HEIDENHEIM: „Reichsbürger“: Auch in Heidenheim schon vor Gericht

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Blücher
Motiv Befreiungskampf Generalfeldmarschall Blücher

Sogenannte „Reichsbürger“ gibt es auch im Kreis Heidenheim. Davon zeugen bereits mehrere Strafbefehle.

Erwin Bachmann |

Bürger, die den Staat nicht anerkennen, beschäftigen dessen Organe in zunehmendem Maße. Mit an vorderster Stelle steht die Staatsanwaltschaft Ellwangen, die zwar keine Erkenntnisse darüber hat, wieviele Anhänger diese „Reichsbürger“-Bewegung in ihrem Einzugsgebiet eigentlich hat, die aber weiß, dass es praktisch in jedem der acht Amtsgerichtsbezirke – also auch in Heidenheim – schon Verhandlungen gegen solche Leute gibt, die weder die Bundesrepublik noch deren Gesetze und Staatsautoritäten akzeptieren wollen.

„Auch wir machen Erfahrungen mit dieser Klientel,“ sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Freyberger jüngst im Rahmen der Jahrespressekonferenz der Ellwanger Anklagebehörde. Und die von dort aus betriebenen Verfahren machen nicht wenig Arbeit.

Sie sind oft schon deshalb sehr aufwändig, weil die Querulanten dafür bekannt sind, sehr umfangreiche Eingaben in Form von Schriftsätzen zu machen, die gern über viele Seiten gehen und sorgsam studiert werden müssen. Hinzu kommen erhöhte Sicherheitsvorkehrungen, die nicht von ungefähr als notwendig erachtet werden. „Bei Hauptverhandlungen kann es zu Eskalationen kommen, das ist alles extrem unvorhersehbar,“ so Freyberger.

Im Übrigen bergen gegen „Reichsbürger“ gerichtete Verfahren auch für die Ermittler selbst ein nicht zu unterschätzendes Risiko. So weiß man von anderen Staatsanwalten, dass sie schon mit Schadensersatzforderungen konfrontiert wurden und dass sich Einzelne über verschlungene Wege – eine zeitlang lief das über Staaten wie Malta – wegen angeblicher formaler Fehler tatsächlich bereits Vollstreckungstitel verschafft haben. „Bei uns bis jetzt nicht,“ so der Chef der Staatsanwaltschaft Ellwangen.

Tumult und Hektik

In Heidenheim hat sich die „Reichsbürger“-Szene bislang in Form eines als Hausfriedensbruch gewerteten Auftritts bemerkbar gemacht. Anlass war HZ-Informationen zufolge eine nicht bezahlte Rundfunkrechnung, was am Ende eines länger währenden Rechtsstreits dazu geführt hatte, dass der Schuldner von einem Obergerichtvollzieher vorgeladen wurde, um in dessen Büro eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, also den Offenbarungseid zu leisten.

Zu diesem Termin war der Schuldner nicht allein, sondern in Begleitung von einem halben Dutzend weiterer Menschen erschienen – eine Tumult und Hektik verursachende Aktion, die nach dem Eindruck des sich bedrängt sehenden Inkassobevollmächtigten darauf ausgerichtet war, Druck auszuüben:

„Es gab provokative Äußerungen, es wurde eine Drohkulisse aufgebaut, und einer hat das ganze Geschehen mit einer Kamera aufgenommen,“ erinnert sich der Mann, der damals die Polizei zu Hilfe gerufen hatte und sicher ist, dass zumindest ein Großteil der damals massiv aufgetretenen Gruppe der „Reichsbürger“-Szene zuzuordnen ist: was auch aus Schriftsätzen hervorgeht, wie von richterlicher Seite bestätigt wird.

Nachdem Anzeige erstattet worden war, wurden Ermittlungen aufgenommen, aus denen mehrere von der Staatsanwaltschaft Ellwangen erlassene Strafbefehle hervorgingen, gegen die Einsprüche erhoben wurde. So folgte am Amtsgericht Heidenheim ein strafrechtliches Nachspiel in Form einer Hauptverhandlung, der ein Teil der Beschuldigten der Hauptverhandlung fern blieb.

Aktuell sind drei Personen rechtskräftig verurteilt. Die geltend gemachten Vergehen wurden mit Strafbefehlen geahndet, darunter sind Geldstrafen mit 60 und 120 Tagessätzen. Interessant am Rande: Der Mann, um den sich alles gedreht hat, musste die eidesstattliche Erklärung gar nicht ablegen, weil er dem Gerichtsvollzieher das geforderte Geld auf den Tisch gelegt hatte.

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Auf kommunaler Ebene hatte man bereits Anfang des Jahres begonnen, Personen, die sich als „Reichsbürger“ verstehen und als solche erkannt werden, verstärkt auf die Finger zu schauen. So waren auch die Waffenbehörden der Stadt und des Landkreises einer Weisung des Innenministeriums gefolgt, solchen Leuten keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr auszustellen und bereits erteilte Genehmigungen nach Möglichkeit zu widerrufen. Bei dem daraufhin vorgenommenen Abgleich waren aber keine Auffälligkeiten zutage getreten.

Quelle: Heidenheimer Zeitung vom 09.05.2017

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Annette
Annette
6 Jahre zuvor

„Reichsbürger“ sind politisch verfolgte Personen, basta !

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Reichsbürger sind alle Personalausweisträger, siehe dazu Gleichschaltungsgesetze der Länder, erlassen von Adolf 1934 !

Die ganze Bande agiert unter Nazigesetzen und KEINER will es merken ???