötigt eine Bestallungsurkunde. Aktuell werden Beamte in ihre berufen. Das ist keine Bestallung! Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Ungültigkeit von Gesetzen (BVerfGE 5, 13 ).

Gesetze, die zwingende Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen Gesetzen beruhen, sind nichtig. Verwaltungsakte oder Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber den Adressaten. Das heißt, man muss auch nicht widersprechen. Die Nichtigkeit beinhaltet, daß keine Fristen eingehalten werden müssen, da schließlich der Verwaltungsakt von Grund auf nichtig ist. Ebenso wird die Nichtigkeit festgestellt, wenn keine Unterschrift des Willensbekundenden vorhanden ist.

Bei Gerichtsurteilen sind Richter Willensbekundender, in einer Behörde ist es der entsprechende Sachbearbeiter. Ohne Unterschrift ist alles nichtig, da es nach § 125 BGB einen Formmangel darstellt. Dies ist im VVG § 34 und § 44 so vermerkt. Der obligatorische Satz „Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig“ gilt lediglich, wenn das Dokument auf elektronischem Wege an den Empfänger versandt wird. Erhält er das Dokument auf dem Postweg, so wurde es nicht elektronisch versandt und somit ist das Dokument auf Grund der fehlenden Unterschrift sofort nichtig. Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden:

Ämter sind weisungsbefugte Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit. Behörden sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, also Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit. Da alle Behörden unseres Landes Firmen sind, können sie gar keine Behörden sein. Oder in welchem Gesetz steht, daß eine Firma eine Behörde sein darf und damit hoheitliche Verwaltungsakte auslösen? Kann das ein Schuster oder Bäcker? Die Behörden sind nichts besseres als Schuster und Bäcker! Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Hinzu kommt, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese in Privathaftung übergegangen sind (siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982).

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland hat viel Raum für alle Meinungen, herzlich willkommen!

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Wird überall Zeit, diese Labersäcke zu verbieten. Von wegen Gott !