Europa – Schweden: Massen-Evakuierungen wegen Bränden in drei Asylunterkünften

Schweden: Massen-Evakuierungen wegen Bränden in drei Asylunterkünften

Das zerstörte Gebäude in Växjö am Morgen nach dem Brand, 17. Mai 2017.

Drei Asylunterkünfte in Südschweden mussten in der Nacht zu Mittwoch wegen Bränden evakuiert werden. Eine Untersuchung soll feststellen, ob das Feuer gelegt worden war. In der Bevölkerung wachsen feindselige Tendenzen gegenüber Asylbewerbern an.

Die Sicherheitskräfte mussten insgesamt 300 Personen aus drei Asylunterkünften in Südschweden evakuieren, 200 davon aus einer Asylunterkunft in der schwedischen Kleinstadt Växjö. Sie wiesen die Anwohner an, Türen und Fenster wegen der Rauchentwicklungen geschlossen zu halten. Joakim Karlsson, Rettungschef der lokalen Feuerwehr in Växjö, erklärte auf die Frage, woher der Brand stammte:

Wir haben keinen Schimmer. Als wir vor Ort waren, war die größte Feuerausbreitung in der Küche des Gebäudes. Aber wir wissen nicht, was der Grund ist. Es besteht kein Risiko einer Ausbreitung.

In einer Asylunterkunft in der Hultsfreds Kommune mussten die Sicherheitskräfte nach einem Brand 100 Personen evakuieren. Hier brannte zunächst ein Sessel, das Feuer breitete sich rasch aus und fünf Personen wurden leicht verletzt. Der dritte Brand ereignete sich in Borrby, Österlen. Hier mussten 17 Personen das Gebäude verlassen. In allen drei Fällen wird in Richtung Brandstiftung ermittelt. Die Feuerwehr brauchte bis zum Morgen, um die Brände zu löschen.

„Soldaten Odins“ wollen für Ordnung sorgen

Ob eine Brandstiftung aus fremdenfeindlichen Motiven vorliegt, ist zurzeit gänzlich unklar. In vielen Fällen von Bränden in Asylunterkünften stellt sich heraus, dass die Ursache in der eigenen Sphäre der Betroffenen zu suchen war, durch Unfälle, Mutproben, unsachgemäßen Umgang mit Feuer oder andere Umstände.

Fakt bleibt dennoch: Nach einer Einwanderungswelle, die das kleine Land im Norden immer noch zu bewältigen versucht, kämpft Schweden mit wachsender Xenophobie und rechtsextremen Gruppierungen wie den „Soldaten Odins“, die sich offiziell als Bürgerwehr verstehen, um die Straßen der schwedischen Großstädte wieder sicherer zu machen. Zu Beginn des Jahres brach Schweden zudem mit einem Tabu, als die Moderate Partei den nationalkonservativen Schwedendemokraten, die mit ihrer Anti-Einwanderungspolitik Stimmung gegen Asylanten machen, die Tür für eine mögliche künftige Koalition öffnete.

Der schwedische Premierminister Stefan Löfven erteilte der Masseneinwanderung eine Absage, nachdem ein abgelehnter Asylbewerber usbekischer Herkunft einen Terroranschlag in Stockholm verübt hatte. Schweden wird im Jahr 2018 einen neuen Premierminister wählen.

Quelle: Russia Today (RT) vom 18.05.2017

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Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Die hoch motivierten Facharbeiter haben vermutlich einen Feuertest gestartet.
Sie beschäftigen sich nun mit Forschung um ihren Gastgebern die Bereicherung nahe zu bringen.

Odin, Hugin und Munin sollten da eingreifen und denen erst mal lernen wie man sich selbst den A…. abwischt.

