Schwarzafrikaner schlägt Omi (91) brutal das Gesicht an Hauswand und beraubt sie

Symbolbild

Auf brutalste Weise überfällt ein #Schwarzafrikaner die hochbetagte Seniorin und stiehlt ihr die Handtasche | Stuttgart

Ein unbekannter Armutsmigrant hat am Dienstag (06.06.2017) in der #Rotenbergstraße eine 91 Jahre alte Frau brutal überfallen und ihr die Geldbörse geraubt. Die Seniorin kehrte gegen 15.10 Uhr vom Einkaufen nach Hause zurück. Kurz vor Erreichen des Hauseingangs griff sie der Unbekannte wortlos an, packte sie am Genick, schlug ihr das Gesicht gegen die Hauswand und warf sie zu Boden.

Gesicht gegen Hauswand geschlagen und zu Boden geprügelt

Trotz Gegenwehr entriss er dem Opfer die Handtasche und flüchtete. Die 91-Jährige wurde leicht verletzt. Rettungskräfte waren vor Ort und brachten sie vorsorglich in ein Krankenhaus. Die Dame beschreibt den Mann wie folgt: Zirka 165 bis 170 Zentimeter groß, schlank, zirka 20 alt, kurzes, schwarzes Haar, dunkler Teint. Zur Tatzeit war er vollständig schwarz gekleidet. Zeugen werden gebeten sich mit den Beamtinnen und Beamten der #Kriminalpolizei unter der Telefonnummer +4971189905778 in Verbindung zu setzen.

#Asylmissbrauch, #Asylterror, #Bevölkerungsaustausch, #Fahndungen, #Integration, #Islamisierung, #Mord und Totschlag, #News, #Staatsversagen, #Tagesschau, #Umvolkung, #Ausländerkriminalität, #Stuttgart,

Quelle: truth24.net vom 07.06.2017

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Karl der Deutsche
6 Jahre zuvor

In der Schweiz und Norwegen gibt es Menschen. Deren Würde ist unantastbar. https://web.facebook.com/groups/Deutschlandgold kann mit dir und anderen viele Fragen klären: Hoheitliche, souveräne Staaten sind auf der Erde schon seit langem nicht existent. Es besteht ein System von Gesellschaften, die das bestehende Konzern- bzw. Handelsrecht verwalten. Am Beginn meiner Suche hatte ich einen Denkfehler begangen, als ich dachte, dass allein das Handelsrecht die Welt regiert. Nein, das stimmt ganz und gar nicht:

Treuhandgesellschaften sind die Basis des gesamten öffentlichen Rechts. Überlest das bitte nicht! Unsere vorrangige Aufmerksamkeit gehört dem Weg, wie wir als aller erstes die öffentliche Person loswerden und erst danach sind wir privat und unterliegen privatem UCC-Handelsrecht. Lasst uns also bitte von Anfang an diese beiden hauptsächlichen Bereiche a) das öffentliche und b) das private Recht unterscheiden. Das Trust- und Stiftungsrecht bedient als öffentliches Recht den öffentlichen Bereich. Das alleinig verwendete Privatrecht ist das Handelsrecht des Uniform Commercial Code, also der private Bereich.

Beides ist, wie bereits dargestellt, aus dem kanonischen Kirchenrecht entstanden. Der Hauptgrund, warum wir allesamt mit unserem „alle Behörden sind Firmen und bei Dun & Bradstreet gelistet“ keine echten Erfolge verzeichnen konnten, liegt wohl darin, dass wir das Stiftungs- und Trustrecht überhaupt nicht in Betracht gezogen haben, wenigstens ich nicht. Es ist mir nicht aufgefallen. Aber wir sind allesamt Beschäftigte der BRD bzw. Employees der US-Incorporated. Wir haben einen Personalausweis. Wir haben eine Sozialversicherungsnummer. Wir haben eine Steuer-ID. Wir haben einen Wohnsitz. Wir sind öffentliche Beschäftigte. Wir sind Publicofficer. Wir sind nicht privat!

Wir sind Treuhänder des einen Trusts, wir sind Begünstigte des anderen Trusts und als solche genießen wir Privilegien, weil wir öffentliche Beschäftigte sind. Für jemanden, der Privilegien, Nutzen und Vorteile aus einem solchen Trusts zieht, gilt: Er muss im Tausch dafür alle Rechte aufgeben.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

Der verletzten Frau wünschen wir gute Genesung! Dem Täter soll sofort die harte aber gerechte Strafe des Volkes treffen. Wenn sich ein Richter erdreistet hier etwas Milderndes zu entdecken, kommt auch das Volk zu Ihm!

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Für solche Kerle gibts nur eines: sofort an die Wand stellen das Dreckschwein.

Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Das gibt bloß Flecken. Ein Hanfseil reicht auch, ist noch dazu wiederverwendbar.

Astrid
Astrid
6 Jahre zuvor

Was für einen Dreck hat das Merkel Weib da ins Land gelassen? DANKE AMERIKA !

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Das sollte halt mal in der BILD stehen damit es die Leute erfahren, aber das zeigt man dort nicht damit die blöden Schafe still halten.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Das steht nicht in der BILD. Da hat die IM ERIKA schon dafür gesorgt.
Der arme Neger wird noch Anwälte bekommen und dann sicher sagen sie hat ihn beleidigt.
Oder er durfte nicht mal kurz….
Was soll noch geschehen bis dieses dumme Politikerpack und die Schafe WACH werden.
Neger, Muslime und alle Invasoren müssen raus aus Deutschland und auch die Bahnhofsklatscher und die Roten Faschisten erst recht.

Karl aus Deutschland in Oslo

Insolvenzordnung (InsO) der BRD § 89 Vollstreckungsverbot:
Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig. Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder andere Bezüge sind unzulässig! Jetzt bitte gleich https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland ansehen. In https://www.youtube.com/watch?v=9pJpCT3V17Q spricht ein Schweizer!

Logan
Logan
6 Jahre zuvor