Passau: 24-Jähriger Eritreer belästigt mehrere Frauen sexuell – Wurden weitere Frauen Opfer?

07.05.2017

Polizei, Polizist

Foto: Marcel Mayer

Am Sonntag, 7. Mai, zwischen 5 und 5.45 Uhr konnte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Passau eine Streitigkeit in der Bahnhofstraße vor einer dortigen Bar beobachten.

Hierbei wollte ein 23-jähriger Mann aus Passau auf einen 24-jährigen eritreischen Staatsangehörigen losgehen. Die Ermittlungen vor Ort ergaben, dass der 24-jährige eritreische Staatsangehörige eine 18-jährige Frau gegen deren Willen küsste und ihr an die Brust fasste. Deren Hilfeschreie veranlasste den 23-Jährigen zum Einschreiten.

Im weiteren Verlauf wurde bekannt, dass der 24-Jährige drei weitere Frauen im Alter von 24 bis 47 Jahren ebenfalls durch Anfassen an die Brust sexuell angegangen hatte. Wurden in oben genanntem Zeitraum weitere Frauen Opfer? Etwaige Geschädigte werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Passau, 0851/9511-0, in Verbindung zu setzen.

Autor: pm/jg

Quelle: wochenblatt.de vom 07.05.2017 (Überschrift ergänzt Redaktion staseve)

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Zipfel ab und gut ist. Dann zurück nach Eritrea

Karlchen
6 Jahre zuvor

Warum interessiert sich ausser Ulrike kein Mensch dafür? Menschenrechte Resolution 217 Artikel 2: Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Desweiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3:
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5:
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 7:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.

Artikel 12:
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und Rufes ausgesetzt werden.

Artikel 20:
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 22:
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit.

Artikel 25:
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.

Artikel 28:
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Aus Artikel 2 geht hervor, dass Jeder diese Rechte besitzt. Aus keinem einzigen dieser Artikel geht hervor, dass man in der „Bundesrepublik Deutschland“ wohnen muss, um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können. Warum wissen das aber nur wenige Menschen im besetzten Deutschland? Nähere Auskunft erteilt:

Donald Trump, 725 Fifth Avenue in USA-10022 New York. https://www.facebook.com/groups/Euronachricht kann Probleme der Welt beseitigen, wenn ALLE mitmachen. Ganz herzlich willkommen!