Polizei warnt: „Reichsbürger“ erleben einen Aufschwung

Die April-Ausgabe der Zeitschrift "Deutsche Polizei" hat sich unter anderem mit der Problematik beschäftigt.
Die April-Ausgabe der Zeitschrift „Deutsche Polizei“ hat sich unter anderem mit der Problematik beschäftigt.

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Brandenburg/Havel – Experten vom Verfassungsschutz und der Polizei haben vor einem Anwachsen der sogenannten „Reichsbürger“-Bewegung gewarnt.

Kriminalpsychologe Jan-Gerrit Keil vom Landeskriminalamt warnte am Donnerstag auf einer Fachtagung der Polizei in Brandenburg/Havel vor der „Reichsbürger“-Bewegung: „Die Ideologie selbst ist nicht neu, aber sie erfährt im aktuellen Zeitgeist um „Fakenews“-Debatten, einer diffusen Verbitterung über die Demokratie und dem weltweiten Rechtspopulismus einen regen Aufschwung.“

Innenminister Karl-Heinz Schröter (62, SPD) hatte die Zahl der „Reichsbürger“ in Brandenburg zuletzt mit 470 beziffert, gegenüber rund 300 im Vorjahr.

Quelle: tag24.de vom 18.05.2017

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Birgit
6 Jahre zuvor

Veröffentlicht doch mal die richtige Zahl der Reichsbürger, ihr PFEIFEN !
Geht ganz einfach ! Zieht von der Bewohnerzahl auf deutschem Boden die nicht gewollten Zuwanderer ab und schon liegt IHR statistisch richtig.
Wären dann etwa 60 Millionen. Oder zählt einfach die Personalausweise, dies wird dann noch genauer.

Alexander Berg
6 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Die weiß noch nicht einmal die Szene selbst.

Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor

Nur wer zwischen 1934 und 1945 geboren wurde, kann ein Reichsbürger sein. Meinungsfreiheit ist im Internet oft ein Fremdwort: Ich aber garantiere die in allen Foren, die ich erschaffen habe. Freundschaftsanfragen werden positiv beantwortet. Wer schickt mir seine wann, weil ich die leider nicht versenden kann? Ich möchte Hündinnen oder besonders liebe Rüden der besten Gebrauchshunderassen zum angemessenen Preis erwerben, die zur Ausbildung als Blindenführhunde geeignet erscheinen:

Alle sollen 14-30 Monate jung sein und von Eltern abstammen, welche Gebrauchshundprüfungen nach der Prüfungsordnung des VDH oder der FCI erfolgreich ablegten. Ich bitte Euch, https://www.facebook.com/ReligionChristen zu besuchen: Herzlich willkommen!

Birgit
6 Jahre zuvor

Nein Karl, wer einen Personalausweis trägt, nach StAG, Staatsangehörigkeitsgesetz von 1934, Erlassen von Adolf Hitler, übernommen von den Neunazis unter Führung der Murksel, der ist nachweislich Reichsbürger.
Deshalb habe ich diese Fälschung meiner Staatsbürgerschaft am 01.09.2010 zurück gegeben. Seitdem verfolgt mich die Gestapo !

Ich bin , bewiesen durch Abstammung zurück bis 1887, nachweislich Reichsdeutsche, habe somit die Staatsbürgerschaft des Bundesstaates Sachsen, mit mittelbaren Reichszugehörigkeit. Denn das Völkerrechtssubjekt, Deutsches Reich, ist nie untergegangen. Auf einem vorhandenem Staatsgebiet konnte nie ein neuer Staat BRD gegründet werden. Es ist und bleibt eine räuberische Firma auf deutschem Boden. Wir werden diese Parasiten zum Teufel jagen, so sei es !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Es gab nie ein erstes, zweites und drittes Reich. Es gibt nur das Deutsche Reich von 1871, mit seiner Verfassung! Jeder der hier geboren ist wird nach
RuStaG 34 international „gebucht“ und mit seiner Geburtsurkunde an der Börse in New York gehandelt. Die Besatzer haben sich Zeiträume zwischen den Kriegen gegeben (was ich nicht erklären will…lest nach) weil Sie ohne diese Etappen keinen Überblick haben wem was im besetzten Deutschland-Reich gehört). Die BRiD ist nur die Pfandleihe (geschönter Sklavenhalter und Züchter) mit dem Personalausweis. Das Reich hat einen Sitz an der UNO, die BRiD ist mit Ihrem Gast Sitz gestrichen worden. Die Firma mit Ihrem Teil Anrecht „Lehen“ auf das Gebiet der Besatzer festgeschrieben im Potsdamer Abkommen bestätigt, beglaubigt im Einigungsvertrag, kann keine Staatsangehörigkeit vergeben. Die Firma kann nur Firmenausweise für die Mitarbeiter ausstellen-wie ein Gartenverein Mitgliedsausweise ausstellen kann, die zur Benutzung einer Parzelle des Vereins berechtigen!

