Reichsbürger scheitert vor Gericht

Ein Reichsbürger aus Herford bekommt seine Waffenbesitzkarte und seinen Waffenschein nicht zurück. Der Rentner ist mit seiner Klage vor dem Mindener Verwaltungsgericht gescheitert. Völlig zu Recht habe die Waffenbehörde des Kreises Herford dem Mann den kleinen Waffenschein und die Waffenbesitzkarte abgenommen, hieß es in der Urteilsverkündung. Der Mann war zuvor zwei Mal zu insgesamt Geldstrafen von 60 Tagessätzen verurteilt worden – genug, um als unzuverlässig zu gelten. Dazu komme noch, dass er der Reichsbürgerbewegung nahe steht. Jemand, der die Bundesrepublik und ihre Verfassungsordnung nicht anerkenne, dürfe keine Waffen tragen. Selbst wenn der Reichsbürger vor Gericht gewonnen hätte – seine Waffen hätte er trotzdem nicht wieder bekommen: Die Waffenbehörde hatte in der Zwischenzeit auch noch ein Waffenbesitzverbot gegen ihn ausgesprochen.

Quelle: radiowestfalica.de vom 24.04.2017

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
trackback

[…] Zum Artikel […]