Hintergrundgespräch bleibt nicht vertraulich: Jetzt ist die Zuwanderung in Österreich Wahlkampfthema

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20. Juni 2017
Hintergrundgespräch bleibt nicht vertraulich: Jetzt ist die Zuwanderung in Österreich Wahlkampfthema
NATIONAL

Wien. Auch in #Österreich wollten vor allem die #Sozialdemokraten das #Zuwanderungsthema gerne aus dem #Wahlkampf heraushalten. Doch vor dem Hintergrund der aktuellen „Flüchtlings“-Debatte ist das eine Illusion, zumal der #österreichische Außenminister Kurz, der mit einer eigenen, auf ihn zugeschnittenen Wahlliste in die Parlamentswahlen im Oktober gehen will, als einer der profiliertesten Protagonisten in der Zuwanderungsdiskussion gilt.

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hatte am Donnerstag bei einer ausdrücklich als Hintergrundgespräch ausgewiesenen Einladung an Medienvertreter die zahlreichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Schließung der „Flüchtlings“routen auf dem Mittelmeer aufgezählt. Kern sagte bei dieser Gelegenheit, daß man dann auch so ehrlich sein müsse, der Bevölkerung zu sagen, welche Konsequenzen das habe. Vor allem in finanzieller Hinsicht einerseits, aber auch in politischer. Kern bezieht sich dabei auf die unübersichtliche Lage in den betreffenden Staaten wie etwa Libyen.

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Kurz sagte in diesem Zusammenhang auch, daß die Forderungen nach einer gänzlichen Schließung der Flüchtlingsroute ein „populistischer Vollholler“ und Ankündigungen ohne konkrete Vorstellungen seien.

Inzwischen wurden Zitate und Inhalt des Gesprächs publik – und haben die öffentliche Diskussion in Österreich befeuert. Kurz selbst verwahrte sich gegenüber der „Krone“ gegen den Ausdruck „populistischer Vollholler“; und die Kosten für die Schließung der #Mittelmeerroute würden unter den Kosten für die Unterbringung in Österreich liegen. Zudem müsse das „Sterben im Mittelmeer beendet werden“. (mü)

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

Quelle: zuerst.de vom 20.06.2017

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Karl der Deutsche
6 Jahre zuvor

Ohne Unterschrift ist gar nichts gültig!

Ein Dokument muss, um Rechtsgültigkeit zu erlangen, nach BGB §126 unterschrieben sein. Eine Unterschrift in Verbindung mit „i. A.“ (im Auftrag) oder „gez.“ (gezeichnet) sind keine rechtsgültigen Unterschriften.
Nach Aussage der Firma „Bundesgerichtshof“ gibt die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i. A.“ (im Auftrag) zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt des Schreibens keine Verantwortung übernimmt. In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote und somit ist dieses Schreiben unwirksam. Die „Unterzeichnung“ mit „i. A.“ bedeutet also auch, dass es sich nicht um eine klagefähige Form handelt. Gleiches gilt für ähnliche Unterschriftzusätze, wie bspw. „auf Anordnung“. Dazu gibt es die „BGH“-Beurteilungen V ZR 139/87 vom 05.11.1987 und VI ZB 81/05 vom 19.06.2007. Bestehe Sie auf ein Schreiben in klagefähiger Form!
Der Grund für dieses Handeln der Behördenbediensteten findet seine Ursachen in der weggefallenen „Staatshaftung“ in der „Bundesrepublik Deutschland“: Aufhebung des „Staatshaftungsgesetzes“ (vom 26.6.1981 BGBI Teil I S.554) durch das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ (BVerfG 61, 149). Nun wird also nach § 839 BGB mit gesamten persönlichen Vermögen selbst gehaftet, bzw. nach § 823 BGB.
An dieser Stelle verweisen wir zusätzlich auf § 56/1 des sogenannten „Beamtengesetzes“: „Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“ Daraus leitet sich eindeutig eine persönliche Haftung ab, die sich durchsetzen lassen wird, wenn das Unrecht in diesem Lande vom Recht abgelöst werden wird. Kommen Sie mit einem vermeintlichen „Beamten“ in Kontakt, verlangen Sie in jedem Fall, dass er sich ausweist. Sowohl Dienstausweis wie auch den Personalausweis ist vorzulegen. Notieren Sie sich den vollständigen Namen für spätere rechtliche Schritte.
Wird verweigert, sich Ihnen gegenüber auszuweisen, so stellt dies den Straftatbestand der Amtsanmaßung wie auch der Rechtsbeugung dar. Im Weiteren weisen wir ein Mal mehr darauf hin, dass im hiesigen Lande keine Staatsgerichte existieren, sondern nur Handelsgerichte, denen Sie sich nicht unterordnen müssen. Nach AHK-Befehl/Gesetz Nr. 35 sind alle Gerichtsstrukturen und Gerichte in der „Bundesrepublik Deutschland“, reine Handelsgerichte nach “Admirality Law”. Das heißt: Erst mit Vertragsabschluß kommt ein Contract (Vertrag) zustande, womit das „Gericht“ als Handelsgericht und Handlungsgericht akzeptiert wird.
Dies kann man nach § 54 BGB jedoch zurückweisen. Machen Sie etwaige „behördliche Personen“ auf die Remonstrationspflicht (BBG §56) aufmerksam, in Verbindung mit der Auskunftspflicht. Der § 15 Gerichtsverfassungsgesetz beinhaltete, dass in Deutschland Staatsgerichte bestehen. Er wurde durch die Alliierten 1949 aufgehoben.
Mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz wurde am 29.11.2007 auch das Vorschaltgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz und somit das ganze Gerichtsverfassungsgesetz aufgehoben. Im Weiteren wurde aufgehoben: Die Strafprozessordnung (StPO), die Zivilprozessordnung (ZPO), OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) wie auch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Sollte eine sogenannte „Behörde“ zum Beispiel auf die AO (Abgabenordnung) verweisen, so fragen Sie freundlich nach, wann diese denn in Kraft getreten sei. Sie ist nie in Kraft getreten und somit ungültig und nichtig, so wie hierzulande so gut wie alles andere auch ungültig und nichtig ist.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

ÖSTERREICHER!!!

Nehmt euch ein Beispiel an POLEN, UNGARN und TSCHECHIEN!

Das sind Vorbilder und deren Regierende SCHÜTZEN ihr VOLK vor der Vernichtung durch die verblödeten Gutmenschen und Sorovasallen.

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