Sehr hohe Zahl – Gegen „Reichsbürger“ in Oberberg soll härter vorgegangen werden

 

Gefälschte Ausweise sind ein Hinweis auf Reichsbürger.

Gefälschte Ausweise sind ein Hinweis auf Reichsbürger.

Foto: dpa

Oberberg – Sie leugnen die Gründung der Bundesrepublik Deutschland, sie lehnen die staatliche Autorität ebenso ab wie die kommunale, zudem gelten sie als gewaltbereit: Auf derzeit mehr als 100 schätzt der Kölner Staatsschutz die Zahl sogenannter Reichsbürger im Oberbergischen Kreis. Davon, so sagt Sprecher Christoph Gilles, seien etwa 30 in Gummersbach und in der Nachbarschaft der Kreisstadt ansässig. Die Dunkelziffer sei vermutlich deutlich höher.

Steigende Gewaltbereitschaft

„Ab sofort werden wir gegen diese Gruppe entschieden härter vorgehen“, kündigt Claudia Krieger, Direktorin des Gummersbacher Amtsgerichts an. „Wir werden den Staatsanwaltschaften verstärkt Hinweise auf mutmaßliche Reichsbürger liefern und damit Ermittlungen anregen“, so Krieger.

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Preußens Adler auf dem Autokennzeichen

Denn nicht nur den Behörden bereitet die seit 2010 zunehmende Zahl solcher Menschen, die sich auf den Fortbestand des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 berufen und die Bundesregierung als kommissarische Organisation ablehnen, Sorge. Den Gerichten bescheren die sogenannten Reichsbürger mit ihrer Schreibwürdigkeit zunehmend Arbeit: Die Schreiben füllen ganze Aktenordner, so auch in Waldbröl. „Auch wenn die meisten Briefe belanglos sind, müssen wir uns damit beschäftigen“, betont Gerichtsdirektor Dr. Fabian Krapoth und fischt ein Schreiben von Dezember 2016 hervor, in dem die „Landgemeinde Waldbröl“ dem „Zweckverband Preußischer Gemeinden“ zugeschlagen wird. Dafür sei die „Verfassung des Deutschen Reichs von 1871“ aktiviert worden, heißt es in dem Brief, der eine Adresse aus Werl im Kreis Soest trägt.

Direktor Dr. Fabian Krapoth

Direktor Dr. Fabian Krapoth

Screenshot (657)

Während solche skurrilen Dokumente im Aktenordner landen, müssen die Gerichte einschreiten, wenn in solchen Briefen konkrete Anträge zu Verfahren gestellt werden. „Die müssen wir per Gesetz bearbeiten“, betont Krapoth, der im April 2015 einen 48-Jährigen aus Windeck im Rhein-Sieg-Kreis wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilte. Der bereits vorbestrafte Mann bezeichnete sich vor Gericht als Germanit, erklärte Richter Krapoth für abgesetzt und kündigte an, dass er sich auch der Polizei widersetzen werde, sollte die bei ihm klingeln. „Beugen müssen sich diese Menschen trotzdem der Rechtsprechung“, erklärt der Jurist. „Auch ein Karnevalsprinz könnte sich sonst aufs kölsche Grundgesetz berufen.“ Die Verhandlung dauerte damals Stunden, oft wurde im Saal gebrüllt.

Auch  falsche Autokennzeichen  geben der Polizei und  dem Staatsschutz Hinweise auf mutmaßliche „Reichsbürger“.

Auch  falsche Autokennzeichen  geben der Polizei und  dem Staatsschutz Hinweise auf mutmaßliche „Reichsbürger“.

Foto: dpa

Gefälschte Ausweise, falsche Kennzeichen

Meist aber bemühen sich sogenannte Reichsbürger, selbst nicht straffällig zu werden. Ihr Gedankengut, sozusagen chemisch gereinigt, sei bequem im Internet zu haben, sagt der Waldbröler Richter. In vielen Fällen seien die Briefe zusammenkopierte Textblöcke. Die kommen dann per Post oder per Fax, „bisweilen 20 Seiten lang“, klagt Krapoth. Dokumentiert sind laut Staatsschutz aber viele Fälle von Urkundenfälschung, etwa selbst hergestellte Personalausweise oder Kennzeichen, die statt des Landeswappens zum Beispiel den preußischen Adler tragen. Das sei wohl auch als Erkennungszeichen zu verstehen.

