Innere SicherheitInnenminister wollen „Reichsbürger“ komplett entwaffnen

Sie lehnen deutsche Gesetze ab, erkennen die Bundesrepublik nicht an – und neigen oft zur Gewalt: Die deutschen Innenminister sehen in „Reichsbürgern“ zunehmend eine Gefahr für die Sicherheit. Nun wollen sie ihnen die Waffen abnehmen. Auch als Beamte sollen sie nicht mehr zugelassen werden.

Neue Gefahr: „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik nicht an.

Neue Gefahr: „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik nicht an.

Quelle: dpa

Berlin. Die Innenminister von Bund und Ländern wollen „Reichsbürgern“, die den deutschen Staat, dessen Gesetze und Institutionen ablehnen, sämtliche Waffen abnehmen. Das geht aus einer Beschlussvorlage zur Innenministerkonferenz (IMK) Mitte Juni in Dresden hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Zurzeit registriert das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bundesweit etwa 12.600 „Reichsbürger“, von denen 700 im Besitz eines Waffenscheines sind.

„Die IMK ist der Auffassung, dass Personen dieser Szene grundsätzlich nicht die erforderliche Zuverlässigkeit“ zum Führen einer Waffe „besitzen“, heißt es unter Tagesordnungspunkt 5 der Antragsliste. Zudem sollen Anhänger der in Teilen als rechtsterroristisch eingestuften Bewegung nicht mehr Beamte und Staatsbedienstete werden dürfen. „Die IMK hält die Ideologie der ,Reichsbürger und Selbstverwalter‘ für unvereinbar mit der arbeits- und beamtenrechtlichen Pflicht öffentlicher Bediensteter, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten.“

 

„Reichsbürger“ haben eine „hohe Affinität zu Waffen“

Nach Auffassung der Behörden neigen Anhänger der Szene zunehmend zu Gewaltdelikten. „Sorge bereitet uns, dass ,Reichsbürger‘ häufig gewaltorientiert sind und eine hohe Affinität zu Waffen aufweisen“, hatte der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, vor einigen Monaten erklärt. Im vergangenen Jahr wurde ein Polizist in der Nähe von Nürnberg von einem Anhänger der Szene erschossen. Erst Mitte Mai räumten Polizisten ein vom „#Reichbürger“ #Peter Fitzek als „#Königreich“ beanspruchtes Gelände in Wittenberg.

Auch #Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) hatte bereits mehrfach gefordert, „Reichsbürgern“ die #Waffenerlaubnis zu entziehen. „Wenn jemand seinen Ausweis abgibt, wenn jemand den Führerschein weggibt, wenn er sagt, er lebe in irgendwelchen Grenzen von 1937 und auch in dieser Rechtsordnung: Dann ist doch klar, dass die nötige Zuverlässigkeit, um eine Waffe zu führen, nicht mehr gegeben ist“, erklärte Ulbig.

Sicherheitsbehörden sollen Lagebild erstellen

Laut IMK erarbeiten das Bundeskriminalamt (BKA) und das #BfV unter Einbeziehung von Polizei und Verfassungsschutzbehörden der Länder zeitnah erstmals ein gemeinsames Lagebild der #„Reichsbürger“-Szene in Deutschland. Der Bundesverfassungsschutz beobachtet die „Reichsbürger“ seit vergangenem November. Zuvor stand die Bewegung nur in einigen Landesämtern unter Beobachtung. Die Behörden rechnen damit, dass die Szene noch größer als bislang bekannt sein könnte.

Quelle: Lübecker Nachrichten vom 01.06.2017

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Astrid
Astrid
6 Jahre zuvor

Produktionstätte „Politische Verfolgte“, Fabrikationsschwafelrunde Innenministerkonferenz Die gehören unter Betreuung gestellt. Den notwendigen Beweis liefern sie selbst.
Diese Textdosenfabrikanten in Gestalt von Wahrheitsignoranten diffamieren 12.600 Systemkritiker und Wahrheitssucher und erklären sie zu Staatsfeinden eines NICHT VORHANDENEN STAATES, Ja gehts noch? Haben die nur Baumschule besucht? Nein, wir haben es hier mit weisungsgebundenen Handlangern der USA zu tun, denen Systemkritik bei der Umsetzung ihrer Pläne bezüglich Unterdrückung der Deutschen hinderlich werden können.

Es gibt Beispiele, zu welchen Auswüchsen das bundesweit führen kann.

(…) Innenminister Herrmann / Ein Anhänger der Bewegung hatte im Oktober 2016 bei der Razzia seiner Wohnung in Georgensgmünd einen Polizisten erschossen. Seitdem wird die gesamte Bewegung vom Verfassungsschutz beobachtet..
Hat noch niemand einen Betreuungsbeschluß gegen Herrmann beantragt? Herr Herrmann hat doch die Realität in seinem Umfeld glatt ausgeblendet und darf immer noch den Innenminister praktizieren, was für eine Geldverschwendung !

Diese naiven Regierungsmenschen aus US-Gnaden, nehmen ein UNGEPRÜFTES Ereignis zum Anlaß, flächendeckend POLITISCH VERFOLGTE zu generieren. Hallo, aufgewacht und die Fenster zum Lüften auf Kippstellung in den „Staatskanzleien“ und Kantinen der Verfassungsschützer, erstens ist es nicht erwiesen, wer denn den Schuß in den Rücken des mit Schutzweste gepanzerten SEK Mannes abgab und zweitens hat die bescheuerte Hetze auf Systemkritiker vollkommene Schieflage, siehe tägliches Morden und Berauben, Vergewaltigen, Stehlen und Sozialbetrug der „Katalysatoren“ in der Bevölkerung, was völlig ausgeblendet wird.

