EuGH-Urteil: Pflanzenprodukte dürfen nicht „Milch“ oder „Käse“ heißen

Eine schwarz-weiße Kuh und eine Milchkanne. (imago/imagebroker)
„#Milch“ und #Käse“ in Produktnamen dürfen nur für #tierische Produkte verwendet werden. (imago/imagebroker)

Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht unter Namen verkauft werden, die Begriffe wie „Milch“ oder „Käse“ beinhalten.

Das hat der #Europäische Gerichtshof in #Luxemburg entschieden. Die Richter beriefen sich in ihrem Urteil auf europäisches Recht, wonach diese Bezeichnungen ausschließlich für tierische Produkte verwendet werden dürfen. Dazu zählen auch die Namenszusätze „#Rahm“, „#Sahne“, „#Butter“ oder „#Joghurt“.

Hintergrund war eine Klage gegen ein Unternehmen in #Rheinland-Pfalz. Der Hersteller hatte #vegane Produkte unter der Bezeichnung „Tofu-Butter“ oder „Cashew-Käse“ vertrieben, allerdings auch immer auf den pflanzlichen Ursprung hingewiesen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 14.06.2017

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