Gerichtsurteil: Nawalny für 30 Tage in Haft

Russischer Blogger und Kremlkritiker Alexej Nawalny. (Anton Novoderezhkin / TASS)
#Russischer Blogger und #Kremlkritiker #Alexej Nawalny. (Anton Novoderezhkin / TASS)

Der russische Oppositionsführer Nawalny muss für 30 Tage in Haft. Zur Begründung erklärte das Gericht in Moskau, er habe zu einer nicht genehmigten #Demonstration aufgerufen.

Nawalny war vor Beginn einer Großdemonstration in Moskau von der Polizei abgeführt worden. Bei den Kundgebungen in Moskau, Sankt Petersburg und anderen russischen Städten wurden rund 1.500 Demonstranten festgenommen. Die Polizei setzte Schlagstöcke und Pfefferspray gegen die Demonstranten ein.

Die #USA verurteilten das Vorgehen. Friedliche Demonstranten festzunehmen sei ein Affront gegen demokratische Werte, betonte der Sprecher des Weißen Hauses.

Quelle: Deutschlandfunk vom 13.06.2017

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Karl från Tyskland
6 Jahre zuvor

Zeigt Russland jetzt sein wahres Gesicht? Als im Jahre 1945 die Kampfhandlungen des zweiten Weltkrieges auf deutschem Boden beendet waren, haben die Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen. Dies ergibt sich aus der sogenannten „Berliner Erklärung“ vom 05.06.1945: Deutschland ist kein souveräner Staat, sondern besetztes Gebiet. Es wurde mit Wirkung zum 12.09.1944 durch die USA beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces).

Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten haben uneingeschränkte Gültigkeit. Deutschland hat keinen Friedensvertrag – weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten noch mit sonst einem Land/Staat. Somit herrscht Kriegszustand. Dieser kann nur durch einen Friedensvertrag beseitigt werden. Ein Friedensvertrag kann jedoch nur durch souveräne Staaten im Staatsrecht geschlossen werden. Sogenannte “Staaten” im Handelsrecht wie die BRD haben diese Möglichkeit nicht. Was nun oder wann tun?

https://www.facebook.com/groups/CarlSaufenberg ist für alle Meinungen offen. Sogenannte Reichsbürger aus Deutschland bitte bei mir melden! Zwangsversteigerungen sind gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 im westlichen Teil meiner besetzten Heimat verboten! Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 – Beschluss vom 27.09.1978 – sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen – sagt es das Bundesverfassungsgericht.