Nach „Malta-Masche“-Drohung: „Reichsbürger“-Prozess endet bereits am Eingang

#Guglöd/#Freyung. Kurioser Fall am #Amtsgericht Freyung: Eigentlich sollte sich am Mittwochvormittag eine 54-Jährige aus Guglöd (#Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte) wegen versuchter #Nötigung vor Gericht verantworten. Doch weil die Gefolgschaft der „Reichsbürgerin“ trotz sitzungspolizeilicher Anordnung ihren #Personalausweis am Eingang des Gebäudes nicht herzeigen wollte, wurde ihnen der Zutritt verwehrt. In der Folge wollte auch die Angeklagte nicht an der Verhandlung teilnehmen. In Abwesenheit verkündete #Richter Klaus Fruth kurze Zeit später das Urteil: Der Einspruch der Beschuldigten ist verworfen.

Doch der Reihe nach: In Folge eines Vollstreckungsverfahrens einer Bausparkasse gegen die Beschuldigte wurde diese im Oktober 2016 in das Schuldnerverzeichnis aufgenommen. Dieser Schritt veranlasste die 54-Jährige dazu, den zuständigen Gerichtsvollzieher in einem Schreiben damit zu drohen, ihn in das sogenannte #UCC-Register eintragen zu lassen. Bei diesem Vorgehen handelt es sich um die sogennante „#Malta-Masche“, die zuletzt immer häufiger von „Reichsbürger“-Seite her angewandt wurde, um die Justiz mit Arbeit zuzumüllen. Fernab der Hintergründe dieser Vorgehensweise stellt dieser Vorfall eine versuchte Nötigung dar: Gegen die Frau aus der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte wurde deshalb ein Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro verhängt, wogegen die 54-Jährige Einspruch eingelegt hatte – und es nun zur eigentlichen Gerichtsverhandlung gekommen wäre.

„Die Beschuldigte hat sich geweigert, das Gebäude zu betreten“

Ein Prozess fand jedoch nicht statt bzw. wurde in Abwesenheit der Angeklagten zu Ende geführt. Bereits im Vorfeld dieses Termins wurde an sämtliche Beteiligten – darunter auch das Onlinemagazin da Hog’n – eine sitzungspolizeiliche Anordnung verschickt. „Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung“ ist dabei gemäß #§ 176 GVG unter anderem angeordnet worden, dass keine größeren Gegenstände in den Gerichtssaal mitgeführt werden dürfen, dass man nicht angetrunken erscheinen dürfe – und dass man einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen habe.

Da sich #Reichsbürger jedoch nicht als Mitglied der #Bundesrepublik Deutschland betrachten, möchten sie auch nicht ihren Personalausweis mitführen und herzeigen. Dies führte dazu, dass die Freund und Bekannten der Angeklagten durch das Sicherheitspersonal der Zutritt zum Amtsgericht untersagt wurde. Richter Klaus Fruth dazu: „Die Beschuldigte hat sich deshalb ebenfalls geweigert, das Gerichtsgebäude zu betreten.“ Der Einspruch der Beschuldigten fand somit keine Geltung – der Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro wird somit vollzogen.

Quelle: hogn.de vom 21.06.2017

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Ron Poul
Ron Poul
6 Jahre zuvor

haben die wirklich gedacht dass sich die menschen von denen durch irgenwelche illegalen strafbefehle einschüchtern lassen? die zu unrecht beschuldigte sollte nun eine STRAFANZEIGE gegen den sogennnaten RICHTER und seinen mittätigen VERBRECHERN wegen BILDUNG einer KRIMINELLEN VEREINIGUNG.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor
Reply to  Ron Poul

Richtig-kriminelle Vereinigung-Bandentum-verbotenes Sondergericht.
Strafbefehl zurück weisen. Da gibt es genug Material im Netz!
Auf den Beschluss vom 23. 05. 17 verweisen Az.: L 2 AS 410/17 B ER vom LSG Chemnitz.
Seite -4- unten. Art 20/3 ist absolut gültig! D.h. Art. :101 ist der „Richter“ von den Besatzern eingesertz?

Birgit
6 Jahre zuvor

Reichsdeutsche haben keinen PERSONALAUSWEIS. Sie können sich aber mit dem alliierten Reisepaß ausweisen.
Die BUNDESNAZIS drehen voll am Rad !
Eintragen, dieses Pack, aber ganz schnell, nicht nur androhen.
Die daraus entstehenden Collaterale sind Versicherungsfälle, mehr nicht.
Und wie es dann weiter geht, laßt EUCH überraschen, IHR Parasiten.

Astrid
Astrid
6 Jahre zuvor

Was ist daran so schwer zu verstehen, daß die BRD eine NGO ist und kein Staat sein kann?

Grundgestz? Geltungsgebiet? NULL

WIr haben bestenfalls geltende Gesetze, aber keine gültigen Gesetze. Das ist ein Unterschied.

Dieses miese System muß abgewickelt werden. Das Deutsche Reich hat ein älteres Existenzrecht, als manch andere Staaten