Es ist schwierig, jemanden etwas verstehen zu machen, wenn sein Einkommen davon abhängt, es nicht zu verstehen.

Gruß an die mitlesenden Verfassungsmenschen. Der Landkreis Demmin und andere Regierungsstellen bestätigen die Nichtstaatlichkeit der BRD/Germany

Keine weiteren Fragen !

(Die IP ist kein Geheimnis.)

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Die Reichsbürger werden die sein die offen gegen den Staat rebellieren und darum werden sie gnadenlos verfolgt, gedemütigt und entwaffnet.
Die Angst wird größer bei den Politärschen, das sie entmachtet werden und das Volk, das sie bis Dato nur verarscht und ausgenommen haben, selber das Schiksal in die Hand nimmt.
Ein Europa ohne Muselidiotenbefürworter und ohne die Invasoren (Verbrecher unter falschem Namen, ohne Pass und alle fast erst 12 Jahre.
Raus mit diesem Pack und raus mit allen Steigbügelhaltern des Islams.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Reichsbürger will man entwaffnen.

Und was ist mit den ganzen Asylbetrüger die im Land sind und nur auf ihren
Einsatzbefehl warten? Entwaffnet ihr die auch?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

Als nächstes kommen aus dem Haus der regierende Schildbürger:
Reichbürger müssen Gebisse abgeben.
Reichsbürger dürfen keine Hüte tragen, weil die Krempe geschliffen sein könnte.
Reichsbürger dürfen nur in Pantoffel gehen, weil der Arschtritt nicht so tief geht wie Er sollte.
Reichsbürger müssen einen Gefahrenschein machen, wegen giftiger Spucke die Sie besitzen könnten.
Reichsbürger dürfen nur Kernlose Früchte essen, damit Sie nicht mit den Kernen als gefährliche Waffe spucken.
Reichsbürgern wird beschreibbares Papier entzogen, das gibt es nur noch auf Antrag.
Reichsbürger müssen sich die Wimpernhaare entfernen lassen, wegen dem Lied: Ich reiß mir eine Wimper aus und steche Dich damit Tot.
Das Wort „Malta“ wird für Reichsbürger verboten.
Der Aufnäher auf den Klamotten der Reichsbürger ist sicher schon über das Entwurfes Stadium hinaus.
Jeder der diesen Firmenausweis der BRiD sich gekauft hat und dadurch einen Handel abgeschlossen hat, der Ihm zum Firmenangestellten mutiert, ist Reichsbürger!

Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Oh ja, der Firmenausweis ist der Knackpunkt !

Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

Unterschriften unter Schriftsätzen müssen die Namen der Unterzeichnenden erkennen lassen, Abkürzungen sind nicht erlaubt. Undeutlichkeiten gehen zu Lasten der Unterzeichnenden. Schreiben ohne Unterschrift sind ungültig! Das gilt auch für Rechnungen im Online-Handel. Von deutschen Verwaltungsorganen bekommen Bürger so manches Schreiben, wo vermerkt ist, dass so ein maschinell erstelltes Schreiben auch ohne Unterschrift gütig sein soll. Aber verschiedene Urteile zum Thema Unterschriften auf Schriftsätzen von Behörden und Ämtern zeigen, dass so ein Vermerk “auch ohne Unterschrift sei ein Bescheid gültig”, auf keiner Rechtsgrundlage beruhen kann, sondern sich darüber rechtswidrig hinwegsetzt wird. Jede Unterschrift ist ein Wirksamkeitserfordernis!

Bundesverwaltungsgericht Urteil/Beschluss vom 27. 1. 2003 – 1 B 92. 02; OVG Schleswig: Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z. B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40. 87 BVerwGE 81, 32,). Die vom Prozessbevollmächtigten des Klägers angeführte Rechtsprechung (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 GmS OBG 1/ 98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15 = NJW 2000, 2340), wonach bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift Genüge getan ist, gilt nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist, nicht aber für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. auch Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/ 02 BFH/ NV 2002, 1597 und von Albedyll in: Bader u. a., VwGO, 2. Aufl., § 60 Rn. 29). In diesem Fall ist vielmehr nach wie vor grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift erforderlich, die vor Fristablauf vorliegen muss.

Der hier angegebene Beschluss XII ZB 132/09 des BGH vom 09.06.2010 mit Seite 4 zur Urteilsbegründung bedeutet, dass eine Ausfertigung, die nicht vollständig wortwörtlich der Urschrift entspricht, eine gerichtliche Urkundenfälschung ist. https://www.facebook.com/groups/Deutschlandrecht zeigt die ganze Wahrheit, herzlich willkommen! Zwangsversteigerungen gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 verboten!

Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

Insolvenzordnung (InsO) der BRD § 89 Vollstreckungsverbot:

(1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig.

(2) Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge sind während der Dauer des Verfahrens auch für Gläubiger unzulässig, die keine Insolvenzgläubiger sind. Dies gilt nicht für die Zwangsvollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs oder einer Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in den Teil der Bezüge, der für andere Gläubiger nicht pfändbar ist. http://www.eurohunde.de zeigt mehr!