Immer wieder muss derweil Ulrich Domke als Leiter des Hauptamts in der Waldbröler Stadtverwaltung auf solchem Papier lesen, dass sein Chef, Bürgermeister Peter Koester, soeben abgesetzt worden sei. Das sei die eher lustige, weil rechtlich harmlose Seite. „Gefährlich wird es, wenn wir Gebühren einfordern und Pfändungen vornehmen müssen“, sagt Domke. Steht der Betroffene im Verdacht, Mitglied der Reichsbürger-Bewegung zu sein, fordert die Stadtverwaltung Polizeischutz an.

Von ähnlichen Briefen und Problemen berichtet auch Gummersbachs Sprecher Siegfried Frank. „Polizeischutz brauchen wir noch nicht.“

Quelle: Oberbergische Volkszeitung/Bergische Landeszeitung vom 18.05.2017

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Birgit
6 Jahre zuvor

“ etwa selbst hergestellte Personalausweise oder Kennzeichen, die statt des Landeswappens zum Beispiel den preußischen Adler tragen. Das sei wohl auch als Erkennungszeichen zu verstehen.“

Nein IHR Deppen ! Es sind die Farben des Deutschen Staatenbundes, als Handelsflagge bekannt und nicht verboten, da Völkerrechtlich korrekt !
Fragt doch mal in der UN nach.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Das intertessiert die Deppen doch nicht. So haben sie wenigstens jemand den sie verfolgen können da das ganze Gesindel nicht verfolgt werden darf.

Irgendwo muss doch auch die Polizei ihre Daseinsbrechtigung haben…..lach

Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor

Früher wurden Juden in Deutschland verfolgt und heute Reichsbürger. Wo sieht wer den großen Unterschied? Meinungsfreiheit ist im Internet oft ein Fremdwort: Ich aber garantiere die in allen Foren, die ich erschaffen habe. Freundschaftsanfragen werden positiv beantwortet. Wer schickt mir seine wann, weil ich die leider nicht versenden kann? Ich möchte Hündinnen oder besonders liebe Rüden der besten Gebrauchshunderassen zum angemessenen Preis erwerben, die zur Ausbildung als Blindenführhunde geeignet erscheinen:

Alle sollen 14-30 Monate jung sein und von Eltern abstammen, welche Gebrauchshundprüfungen nach der Prüfungsordnung des VDH oder der FCI erfolgreich ablegten. Bitte https://www.facebook.com/ReligionChristen zu besuchen: Herzlich willkommen!

Birgit
6 Jahre zuvor

Karl,
gibt es da keinen Verein der Blinden, welcher Kontakte zu Hundezüchtern unterhält ?
Die Labrador , am besten die gelben, die sind besonders ruhig, wären da evtl. geeignet, oder ?
Mir ist ein Züchter bekannt, welcher diese Hunde anbietet, aber ohne Papiere.

Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor
Reply to  Birgit

Danke Birgit, aber dafür kommen nur die besseren der ganz guten Hunderassen in Frage und das ist zuerst der Deutsche Schäferhund mit Abstammungsnachweisen, die von der FCI anerkannt sind. Labrador-Rassen eignen ist eher für die Jagd.

Ulrich Denninger
Ulrich Denninger
6 Jahre zuvor

Über was sich unsere sog. Behörden nur auf regen? es melden sich doch jetzt US-juden doch auch für die Reichsbürgerschaft an? wollen sie diese auch angreifen? da werden sie aber schlechte Karten haben? Die wissen ganz genau warum sie das so machen wollen? Die wollen mit den BRD Volksverrätern bestimmt nichts zu tun haben?????

Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor

Früher wurden Juden in Deutschland verfolgt und heute Reichsbürger. Wo sieht wer den großen Unterschied? Meinungsfreiheit ist im Internet oft ein Fremdwort: Ich aber garantiere die in allen Foren, die ich erschaffen habe. Freundschaftanfragen werden positiv beantwortet. Wer schickt mir seine wann? https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland gibt Antworten auf viele Fragen, ganz herzlich willkommen! Als Reichsdeutsche bezeichnet man Menschen, die von 1934 bis 1945 innerhalb der Grenzen des Reiches lebten im Gegensatz zu Auslands- und Volksdeutschen. Alles klar?