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Tja es merken halt immer mehr dass wir Reichsbürger sind. Nur darf das in den Augen der Politiker nicht sein. Deshalb werden diese Leute verfolgt mit allen Mitteln. Wie im 3. Reich.

Annette
Annette
6 Jahre zuvor

Wer gut verdient, bringt doch seinen „Beruf“ nicht in Gefahr…
Wenn die „Kohle“ stimmt, geht das Hirn auf offline..

Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor

https://www.facebook.com/groups/Deutschlandrecht zeigt die ganze Wahrheit, herzlich willkommen! Zwangsversteigerungen gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 sind in Deutschland verboten! Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 – Beschluss vom 27.09.1978 sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen – so sagt es auch sinngemäß das Bundesverfassungsgericht:

Die Rechtspfleger/innen missachten alle Gesetze und alle Grundgesetze und lassen selbst für dubiose, erfundene Forderungen die Zwangsversteigerung anordnen und durchführen. Ich rate allen Betroffenen, sich gegen diese kriminellen Machenschaften der Rechtspfleger/innen und ggf. auch Richter zu wehren und beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und den „Anspruch auf effektiven Rechtsschutz in der Zwangsversteigerung“ zu stellen bzw. zu beantragen (Beschluss vom 27.09.1978 – 1 BvR 361/78). Dieses Grundsatzurteil ist im Internet zu sehen. Es sind 14 DIN A 4-Seiten! Zwangsversteigerungen und Zwangsenteignungen gab nur in der DDR. Die sind in Deutschland verboten!

Deshalb sollte jeder das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 lesen, dass die Rechtspfleger/innen in dieser besagten Zwangsversteigerung schon einen „Käufer“ gefunden hatten, d. h. im Vorfeld schon das Haus verschachert hatten. Nun wird jeder Betroffenen (Grundbesitzer) sehen, wie Zwangsversteigerungen ablaufen, die rechtswidrig sind. Kriminelle Richter und kriminelle Rechtspfleger/innen, die aus niedrigen Beweggründen den Betroffenen (Grundbesitzern) „einen überbraten wollen“ und diesen unschuldigen Menschen die Obdachlosigkeit an den Hals wünschen, es auch in die Tat umsetzen. 1 BvR 361/78 – kleiner Auszug:

„Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach auf die Notwendigkeit einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung bei der Versteigerung eines Grundstücks hingewiesen und hierbei die besondere Bedeutung der Eigentumsgarantie im sozialen Rechtsstaat hervorgehoben. Ummittelbar aus Art. 14 GG folgt die Pflicht der Gerichte, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz zu gewähren. Dies gilt insbesondere für die Wahrnehmung von Rechtsschutzmöglichkeiten, welche die Prozessordnung jeweils vorsieht. Zudem folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip der Anspruch auf eine „faire Verfahrensführung“: Wird die im Eigentum stehende Wohnstätte ohne zwingenden Grund durch staatliche Gewalt entzogen, berührt dies überdies den besonderen Schutzbereich des Art. 13 GG!“

Die Gläubiger – Baufirmen, die Baupfusch hinlassen haben und dafür Geld kassieren wollen, der Gläubiger, ein krimineller Rechtsanwalt, der Mandantenverrat begangen hat und fürs Nichtstun Geld kassieren will, der Gläubiger, eine Bank, die falsch beraten hat und dadurch die vorläufige Zahlungsunfähigkeit verschuldet hat, sind i. d. R. keine Gläubiger, sondern Schuldner. Diese kriminellen Gläubiger lassen sich nun zum „Staat“ erklären, obwohl es alles private Personen sind. Das geht nicht und das ist rechtswidrig. Der Staat ist nicht der Gläubiger! Die kriminellen Rechtspfleger verschachern massenweise Privateigentum! Es wird Zeit, dass man sich wehrt und dem Bundesverfassungsgericht Anträge auf „effektiven Rechtsschutz“ schickt!

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

Das ist sehr gut zusammen gefasst. Hier herrscht Willkür, da kann geschrieben stehen was will-es interessiert DIE nicht! Es kamen aus dem Bundestag schon genug Erklärungen, dass wir unter Besatzerrecht stehen! Da wird dümmlich gelacht und weiter geht es mit den plündern! Das Reich steht seit 1918 unter Besatzerrecht, jeder Regierung ist illegal, ist nur eine Fiktion um die Welt zu täuschen. Kein Minister hat etwas zu sagen, da Er von den Besatzern entrechtet wurde. Um die Fiktion, I. Reich, II. Reich, III. Reich, jetzt BRiD, ohne Regierung „arbeiten“ zu lassen, hat man den Staatssekretär geschaffen. Der Staatssekretär ist die Verbindung zum Besatzer! Der Staatssekretär hält die Zügel in der Hand!