Karl fran Tyskland
6 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Deutschland ist wegen fehlendem Staatsaufbau, fehlender deutscher Staatsregierung und fehlender deutscher Gerichtsbarkeit bis heute kein Staat und somit als Staat handlungsunfähig. Die Besatzungsmächte haben ihre damals eroberten Gebiete „Wirtschaftsgebiet“ genannt. Zur profitorientierten Bewirtschaftung haben sie nach amerikanischem Vorbild und gemäß Grundgesetz Artikel 133 den „Bund“ als Treuhandverwaltung (Trust) des „Vereinigten Wirtschaftsgebiets“ geschaffen. Das „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ haben sie in „Bundesländer“ genannte Verwaltungsdistrikte unterteilt. Der Bundespersonalausweis belegt: Jeder Inhaber ist Personal des Bundes. Es gibt keine Staatsangehörigkeit der BRD. Deutsche sind, gemäß Personal-Ausweis, Personal des Bundes/BRD. Den Staat „Deutsch“, wie unter Staatsangehörigkeit in Personalausweisen angegeben, gibt es nicht. Eine Firma BRD GmbH/Bund kann seinem Personal keine Staatsangehörigkeit bescheinigen.

„Gerichte“ ohne Rechtsgrundlage
Die Firma Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Beurteilung (BverfGE v. 7.10.2003, 2004 I 124 – 1 BvR 10/99) die Zivilprozessordnung in der Fassung, die bis zum 31.12.2001 galt, mit dem Rechtsstaatsprinzip für unvereinbar erklärt.
Daraufhin wurde die ZPO 2005 durch den sogenannten „Gesetzgeber“ vollständig neu gefasst und neu verkündet, nachdem sie bereits 1950 durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) scheinbar (aber nie wirklich) in den Herrschaftsbereich des sogenannten „Gesetzgebers“ gelangt war. Scheinbar (aber nie wirklich) deshalb, da hierzulande schon seit mindestens 60 Jahren kein inländischer Gesetzgeber am Werk ist, da das Wahlgesetz bereits seit dem Jahre 1956 ungültig ist (Beurteilung 03.07.2008, 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07, BVerfGE 121, 266). Das führt zur Ungültigkeit aller seit 1956 stattgefundenen sogenannten „Wahlen“, die nie wirklich Wahlen, sondern lediglich Scheinwahlen waren und bis heute nichts anderes sind.

Die sogenannte „Bundesregierung“ sollte bis zum 30.06.2011 ein neues Wahlgesetz verabschieden. Nur unter dieser Prämisse dürfe die sogenannte „Regierung Merkel“ im sogenannten „Amt“ bleiben. Erst am 25.11.2011 änderte diese sogenannte „Regierung“ das Wahlgesetz, obwohl ab 01.07.2011, laut der Firma Bundesverfassungsgericht, offenkundig keine Legitimation mehr bestand.
Wie soll eine sogenannte „Regierung“ bis zum 30.06.2011 ein neues Wahlgesetz verabschieden können, wenn diese seit mindestens 1956 illegal am Werk ist und daher gar kein neues Wahlgesetz verabschieden darf? Auch die ZPO ist damit ein ungültiges Gesetz und entfaltet somit auch keine Gesetzes- und/oder Rechtskraft, da die ZPO im Jahre 2005 durch einen illegalen „Gesetzgeber“ und somit widerrechtlich neu gefasst und neu verkündet wurde. Macht aber fast gar nichts, da die ZPO, wie auch sehr viele andere Gesetze, mit den Bereinigungsgesetzen aus den Jahren 2006 und 2007 sowieso ihre Gültigkeit verloren haben, denn:

Alle Gesetze, die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstoßen sind in der Zukunft von Haus aus nichtig, teilte das „Bundesverfassungsgericht“ 1953 mit. Was ist Nichtigkeit?

„Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen“, so der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen.

Dem sei hinzu erwähnt, dass das Grundgesetz seit mehr als 25 Jahren übrigens ebenfalls ungültig ist, da es seit spätestens September 1990 in Artikel 23 keine Geltungsbereiche mehr nennt. Ab dem 30. November 2007 hat das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivilprozessordnung (ZPO), die Finanzgerichtsordnung (FGO), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die Abgabenordnung 1977 (AO 1977) mangels Vorschaltgesetze keine Gültigkeit, was bedeutet, dass keines dieser Gesetze mehr angewendet werden darf.

Bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl NR. 35) sind somit völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der sogenannten „Bundesrepublik Deutschland“ (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben. Dies bedeutet nunmehr, wie es der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen zur Nichtigkeit auf den Punkt gebracht hat: Es gibt faktisch keine Gerichte mehr.
Aber die sind ja noch vorhanden! Klar sind die vorhanden, denn sonst könnte man die Bevölkerung des hiesigen Landes ja nicht ausplündern und ihrer Freiheit berauben, wofür es Justizkriminelle, Scheingerichte und „Polizisten“ braucht.

Am 24. September 2017 findet wieder eine sogenannte „Bundestagswahl“ ohne jede Rechtsgrundlage und somit ohne jede Gültigkeit statt. Der 24. September 2017 dürfte daher ein optimaler Tag für eine Bevölkerungsrevolution sein. Ich rufe die Menschen in Deutschland zum Zusammenhalt auf, die sogenannte Obrigkeit aus dem Verkehr zu ziehen, um Recht und Freiheit wieder zu erlangen.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Hoffentlich wachen die Schweden bald auf bevor es zu spät ist.. Werft das ganze Gesockse schnellstens aus eurem Land.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Hoffentlich wachen die Schweden…
Nein die schlafen fest und gut.
Das ist nur ein Einzelfall.
Alles arme Invasoren die nicht das bekommen was sie fordern.
Also liebe Schweden. Bringt eure Kinder und Frauen zu denen, damit die endlich mal die echte Kultur der Verachtung und der Schändung kennen lernen.
Bedient dieses Kinderfickerpack und haltet euch als Sklaven von denen bereit.
Man wie dumm und taub und blind kann ein Volk noch sein.
Raus mit diesem Gesindel und Schaffickern.
Der Islam ist der Untergang unserer Kulturen.

Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor
Reply to  meckerpaul

Ja Merckerpaul, aber ist es in deiner Heimat anders? Norwegen hat seine Grenzen dicht gemacht und das ist auch gut so. Schweden jedoch muß sich an die Vorschriften aus Brüssel halten. Das Volk hat damit nichts zu tun.

Früher wurden Juden in Deutschland verfolgt und heute Reichsbürger. Wo sieht wer den großen Unterschied? Meinungsfreiheit ist im Internet oft ein Fremdwort: Ich aber garantiere die in allen Foren, die ich erschaffen habe. Freundschaftsanfragen werden positiv beantwortet. Wer schickt mir seine wann, weil ich die leider nicht versenden kann? Ich möchte Hündinnen oder besonders liebe Rüden der besten Gebrauchshunderassen zum angemessenen Preis erwerben, die zur Ausbildung als Blindenführhunde geeignet erscheinen:

Alle sollen 14-30 Monate jung sein und von Eltern abstammen, welche Gebrauchshundprüfungen nach der Prüfungsordnung des VDH oder der FCI erfolgreich ablegten.

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland gibt Antworten auf viele Fragen, ganz herzlich willkommen! Als Reichsdeutsche bezeichnet man die zwischen 1918 und 1945 innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches lebenden Deutschen im Gegensatz zum Auslandsdeutschen und Volksdeutschen.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Daher raus aus der unsäglichen EU ihr Schweden. Dann müsst ihr nicht mehr auf diese Volksverräter hören.

Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Besser ist es, die EU zu demokratisieren liebe Ulrike, oder warum bist du anderer Meinung? Früher wurden Juden in Deutschland verfolgt und heute Reichsbürger. Wo sieht wer den großen Unterschied? Meinungsfreiheit ist im Internet oft ein Fremdwort: Ich aber garantiere die in allen Foren, die ich erschaffen habe. Seriöse Freundschaftsanfragen werden positiv beantwortet. Wer schickt mir seine wann? Den besseren der vielen guten Gruppen stehe ich als Administrator sehr gern zur Verfügung.

https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland gibt Antworten auf viele Fragen, ganz herzlich willkommen! Als Reichsdeutsche bezeichnet man Menschen, die von 1934 bis 1945 innerhalb der Grenzen des Reiches lebten im Gegensatz zu Auslands- und Volksdeutschen!