BERLIN. Das #Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat rund 5.000 Bewerbern #Asyl gewährt, ohne sie erkennungsdienstlich zu behandeln. Das sagte die Präsidentin der Behörde, #Jutta Cordt, am Mittwoch in einer geschlossenen Sitzung im Innenausschuß des Bundestages, berichten Welt und Nürnberger Nachrichten.
Eine Sprecherin bestätigte auf Nachfrage, daß das Amt von einer vierstelligen Größenordnung ausgehe. Die genau Zahl werde jetzt erhoben. Die Behörde sowie einige Bundesländer hatten zunächst versichert, alle #Asylbewerber erkennungsdienstlich zu erfassen, indem unter anderem Fingerabdrücke abgenommen und Fotos erstellt würden. Dies habe sich nun als falsch erwiesen.
Das #Asylverfahrensgesetz schreibt vor, daß „die #Identität eines Ausländers, der um Asyl nachsucht, durch erkennungsdienstliche Maßnahmen zu sichern“ ist. Kritik an dem Versäumnis kam von der #SPD. „Es ist schlicht unglaublich, daß wir im Sommer 2017 noch immer 5.000 Asylbewerber haben, bei denen noch keine eindeutige Identitätsfeststellung erfolgt ist“, sagte deren innenpolitischer Sprecher, #Burkhard Lischka.
Bis zu 100.000 positive Asylentscheide sollen überprüft werden
Auch der Unions-Obmann im Innenausschuß #Armin Schuster forderte mehr Sicherheitsvorkehrungen: „Die Sensibilität für Sicherheits- und Gefahrenabwehrbelange sollte über externen Sachverstand gesteigert werden“, sagte der CDU-Politiker. Dazu brauche das Bundesamt dringend Unterstützung durch das #Bundeskriminalamt.
#Bundesinnenminister Thomas de Maizière (#CDU) kündigte nach der Sitzung an, bis zu 100.000 positive Asylentscheidungen zu überprüfen. Damit solle im Sommer begonnen werden. (ls)
Quelle: Junge Freiheit vom 01.06.2017
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Schmeisst alle raus dann müsste ihr gar nichts überprüfen. Kostet nur unser Geld.
Insolvenzordnung (InsO) der BRD § 89 Vollstreckungsverbot: Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig. Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge sind während der Dauer des Verfahrens auch für Gläubiger unzulässig, die keine Insolvenzgläubiger sind. Dies gilt nicht für die Zwangsvollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs oder einer Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in den Teil der Bezüge, der für andere Gläubiger nicht pfändbar ist.
https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland ansehen und in https://www.youtube.com/watch?v=9pJpCT3V17Q sagt ein Schweizer es!
Alles nur Mache.
Das ist gewollt. Kurz vor den Wahlen tun die Ratten so als wenn alles nicht gewollt sei.
Immer sind andere schuld.
Das Pack raus und gut ist.
Kein Pass, keine Einreise. Ist doch ganz einfach.
Na klar ist das gewollt, die NEUNAZIS müssen doch ihre importierten Mörder schützen.
In der Schweiz und Norwegen gibt es Menschen. Deren Würde ist unantastbar. https://web.facebook.com/groups/Deutschlandgold kann mit dir und anderen viele Fragen klären: Hoheitliche, souveräne Staaten sind auf der Erde schon seit langem nicht existent. Es besteht ein System von Gesellschaften, die das bestehende Konzern- bzw. Handelsrecht verwalten. Am Beginn meiner Suche hatte ich einen Denkfehler begangen, als ich dachte, dass allein das Handelsrecht die Welt regiert. Nein, das stimmt ganz und gar nicht:
Treuhandgesellschaften sind die Basis des gesamten öffentlichen Rechts. Überlest das bitte nicht! Unsere vorrangige Aufmerksamkeit gehört dem Weg, wie wir als aller erstes die öffentliche Person loswerden und erst danach sind wir privat und unterliegen privatem UCC-Handelsrecht. Lasst uns also bitte von Anfang an diese beiden hauptsächlichen Bereiche a) das öffentliche und b) das private Recht unterscheiden. Das Trust- und Stiftungsrecht bedient als öffentliches Recht den öffentlichen Bereich. Das alleinig verwendete Privatrecht ist das Handelsrecht des Uniform Commercial Code, also der private Bereich.
Beides ist, wie bereits dargestellt, aus dem kanonischen Kirchenrecht entstanden. Der Hauptgrund, warum wir allesamt mit unserem „alle Behörden sind Firmen und bei Dun & Bradstreet gelistet“ keine echten Erfolge verzeichnen konnten, liegt wohl darin, dass wir das Stiftungs- und Trustrecht überhaupt nicht in Betracht gezogen haben, wenigstens ich nicht. Es ist mir nicht aufgefallen. Aber wir sind allesamt Beschäftigte der BRD bzw. Employees der US-Incorporated. Wir haben einen Personalausweis. Wir haben eine Sozialversicherungsnummer. Wir haben eine Steuer-ID. Wir haben einen Wohnsitz. Wir sind öffentliche Beschäftigte. Wir sind Publicofficer. Wir sind nicht privat!
Wir sind Treuhänder des einen Trusts, wir sind Begünstigte des anderen Trusts und als solche genießen wir Privilegien, weil wir öffentliche Beschäftigte sind. Für jemanden, der Privilegien, Nutzen und Vorteile aus einem solchen Trusts zieht, gilt: Er muss im Tausch dafür alle Rechte aufgeben.