Annette
Annette
6 Jahre zuvor

Sehr geehrte Damen und Herren,

die „Reichsgeschwurbelten“ sollen immer behaupten, ein Deutsches Reich gäbe es noch, so dpa und ich halte dpa in dieser Sache für tricksend.

In Facebook fand ich gestern diesen Kommentar und habe die dreiste Behauptung der Linken Anfrage geprüft. Die haben tatsächlich eine Klatsche bekommen. Das Reich ist entgegen anderweitiger Behauptungen existent.

Was ist nunmehr von TV-Sendern und Zeitungsagenturen zu halten? Ich halte es wie es damals Kanzler Kohl hielt: „Der Sportteil ist gut.“

Wenn die Regierung so auf die Kritiker einschlägt, aber kriminelle Kopftreter, Vergewaltiger und Rauschgifttäter schonend aburteilt, dann ist hier was obergärig faul im Laden. Es wird Zeit, die Behauptungen der Reichsleute mal objektiv zu betrachten. Vermutlich lügt mich mein Fernseher an.

Facebookkommentar:
Es wird an die 2015 erfolgte „Kleine Anfrage“ der LINKEN erinnert. Das staatstragende Gebilde besteht tatsächlich fort. Einen Staat „BRD“ teilfragmentarisch auf dem Grund des handlungsunfähigen DR gibt es nachweislich nicht. Das hätte die Bürger auch sehr überrascht, weil kein Staat auf dem Grund eines bestehenden Staates gebildet werden kann. Warum © dpa suggeriert, daß die Ansicht Andersdenkender abwegig sei, folgt politischen Vorgaben.

Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor

https://www.facebook.com/groups/Deutschlandrecht zeigt die ganze Wahrheit, herzlich willkommen! Zwangsversteigerungen gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 sind in Deutschland verboten! Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 – Beschluss vom 27.09.1978 sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen – so sagt es auch sinngemäß das Bundesverfassungsgericht:

Die Rechtspfleger/innen missachten alle Gesetze und alle Grundgesetze und lassen selbst für dubiose, erfundene Forderungen die Zwangsversteigerung anordnen und durchführen. Ich rate allen Betroffenen, sich gegen diese kriminellen Machenschaften der Rechtspfleger/innen und ggf. auch Richter zu wehren und beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und den „Anspruch auf effektiven Rechtsschutz in der Zwangsversteigerung“ zu stellen bzw. zu beantragen (Beschluss vom 27.09.1978 – 1 BvR 361/78). Dieses Grundsatzurteil ist im Internet zu sehen. Es sind 14 DIN A 4-Seiten! Zwangsversteigerungen und Zwangsenteignungen gab nur in der DDR. Die sind in Deutschland verboten!

Deshalb sollte jeder das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 lesen, dass die Rechtspfleger/innen in dieser besagten Zwangsversteigerung schon einen „Käufer“ gefunden hatten, d. h. im Vorfeld schon das Haus verschachert hatten. Nun wird jeder Betroffenen (Grundbesitzer) sehen, wie Zwangsversteigerungen ablaufen, die rechtswidrig sind. Kriminelle Richter und kriminelle Rechtspfleger/innen, die aus niedrigen Beweggründen den Betroffenen (Grundbesitzern) „einen überbraten wollen“ und diesen unschuldigen Menschen die Obdachlosigkeit an den Hals wünschen, es auch in die Tat umsetzen. 1 BvR 361/78 – kleiner Auszug:

„Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach auf die Notwendigkeit einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung bei der Versteigerung eines Grundstücks hingewiesen und hierbei die besondere Bedeutung der Eigentumsgarantie im sozialen Rechtsstaat hervorgehoben. Ummittelbar aus Art. 14 GG folgt die Pflicht der Gerichte, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz zu gewähren. Dies gilt insbesondere für die Wahrnehmung von Rechtsschutzmöglichkeiten, welche die Prozessordnung jeweils vorsieht. Zudem folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip der Anspruch auf eine „faire Verfahrensführung“: Wird die im Eigentum stehende Wohnstätte ohne zwingenden Grund durch staatliche Gewalt entzogen, berührt dies überdies den besonderen Schutzbereich des Art. 13 GG!“

