Juristisches Ränkespiel um Assange geht weiter

London/Stockholm, 19. Mai 2017 (ADN). Obwohl die schwedische Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Wikileaks-Aktivisten Julian Assange eingestellt hat, geht das juristische Ränkespiel um den australischen Enthüller weiter. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet am Freitag aus London über eine Lagebeurteilung von Seiten Assanges Anwalt. Der „Sieg“ ändere wenig an der Situation.

Laut FAZ deutet alles darauf hin, dass der Gründer der Enthüllungsplattform auch das fünfte Jahr seines selbstgewählten Zwangsaufenthalts komplett in der Botschaft Ecuadors in Großbritannien zubringen muss. Das ergibt sich aus einer Mitteilung der britischen Polizei, die trotz der Neuigkeit aus der schwedischen Hauptstadt an ihrem Haftbefehl gegen Assange festhält.

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Die FAZ gibt Aussagen der Staatsanwältin Marianne Ny auf einer Pressekonferenz am selben Tag in Stockholm wieder. Die Juristin sagte: „Um den Fall fortzuführen, müsste Julian Assange formell über die Vorwürfe gegen ihn unterrichtet werden. Wir können nicht erwarten, von Ecuador in dieser Sache unterstützt zu werden. Deswegen ist die Ermittlung eingestellt worden. das Verfahren könne allerdings später wieder aufgenommen werden.

Nach einer Einschätzung von UNO-Gremien handelt es sich bei dem bizarren Freiheitsentzug gegen Assange um „willkürliche Haft“. ++ (tr/mgn/19.05.17 – 140)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 19.05.2017

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