Landtagswahl – Null-Prozent-Ergebnisse: AfD will Stimmenauszählung überprüfen

Marcus Pretzell: Landeschef der AfD in Nordrhein-Westfalen Foto: dpa

 

DÜSSELDORF. Die AfD in Nordrhein-Westfalen hat eine Überprüfung der Stimmauszählung bei der Landtagswahl am vergangenen Wochenende angekündigt. Die Partei bekam in mehreren Stimmbezirken zwar Erststimmen, aber 0,0 Prozent der Zweitstimmen, berichtet der Stern.

In einem Wahllokal in Mönchengladbach erhielt die Partei 7,6 Prozent der Erststimmen. Bei den Zweitstimmen bekam sie allerdings nach offiziellem Ergebnis 0,0 Prozent. „Der Wahlvorstand hat sich vergaloppiert“, sagte ein Sprecher der Stadt laut Nachrichtenagentur dpa. „Sowas darf nicht passieren.“ Einen ähnlichen Fall gab es auch in Gütersloh. Dort entfielen im Stimmbezirk 82 10,5 Prozent der Erststimmen auf die AfD jedoch 0,0 der Zweitstimmen. Dagegen erhielt die Allianz Deutscher Demokraten (ADD) dort 13,9 Prozent.

Unregelmäßigkeiten in 15 Bezirken

Ähnliche Auffälligkeiten seien auch in Dortmund sowie im Düsseldorfer Bezirk Remscheid beobachtet worden. Ein namentlich nicht genannter AfD-Abgeordneter sagte dem Blatt, die Partei prüfe, wieviele Stimmen ihr bis zum 17. Mandat fehlten. „Dafür bräuchten wir schon sehr viele Abnormitäten.“

Im Moment gäbe es in 15 Stimmbezirken „deutliche Hinweise darauf, daß unsere Stimmen nicht korrekt aufgenommen oder angegeben wurden“. Falls die AfD ein weiteres Mandat auf Kosten der FDP erhielte, hätte das auch Auswirkungen auf die Regierungsbildung. Schwarz-Gelb hätte dann keine Mehrheit im Landtag. (ls)

Quelle: Junge Freiheit vom 20.05.2017

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
5 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Wahlbetrug wie immer in den letzten Jahren. Wer den offiziellen Zahlen traut ist
doof.

Ron Poul
Ron Poul
6 Jahre zuvor

nicht in den letzten jahren….ich habe vor einiger zeit einen bericht einer uni ( ich weiß leider nicht mehr ob es düsseldorf oder duisburg war-von dieser wurden alle bundestagswahlen seit der wende 1990 unter die lupe genommen. ergrbnis…alle wahlen sind gefälscht….

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Das es bei den Wahlen mit rechten Dingen zugeht, daran glauben nur noch unsere Altrentner.

Karl aus Deutschland
6 Jahre zuvor

https://www.facebook.com/groups/Deutschlandrecht zeigt die ganze Wahrheit, herzlich willkommen! Zwangsversteigerungen gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 sind in Deutschland verboten! Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 – Beschluss vom 27.09.1978 sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen – so sagt es auch sinngemäß das Bundesverfassungsgericht:
Die Rechtspfleger/innen missachten alle Gesetze und alle Grundgesetze und lassen selbst für dubiose, erfundene Forderungen die Zwangsversteigerung anordnen und durchführen. Ich rate allen Betroffenen, sich gegen diese kriminellen Machenschaften der Rechtspfleger/innen und ggf. auch Richter zu wehren und beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und den „Anspruch auf effektiven Rechtsschutz in der Zwangsversteigerung“ zu stellen bzw. zu beantragen (Beschluss vom 27.09.1978 – 1 BvR 361/78). Dieses Grundsatzurteil ist im Internet zu sehen. Es sind 14 DIN A 4-Seiten! Zwangsversteigerungen und Zwangsenteignungen gab nur in der DDR. Die sind in Deutschland verboten!
Deshalb sollte jeder das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 lesen, dass die Rechtspfleger/innen in dieser besagten Zwangsversteigerung schon einen „Käufer“ gefunden hatten, d. h. im Vorfeld schon das Haus verschachert hatten. Nun wird jeder Betroffenen (Grundbesitzer) sehen, wie Zwangsversteigerungen ablaufen, die rechtswidrig sind. Kriminelle Richter und kriminelle Rechtspfleger/innen, die aus niedrigen Beweggründen den Betroffenen (Grundbesitzern) „einen überbraten wollen“ und diesen unschuldigen Menschen die Obdachlosigkeit an den Hals wünschen, es auch in die Tat umsetzen. 1 BvR 361/78 – kleiner Auszug:
„Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach auf die Notwendigkeit einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung bei der Versteigerung eines Grundstücks hingewiesen und hierbei die besondere Bedeutung der Eigentumsgarantie im sozialen Rechtsstaat hervorgehoben. Ummittelbar aus Art. 14 GG folgt die Pflicht der Gerichte, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz zu gewähren. Dies gilt insbesondere für die Wahrnehmung von Rechtsschutzmöglichkeiten, welche die Prozessordnung jeweils vorsieht. Zudem folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip der Anspruch auf eine „faire Verfahrensführung“: Wird die im Eigentum stehende Wohnstätte ohne zwingenden Grund durch staatliche Gewalt entzogen, berührt dies überdies den besonderen Schutzbereich des Art. 13 GG!“
Die Gläubiger – Baufirmen, die Baupfusch hinlassen haben und dafür Geld kassieren wollen, der Gläubiger, ein krimineller Rechtsanwalt, der Mandantenverrat begangen hat und fürs Nichtstun Geld kassieren will, der Gläubiger, eine Bank, die falsch beraten hat und dadurch die vorläufige Zahlungsunfähigkeit verschuldet hat, sind i. d. R. keine Gläubiger, sondern Schuldner. Diese kriminellen Gläubiger lassen sich nun zum „Staat“ erklären, obwohl es alles private Personen sind. Das geht nicht und das ist rechtswidrig. Der Staat ist nicht der Gläubiger! Die kriminellen Rechtspfleger verschachern massenweise Privateigentum! Es wird Zeit, dass man sich wehrt und dem Bundesverfassungsgericht Anträge auf „effektiven Rechtsschutz“ schickt!