Die Gläubiger – Baufirmen, die Baupfusch hinlassen haben und dafür Geld kassieren wollen, der Gläubiger, ein krimineller Rechtsanwalt, der Mandantenverrat begangen hat und fürs Nichtstun Geld kassieren will, der Gläubiger, eine Bank, die falsch beraten hat und dadurch die vorläufige Zahlungsunfähigkeit verschuldet hat, sind i. d. R. keine Gläubiger, sondern Schuldner. Diese kriminellen Gläubiger lassen sich nun zum „Staat“ erklären, obwohl es alles private Personen sind. Das geht nicht und das ist rechtswidrig. Der Staat ist nicht der Gläubiger! Die kriminellen Rechtspfleger verschachern massenweise Privateigentum! Es wird Zeit, dass man sich wehrt und dem Bundesverfassungsgericht Anträge auf „effektiven Rechtsschutz“ schickt!

kairo
kairo
6 Jahre zuvor

Nirgends in 1 BvR 361/78 steht, dass Zwangsversteigerungen grundsätzlich verboten sind. Sollte ich etwas übersehen habe, bitte Randnote angeben.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

Wir stehen seit 1918 unter Waffenstillstand und Besatzerrecht. Alles was von deutschen Regierungen bis 1945 unter umgehen der Staatssekretäre für das Reich und seine Bevölkerung unternommen wurde zählt nach Völkerrecht und HLKO als Partisanen Kampf gegen die Besatzer und ist gerechtfertigt. Weil die Kämpfer in Uniform gekämpft haben und so zu identifizieren waren (lest nach)! Alles was nach 1945 auf dem Gebiet des DR von den Besatzern und den „Regierungen“ mit Ihren Angestellten (30 Silberlinge) von der Stadt bis in die Volkskammer und des Bundestages gegen das eigene Volk geschah ist Plünderung nach der HLKO von 1907. Das wird vor dem sonder Gericht in Europa-Gelände des Berliner Flughafen- als Hochverrat am eigenen Volk abgeurteilt werden. Die Weltherrscher werden für das verletzen/Vertragsbruch, des Potsdamer Abkommens im Punkt: erhalten der Reichsbahn und der Reichspost mit dem Kapital Ihrer Länder haftbar gemacht!
Die Plünderung der D-Wirtschaft, des Gold Schatzes, der Arbeitsleistung der Deutschen, wird aufgerechnet. Wir werden das reichste Land der Erde, die Not und das Elend ab 1918 werden zu einer hervorragenden Kapitalanlage. Länder mit Öl sind dagegen Bettel arm.

Karl aus Deutschland
6 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Ja ja und in Afrika ist immer Muttertag. Wer soll das oder kann das glauben? https://www.facebook.com/groups/Deutschlandrecht zeigt die ganze Wahrheit, herzlich willkommen! Zwangsversteigerungen gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 sind in Deutschland verboten! Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 – Beschluss vom 27.09.1978 sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen – so sagt es das Bundesverfassungsgericht:

Die Rechtspfleger/innen missachten alle Gesetze und alle Grundgesetze und lassen selbst für dubiose, erfundene Forderungen die Zwangsversteigerung anordnen und durchführen. Ich rate allen Betroffenen, sich gegen diese kriminellen Machenschaften der Rechtspfleger/innen und ggf. auch Richter zu wehren und beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und den „Anspruch auf effektiven Rechtsschutz in der Zwangsversteigerung“ zu stellen bzw. zu beantragen (Beschluss vom 27.09.1978 – 1 BvR 361/78). Dieses Grundsatzurteil ist im Internet zu sehen. Es sind 14 DIN A 4-Seiten! Zwangsversteigerungen und Zwangsenteignungen gab nur in der DDR. Die sind in Deutschland verboten!

Urteil Bundesverfassungsgericht 1 BvR 361/78 kleiner Auszug:
„Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach auf die Notwendigkeit einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung bei der Versteigerung eines Grundstücks hingewiesen und hierbei die besondere Bedeutung der Eigentumsgarantie im sozialen Rechtsstaat hervorgehoben. Ummittelbar aus Art. 14 GG folgt die Pflicht der Gerichte, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz zu gewähren. Dies gilt für die Wahrnehmung von Schutzmöglichkeiten, welche die Prozessordnung jeweils vorsieht. Zudem folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip der Anspruch auf eine „faire Verfahrensführung“: Wird die im Eigentum stehende Wohnstätte ohne zwingenden Grund durch staatliche Gewalt entzogen, berührt dies den Schutzbereich des Art. 13 GG!“ Es wird Zeit, dass Deutsche sich wehren und dem BVG Anträge auf „effektiven Rechtsschutz“ schicken!