EU-Kommission verstößt gegen EU-Recht: Bürgerinitiative gegen TTIP zulässig

EU-Kommission verstößt gegen EU-Recht: Bürgerinitiative gegen TTIP zulässig


Tausende hatten immer wieder demonstriert, Millionen unterzeichneten Bürgerinitiativen gegen die transatlantischen Handelsabkommen TTIP und CETA. TTIP schien auf Eis, könnte aber unter anderem Namen wieder aufgewärmt werden.

Der EuGH hat entschieden, dass die EU ein wenig mehr Bürgereinfluss gut vertragen könnte. Die EU-Kommission hatte 2014 eine Registrierung der Bürgerinitiative gegen die Handelsabkommen TTIP und CETA verweigert. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschied, handelte die EU-Kommission damit rechtswidrig. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte heute die Europäische Bürgerinitiative (EBI) Stop TTIP für zulässig und widerspricht damit der EU-Kommission, die sich geweigert hatte, die Bürgerinitiative in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Die Bürger verfolgten das Ziel, dass die Kommission die TTIP- und CETA-Verhandlungen einstellt und Mitgliedstaaten dazu auffordert, ihr das Mandat für die Gespräche mit den USA und Kanada wieder zu entziehen. Die EU-Kommission wies dies zurück und argumentierte unter anderem, dass Bürgerinitiativen nicht fordern könnten, ein bereits eingeleitetes Verfahren rückgängig zu machen.

Kreative Rechtsauslegung der EU-Kommission

In ihrer Ablehnung unterschied die EU-Kommission zwischen Rechtsakten mit Innenwirkung und Rechtsakten mit Außenwirkung. Jedoch gibt es in der entsprechenden Rechtsgebung  gar keine derartige Unterscheidung.

Mit der Ablehnung der Bürgerinitiative gegen die Freihandelsabkommen TTIP und Ceta verstieß die „Hüterin der EU-Verträge“ selbst gegen EU-Recht.

Der EuGH widersprach dem Argument der Kommission, die Rechtsakte, auf die die Bürgerinitiative abziele, führe zu einer

nicht hinnehmbaren Einmischung in den Gang eines laufenden Rechtssetzungsverfahrens.

Das Engagement der Bürger stellt keine unzulässige Einmischung in die Vorbereitung des transatlantischen Freihandelsabkommens mit den USA dar, urteilte das EU-Gericht in Luxemburg. Die Richter befanden im Gegenteil sogar, dass die Initiative zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte auslöse.

Schallende Ohrfeige für die Kommission

Die Organisatoren der Initiative begrüßten das Urteil am Mittwoch.

„Das Urteil stärkt die EBI als Instrument der partizipativen Demokratie und ist eine schallende Ohrfeige für die EU-Kommission“ teilte Michael Efler von Stop TTIP mit.

Die Ablehnung unserer Initiative durch die Kommission war willkürlich und politisch motiviert.

Damit hat der EuGH die Strategie der Kommission durchkreuzt, die Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung internationaler Verträge völlig außen vor zu halten.

Es sei erfreulich, dass das Urteil ein positives Signal für weitere EBIs aussende, ergänzt Efler, allerdings komme die Entscheidung viel zu spät.

Die Initiative hat zwei Jahre auf die Entscheidung gewartet. Inzwischen wurde CETA vom Rat der Europäischen Union und vom Parlament ratifiziert – die Bedenken von 3,3 Millionen EU-Bürgern wurden damit de facto übergangen.

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Efler forderte eine klare und kurze Frist für den EuGH, um über eine abgelehnte EBI zu entscheiden.

Der Vize-Präsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, kündigte im April an, die EBI zu einem bürgerfreundlichen und lebendigen Instrument umzugestalten.

„Die EU-Kommission hat jetzt die Chance zu beweisen, dass sie den Bürgereinfluss auf EU-Ebene tatsächlich stärken will anstatt weiterhin unbequemen Initiativen Steine in den Weg zu legen.”

Präzedenzfall mit Folgen

Die Kläger befürchteten, dass die EU-Kommission mit der Ablehnung von Stop TTIP versuche, einen Präzedenzfall zu schaffen, um weitere Bürgerinitiativen zu internationalen Verträgen zu verhindern. Die EU-Kommission muss nun damit rechnen, auch bei anderen Verhandlungen mit Bürgerkampagnen konfrontiert zu werden. Mit offiziell registrierten europäischen Bürgerinitiativen haben EU-Bürger die Möglichkeit, eigene Themen auf die Tagesordnung der EU-Kommission zu setzen. Sie benötigen dafür eine Million Unterschriften.

Zwar lagen die Verhandlungen des umstrittenen transatlantischen Handelsabkommens TTIP auf Eis, doch erst Ende April schien es, als würden sie unter US-Präsident Donald Trump wiederbelebt werden.

Quelle: Russia Today (RT) vom 10.05.2017

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Das Volk will diesen TTIP Scheiss nicht. Kapieren das die Hansel in Brüssel nicht?
Gegen eigenes EU-Recht verstossen geht nun mal gar nicht. Diese Heuchler.

Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Die Demos werden mehr, verlass Dich drauf ! Das Gesindel ist erkannt und enttarnt.