Justizsenator Behrendt: „Die Reichsbürger sind eine Bedrohung“

Dirk Behrendt (Grüne)

Justizsenator Dirk Behrendt sieht die Reichsbürger als eine Gefahr.

Foto: BBLZ/Paulus Ponizak
 

Berlin Justizmitarbeiter zählen zu den häufigsten Opfern von Belästigungen durch  Reichsbürger: Immer wieder müssen sich von ihnen anhören, dass der Staat nicht existiere und dass sie infolge dessen nichts zu sagen hätten. Häufig blockieren die Reichsbürger auch Gerichte mit zahllosen  aber aussichtslosen Klagen. Justizsenator Dirk Behrendt kennt die Probleme.

Herr Behrendt, kommen derlei Belästigungen häufig vor?

Über Einzelfälle hinaus haben wir solche Szenen in den Berliner Gerichten zum Glück nicht.  Die Reichsbürger machen aber Arbeit, weil sie häufig viele Seiten lange unsinniger juristischer Stellungnahmen schicken, die  man lesen muss. Und jeder Berliner Gerichtsvollzieher hat in seinem Zuständigkeitsbereich einen oder zwei so genannte Reichsbürger. Diese Mitarbeiter wollen wir deshalb möglichst gut vorbereiten und schützen.

Sind die Reichsbürger immer ideologisch geprägt?

Es gibt die harten, auch rechtsextremen Reichsbürger, die dem Staat seine Legitimität absprechen und deshalb nicht zahlen. Und dazu kommen die  Querulanten, die es schon immer gab, und die in der Gedankenwelt der Reichsbürger Argumente finden, ihre Rechnungen nicht zahlen zu müssen.

Wie gefährlich sind die Reichsbürger?

Sie sind eine Bedrohung, die wir ernst nehmen müssen. In Berlin hat Innensenator Andreas Geisel keine Anhaltspunkte für eine Radikalisierung oder Gewalttätigkeit. Vorgänge wie in Brandenburg, wo  sie Justizmitarbeiter körperlich bedrängt haben, sie filmten und mit den Aufnahmen im Internet anprangerten, hatten wir hier glücklicherweise nur vereinzelt.

Reichsbürger  haben in verschiedenen Bundesländern versucht, über die USA und Malta vorgebliche Schulden bei Staatsdienern einzutreiben, was zu Kontosperrungen oder Schufa-Einträgen führte. Beugen Sie vor?

Es gibt die Besorgnis, dass das auch in Berlin  geschehen könnte. Mein Vorgänger hat da die Mitarbeiter sich selbst überlassen. Ich habe deshalb bereits im Januar einen Ansprechpartner in meiner Verwaltung benannt, der  im Fall der Fälle Hilfe leistet. Wir haben außerdem eine Handreichung verfasst, mit deren Hilfe die Mitarbeiter erkennen, ob sie es mit einem Reichsbürger zu tun haben, und wie sie mit ihnen umgehen sollten.

Gibt es auch weitergehende Sicherheitsvorkehrungen?

Wir sind dabei, die Sicherheitsmaßnahmen in den Gerichten  zu  vereinheitlichen. Nach den tödlichen Schüssen eines Reichsbürgers auf einen Polizisten in Franken ist die Bedrohungssituation durch Reichsbürger keine abstrakte mehr.

Quelle: Berliner Zeitung vom 18.05.2017

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

Der Firmenorganisation brennt der Anus! Alle Rechnungen über Malta und USA rechtssicher und Rechtskräftig eingeleitet und abgeschlossen, machen Eindruck!
Da kann ein Justizminister (Justizsenator-was ist denn das?) Firmenrecht studiert haben wie Er will! Seine Wissenslücke ist unabänderliches unbeugsames internationales Menschenrecht!
Ein Schachspieler hätte schon längst das Spiel aufgegeben und ein neues angefangen! Diese Falschspieler „spielen“ mit der Peitsche oder der Nazikeule weiter! Gut so! Jede Diktatur und wenn Sie sich noch so brutalst demokratisch getarnt hat, hat sich in der Geschichte selbst abgeschafft!
Freiheit ist immer die des anders denkenden!

Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Sollen die Neunazis das Personal ruhig schulen ! Frage mich bloß wie ? Die sogenannten Juristen sehen doch selbst nicht durch. Sie wurden in ihrem Studium nie mit dem UCC konfrontiert. In Deutschland gibt es nicht einen UCC Anwalt oder Notar.

Dafür aber sehr viele z.B. in den USA, England, samt ehemaliger Kolonien, welche über das Handelsrecht für ihre Mandanten berechtigte Forderungen eintreiben.

Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Meinungsfreiheit ist im Internet oft ein Fremdwort: Ich aber garantiere die in allen Foren, die ich erschaffen habe. Freundschaftsanfragen werden positiv beantwortet. Wer schickt mir seine wann, weil ich die leider nicht versenden kann? Ich möchte Hündinnen oder besonders liebe Rüden der besten Gebrauchshunderassen zum angemessenen Preis erwerben, die zur Ausbildung als Blindenführhunde geeignet erscheinen:

Alle sollen 14-30 Monate jung sein und von Eltern abstammen, welche Gebrauchshundprüfungen nach der Prüfungsordnung des VDH oder der FCI erfolgreich ablegten. Ich bitte Euch, https://www.facebook.com/ReligionChristen zu besuchen: Herzlich willkommen!

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Auch dieser Kerl hat einfach keine Ahnung. Schlimm was sich so in der Justiz herumtreibt.
Soll sich lieber mal schlau machen.

Annette
Annette
6 Jahre zuvor

Denken gefährdet den Fortbestand der „BRD“.

Rechtsextreme?

Der Typ bringt rechtschaffende Leute auf die Palme, weil er nicht gegen echten Rechtsextremismus vorgeht, sondern gegen jeden dessen Meinung der Politik nicht gefällt und nicht gegen Politiker die gegen das Grundgesetz verstoßen! Es ist doch sonderbar, dass auch Parteien die nach den rechtlichen Voraussetzungen arbeiten als rechtsextrem bezeichnet werden und Bürger unseres Landes, die nicht die derzeitige Politik unterstützen, ungestraft als Pack und Nazis bezeichnet werden dürfen!

Es ist schwierig, jemanden etwas verstehen zu machen, wenn sein Einkommen davon abhängt, es nicht zu verstehen und wenn die Besoldung stimmt, geht das Gehirn auf offline.

Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Genau so sehe ich das und gratuliere dir zu deiner Meinung. https://www.facebook.com/groups/Deutschlandrecht zeigt die ganze Wahrheit, herzlich willkommen! Zwangsversteigerungen gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 sind in Deutschland verboten! Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 – Beschluss vom 27.09.1978 sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen – so sagt es das Bundesverfassungsgericht:

Die Rechtspfleger/innen missachten alle Gesetze und alle Grundgesetze und lassen selbst für dubiose, erfundene Forderungen die Zwangsversteigerung anordnen und durchführen. Ich rate allen Betroffenen, sich gegen diese kriminellen Machenschaften der Rechtspfleger/innen und ggf. auch Richter zu wehren und beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und den „Anspruch auf effektiven Rechtsschutz in der Zwangsversteigerung“ zu stellen bzw. zu beantragen (Beschluss vom 27.09.1978 – 1 BvR 361/78). Dieses Grundsatzurteil ist im Internet zu sehen. Es sind 14 DIN A 4-Seiten! Zwangsversteigerungen und Zwangsenteignungen gab nur in der DDR. Die sind in Deutschland verboten!

Urteil Bundesverfassungsgericht 1 BvR 361/78 kleiner Auszug:

„Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach auf die Notwendigkeit einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung bei der Versteigerung eines Grundstücks hingewiesen und hierbei die besondere Bedeutung der Eigentumsgarantie im sozialen Rechtsstaat hervorgehoben. Ummittelbar aus Art. 14 GG folgt die Pflicht der Gerichte, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz zu gewähren. Dies gilt für die Wahrnehmung von Schutzmöglichkeiten, welche die Prozessordnung jeweils vorsieht. Zudem folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip der Anspruch auf eine „faire Verfahrensführung“: Wird die im Eigentum stehende Wohnstätte ohne zwingenden Grund durch staatliche Gewalt entzogen, berührt dies den Schutzbereich des Art. 13 GG!“

Es wird Zeit, dass Deutsche sich wehren und dem BVG Anträge auf „effektiven Rechtsschutz“ schicken!