Maßnahmen gegen den Asyl-Ansturm: Italien will Aufnahmelager in Afrika finanzieren

24. Mai 2017

Maßnahmen gegen den Asyl-Ansturm: Italien will Aufnahmelager in Afrika finanzieren

Rom. Italien als derzeit am stärksten von der Massenzuwanderung über das Mittelmeer betroffenes Land will jetzt neue Wege gegen die Überflutung beschreiten. Künftig will Italien die Errichtung von Aufnahmelagern nach internationalen Standards im Tschad und im Niger finanzieren. Die beiden afrikanischen Länder sind wichtige Transitländer für Tausende afrikanischer Migranten auf ihrem Weg nach Libyen, von wo sie ebenfalls zu Tausenden die Fahrt über das Mittelmeer antreten.

Ein diesbezügliches Abkommen wurde jetzt in Rom bei einem Treffen der Außenminister von Italien, Libyen, Niger und Tschad unterzeichnet. Neben der Finanzhilfe für Aufnahmelager will Italien die drei afrikanischen Länder auch bei der Grenzsicherung und der Ausbildung von Grenzpolizisten unterstützen. 90 Prozent der Migranten, die in Europa eintreffen, brechen von Libyen aus auf.

In Rom soll ein Koordinationszentrum eingerichtet werden, das regelmäßig die Umsetzung des Abkommens prüfen soll, kündigte der italienische Innenminister an. Vereinbart wurden außerdem gemeinsame Anstrengungen beim Kampf gegen das Schlepperwesen sowie Unterstützung zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den afrikanischen Ländern.

In Italien sind heuer bereits 50.000 Migranten eingetroffen, rund 35 Prozent mehr als im Vorjahr. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 24.05.2017

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meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Dieses Dreckpack auch noch mit Steuergeldern finanzieren?
Erst nicht nach Europa lassen.
Die amtlixhen Schleuser (Gutmenschengestalten) verhaften, deren Schiffe versenken und die Schleuser bestrafen.
Was soll aus Europa eigentlich werden?
Das Armenhaus der Welt?
Werft die Gutmenschenpolitiker in die Gefängnisse, bei Brot und Wasser.
Schützt Europa und schließt endlich die Grenzen!

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Warum Lager finanzieren. Finanziert lieber eure Küstenwache damit das Gesindel schon gar nicht in Italien ankommen kann. Alle sofort zurückschippern.
Jetzt lassen sich ein paar Despoten noch bezahlen damit sie ihren Abschaum im Land behalten. Man fasst es einfach nicht. Denen würde ich die rote Karte zeigen.

Gefängnis ist für diese Gutmenschen-Deppen viel zu gut. Workuta wäre besser.

Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

Alliierte Gesetze, die 1947 verkündet wurden:

1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die USA beschlagnahmt.

2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de Jure noch de Facto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 ein Unternehmen, siehe auch http://www.Upik.de

3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.

4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 kann jeder der in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über so genannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.

5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.

6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6, 7 und 8 eine illegale Zwangsmaßnahme dar.

7. Die Betroffenen wurden mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung von den Verwaltungsbehörden der so genannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.

8. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6, die §§ BGB 823 Schadenersatzpflicht- und 839 Amtspflichtverletzung vorliegt. Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zu zahlen. Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen. Artikel V. § 9. Militärregierungsgesetz Nr. 2.- Deutsche Gerichte:

„Niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!“ Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher – also vor Beginn der Tätigkeit – für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden. Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau, wurde noch 2014 ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 volle Rechtskraft besitzen.

Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland der Verwalter im Auftrag der Alliierten, weil Deutschland als Ganzes besetzt wurde. Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet, sich als DEUTSCHLAND zu bezeichnen! DEUTSCHLAND ist gemäß alliiertem Besatzungsgesetz und der UNO-Festlegung ausschließlich das Deutsche Reich oder Deutschland als Ganzes und keinesfalls die Bundesrepublik Deutschland!