Zwei Türken missbrauchen und vergewaltigen 13 Jährige – Nur die Schweriner Volkszeitung schreibt Wahrheit über Nationalität der Täter

Blaulicht (Symbolbild: JouWatch)
Blaulicht (Symbolbild: JouWatch)
 

Wismar – Am Freitagabend wurden nach der Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens zwei Tatverdächtige festgenommen. Für die beiden 19 und 31 Jahre alten „Männer“ sollte noch am Samstag Haftanträge gestellt werden. Warum aber berichtet nur die Schweriner Volkszeitung (SVZ), dass es sich bei den Tätern um zwei „türkische Staatsangehörige“ handelt?

Nach der Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens am Freitagabend in der Nähe von Wismar hat die Polizei zwei Tatverdächtige festgenommen. Die 19 und 31 Jahre alten Männer wurden kurze Zeit nach der Tat am Wohnort eines der beiden Verdächtigen im Raum Lübeck aufgespürt, so beispielhaft die Berichterstattung von Focus Online zum grausamen Verbrechen an einem Kind.

Etwas detaillierter schildern andere Mainstreammedien wie der NDR, dass sich die beiden Männer am Freitagabend Zutritt in das in der Nähe von Wismar gelegene Wohnhaus des Kindes verschafft haben, das sich zu diesem Zeitpunkt dort alleine aufhielt. Nachdem sie das Mädchen in den Hausflur zurückgedrängt hatten, sollen sie das Kind sexuell missbraucht haben. Als die Mutter des Mädchens zurückkehrte, verließen die Täter fluchtartig das Haus. Sie konnten nach kurzer Fahndung durch Beamte der KPI Schwerin zusammen mit Polizeikräften aus Lübeck am Wohnort des einen Beschuldigten gestellt und vorläufig festgenommen werden. Nach bisherigen Erkenntnissen soll das Mädchen einen der Männer vor der Tat über einen Messenger-Dienst kennengelernt haben.

Schweriner Volkszeitung berichtet detaillierter (Bild Screenshot)

Staatsanwaltschaft Schwerin leitet Ermittlungsverfahren gegen zwei türkische Staatsangehörige ein

Was NDR, Focus und Co. jedoch – anders als die Schweriner Volkszeitung (SVZ) – nicht berichten – ist, dass es sich bei den beiden mutmaßlichen Vergewaltigern um Türken handeln soll. Die SVZ schreibt: „Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat ein Ermittlungsverfahren gegen zwei türkische Staatsangehörige wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung eingeleitet“.

Zum Schutz des geschädigten Kindes bittet die Staatsanwaltschaft um Verständnis dafür, dass derzeit weitere Einzelheiten zum Tatgeschehen nicht mitgeteilt werden können. Sie  weist zudem auf die Unschuldsvermutung hin, so der abschließende Hinweis der SVZ. (BS)

Quelle: journalistenwatch.com vom 20.05.2017 (Überschrift geändert Redaktion staseve)

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Wieder ein dummes Kind das seinen Bereicherer kennengelernt hatte…..
Wann bringt ihr euren Töchtern bei die Finger von solchen Typen zu lassen???

Torsten Haak
Torsten Haak
6 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Wie dumm und herzlos bist du deine Bemerkung ist so was von daneben schämen sollst du dich

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  Torsten Haak

Ulrike, da kann ich Dir nicht folgen !
Eine 13-jährige unterschätzt die Gefahr, gerade in diesem Alter können die Eltern erzählen was sie wollen, Teenagerwissen es besser !

Mein Sohn wollte in diesem Alter unbedingt mit dem großen Motorrad auf dem Hof fahren, obwohl ich sagte, dieses Gefährt beherrschst du noch nicht. Meine Abwesenheit nutzte er und flog mächtig auf die Fresse. Danach, aber erst danach, kam die Einsicht !

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor
Reply to  Torsten Haak

Wer sich mit solchen Typen einlässt dem ist nicht zu helfen. Warum ist das dumm und herzlos?
Was macht eine 13jährige in einem Messenger-Dienst????

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Ich weiß nicht was die dort macht ! Es ist jugendliche Dummheit, gefördert von der schulischen Welteinheitswischiwaschi, anders kann ich es mir nicht erklären, denn auf die Eltern hören die Teenager in diesem Alter sehr selten.

Ottogeorg LUDWIG
Ottogeorg LUDWIG
6 Jahre zuvor

Nur die Schweriner Volkszeitung hat den Volksauftrag der wahrhaften Informations -pflicht mutig wahrgenommen – vs den anderen regierungsfrommhörigen Medien-Zensur der BRD- Politik , daß die beiden Kindesvergewaltiger Türken sind !
Grundsätzlich gilt bei Migrationsstraftäter die verfügte staatl. Anonymitäts-Verpflichtung der Staatl. Einrichtungen u. den Medien : “ Migrationstäterschutz für
moslimischen Straftätern v o r Dt. Opferschutz !!!