Linksextremismus: AfD-Bürgerbüro in Schwerin im Visier der Anifa – sieben Angriffe in zwei Wochen

15. Juni 2017
Linksextremismus: AfD-Bürgerbüro in Schwerin im Visier der Anifa – sieben Angriffe in zwei Wochen
KULTUR & GESELLSCHAFT

Auf das Bürgerbüro der #AfD-Fraktion in #Schwerin wurde in der Nacht zum Donnerstag erneut ein Anschlag verübt. Es handelt sich um den siebten Angriff innerhalb von zwei nur Wochen. Dazu erklärt #AfD-Fraktionschef Leif-Erik Holm in einer Pressemeldung: „Farbanschläge, Spuckattacken und zerkratzte Fensterscheiben sind mittlerweile trauriger Alltag für die Mitarbeiter im Schweriner Bürgerbüro. Ziel der offensichtlich linksextremen Täter ist es, die #AfD aus Schwerin zu vertreiben. Das können sie allerdings gleich wieder vergessen. Wir lassen uns durch #Kriminelle nicht einschüchtern. Man kann sich vorstellen, was im Land los wäre, wenn täglich ein Büro der Linken oder der CDU attackiert würde. Im Fall der immer wieder betroffenen AfD allerdings bleibt der ‚Aufstand der Anständigen‘ aus. Wer einen freien Diskurs will, darf nicht schweigen, wenn die Arbeit einer Partei mit ständigen Anschlägen verhindert werden soll. Ich erwarte von den anderen Parteien jetzt ein klares Statement gegen die zunehmende Gewalt gegen die AfD. Und ich erwarte intensive Ermittlungen gegen die Täter. Es muss endlich klarwerden, dass der Staat sich nicht auf der Nase herumtanzen lässt.“

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AfD-Büros, -Politiker und -Autos sind seit dem Aufstieg der rechtskonservativen Partei regelmäßig Angriffen linksextremer Natur ausgesetzt. Hinzu treten massive Einschüchterungsversuche und immer öfter tätliche Angriffe auf Restaurantinhaber, die der AfD Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. (sp)

Bildquelle: AfD Mecklenburg-Vorpommern

Quelle: zuerst.de vom 15.06.2017

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Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

In einem Landgericht der BRD wurde ein Angeklagter wegen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Ganze selbstverständlich ohne jede Rechtsgrundlage. Die Revision des Angeklagten zielte auf eine Verfahrensrüge ab und hatte Erfolg. Dazu hat der Generalbundesanwalt ausgeführt:

„Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO ist gegeben, weil das Urteil innerhalb der in § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO bezeichneten Frist nicht vollständig zu den Akten gebracht worden ist. Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst dann vor, wenn sämtliche an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben (BGHSt 26, 247, 248; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 5; vgl. Gollwitzer in LR 25. Aufl. § 275 Rdn. 36). Die Vorsitzende der Strafkammer hat das Urteil nicht unterschrieben. Es trägt lediglich die Unterschrift der beisitzenden Richterin (UA S. 14). Da die fehlende Unterschrift auch nicht innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO nachgeholt wurde, ist das Urteil nicht fristgerecht zur Akte gebracht worden“. https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland ansehen. In https://www.youtube.com/watch?v=9pJpCT3V17Q ist mehr!

BGH, Beschl. v. 01.04.2010 – 3 StR 30/10 – BeckRS 2010, 10345: Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst dann vor, wenn sämtliche an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben. Laut Bundesgesetzblatt 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht unter anderem allerdings folgendes neu geregelt: Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

Im § 5 des Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung (EGStPO) war der räumliche Geltungsbereich der Strafprozessordnung genannt, der seit nunmehr dem 24.04.2006 aufgehoben ist. Die Strafprozessordnung ist seitdem mangels Nennung eines räumlichen Geltungsbereiches ungültig. Noch immer wird der Schein und die Lüge aufrecht erhalten, dass es ein Rechtssystem gebe, obwohl es nicht existiert.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Wo ist der STAAT?
BLIND!?
TAUB!?
STUMM?!
Wann wird dieses Pack eingesperrt?
Oder müssen sich freie Bürger alles gefallen lassen?
Wer schützt diese Menschen vor diesem Drecksmopp?

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Das ganze linke Pack wird doch von der Regierung hofiert und bezahlt. Also wer soll uns vor denen schützen?

Karl der
6 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Es gibt keinen Staat mit dem Namen Bundesrepublik Deutschland und es gab bis zum 04. April 2016 keinen Staat Deutschland. Menschen der verfassunggebenden Versammlung haben Deutschland an diesem vierten April neu geschaffen. In den nachfolgenden Zeilen wird erklärt, warum alle Verträge, alle Abkommen und alle Vereinbarungen mit anderen Ländern und Staaten, der Europäischen Union oder anderen Institutionen, welche die Bundesrepublik Deutschland ab dem 18. Juli 1990 geschlossen hat, ohne Ausnahme ungültig sind. Diesen Vereinbarungen fehlt jede juristische Grundlage. Durch diesen Betrug werden auch alle anderen Länder von dem Firmenkonsortium Bundesrepublik Deutschland im Auftrage der Vereinigten Staaten von Amerika wie anderer Eigentümer betrogen, ausgeplündert und vernichtet. Wann erhalte ich neue Freundschaftsanfragen?

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