Verschwörungstheoretiker: Reichsbürger bedrohen vermehrt Gerichtsvollzieher in Berlin

Königreich Deutschland

Auch in der Lutherstadt Wittenberg leben Reichsbürger. Ein Ladengeschäft trägt die Aufschrift „Königreich Deutschland“, darüber ist ein fiktives Wappen abgebildet.

Foto: imago/Klaus Martin Höfer

Die rund 300 Berliner Gerichtsvollzieher haben zunehmend Kontakt zu sogenannten Reichsbürgern – und ihre Schwierigkeiten mit diesen Menschen, die den Staat als unrechtmäßig ansehen und seine Justizbeamten als nicht befugt, ausstehende Geldforderungen einzutreiben oder zu pfänden.

Frank Becker

Frank Becker vom Beamtenbund Berlin

Foto: bsbd berlin

Nach Worten von Markus Oegel, Vorsitzender des Vereins der Obergerichtsvollzieher Berlins, „haben die Kollegen mit immer mehr Reichsbürgern zu tun, die sich zunehmend vernetzen und sie subtil bedrohen.“ Jeder Gerichtsvollzieher habe inzwischen Kontakte zu diesem Klientel gehabt, der eine mehr, der andere weniger. Dabei treffen sie auf Männer und Frauen, Junge und Alte, Reiche und Arme. Manchmal kennen die Gerichtsvollzieher die Schuldner schon persönlich, in anderen Fällen bekommen sie vor einem angekündigten Besuch nicht selten bis zu 30 Seiten starke Schriftsätze mit wirren Hinweisen etwa zur „Haager Landkriegsordnung“. Das habe nur zum Ziel, die Arbeit der Gerichtsvollzieher zu sabotieren, sagt Oegel.

Von Reichsbürgern gefilmt

Einer seiner Kollegen wurde bei der Arbeit von Reichsbürgern gefilmt, das Video erschien – unterlegt mit Drohungen – bei Youtube. Es dauerte fünf Jahre, bis die Bilder mit Hilfe eines Gerichts aus dem Netz entfernt waren. Etwa einmal im Monat trifft dieser Mann, der seit 20 Jahren im Dienst ist, auf einen Reichsbürger. Der halte ihm dann zum Beispiel einen Fantasie-Ausweis eines Königreichs unter die Nase, auf dem ein erfundener Name steht – und sagt, der Gerichtsvollzieher habe ihm gar nichts zu sagen.

Pass eines Reichsbürgers

Der falsche Pass eines Reichsbürgers.

Foto: imago/Christian Ohde

Manche dieser Klienten seien ideologisch gefestigt und gut geschult, erzählt der Mann, der anonym bleiben will. Sie versuchen beispielsweise den Gerichtsvollzieher – falls er mit Polizisten angerückt ist – gegen den Begleitschutz auszuspielen. Sie zitieren dann die Gerichtsvollzieher-Verordnung, in der seit Jahren nicht mehr steht, dass die Bediensteten Beamte sind. „Polizisten sind dann verunsichert, wenn behauptet wird, ich sei gar kein Beamter und habe keine hoheitlichen Rechte.“ Mitläufer nutzen die Reichsbürger-Ideologie nur als Ausrede, um Rechnungen nicht bezahlen zu müssen.

Platte Drohungen mit Gewalt gebe es nicht – es werde vielmehr unterschwellig versucht, Gerichtsvollzieher zu verunsichern. Etwa mit Anspielungen auf die Familie oder mit Sätzen, er möge „aufpassen, wenn er privat unterwegs ist“. Sorgen macht den Gerichtsvollziehern eher, dass das Einwohnermeldeamt Privatadressen der Gerichtsvollzieher nur sperrt, wenn sie eine konkrete Gefährdung nachweisen. Die Daten sind also relativ leicht zu erhalten. Frank Becker, Vorsitzender des Berliner Beamtenbunds, verlangt deshalb vom Justizsenator, dass er sich für eine einfachere Sperrung einsetzt.

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Senat unterstützt Mitarbeiter des Beamtenbunds bei Gerichtsverfahren

Tatsächlich werden immer mehr Mitarbeiter der Justiz aus der Gruppe der etwa 400 Berliner Reichsbürger heraus belästigt oder bedroht. Deshalb hat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) gehandelt: „Ich habe bereits im Januar einen Ansprechpartner in meiner Verwaltung benannt, der im Fall der Fälle Hilfe leistet. Wir haben außerdem eine Handreichung verfasst, mit deren Hilfe die Mitarbeiter erkennen, dass sie es mit einem Reichsbürger zu tun haben, und wie sie mit ihnen umgehen sollten.“ Schon deshalb, weil gefürchtet wird, dass Reichsbürger auch in Berlin die „Malta-Masche“ abziehen könnten: So wurden in Brandenburg sogar Richter mit absurden Geldforderungen vom Inselstaat Malta wegen erfundener Schulden konfrontiert.

Der Senat hat nach entsprechenden Vorschlägen des Beamtenbunds auch finanziell reagiert: Muss ein Mitarbeiter in einen Rechtsstreit mit einem Reichsbürger gehen und erhält für die Kosten ein Darlehen vom Dienstherren, muss er es nicht mehr versteuern und bei Freispruch nicht zurückzahlen.

Quelle:Berliner Zeitung vom 30.05.2017

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Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

https://www.facebook.com/groups/CarlSaufenberg ist für alle Meinungen offen. Sogenannte Reichsbürger aus Deutschland bitte bei mir melden! Zwangsversteigerungen sind gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 im westlichen Teil meiner besetzten Heimat verboten! Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 – Beschluss vom 27.09.1978 – sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen – sagt es das Bundesverfassungsgericht.

Die Rechtspfleger/innen missachten oft alle Gesetze und lassen selbst für dubiose, erfundene Forderungen die Zwangsversteigerung anordnen oder durchführen. Ich rate allen Betroffenen, sich gegen diese Machenschaften der Rechtspfleger/innen und ggf. auch Richter zu wehren:

Einfach beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und den „Anspruch auf effektiven Rechtsschutz in der Zwangsversteigerung“ stellen und beantragen (Beschluss vom 27.09.1978 – 1 BvR 361/78). Dieses Grundsatzurteil ist im Internet zu sehen. Es sind 14 DIN A 4-Seiten!