Ruhstorf: 32 jähriger Asylbewerber mißbraucht 14jährigen – Nach Missbrauch eines Kindes: „Probleme hinlänglich bekannt“

 |  23.06.2017  |  18:00 Uhr

Ein 14-jähriger #Asylbewerber ist in der Gemeinschaftsunterkunft Ruhstorf letzte Woche von einem 32-jährigen Asylbewerber sexuell missbraucht worden. #Bernhard Roos, Abgeordneter des Landtags (#SPD) äußert sich bestürzt: „Es kann nicht sein, dass schutzsuchende Menschen bei uns abermals drangsaliert werden und hilflos der Situation ausgesetzt sind.“

Weiter meint der Landtagsabgeordnete: „Der Staat weist diesen Menschen den Wohnort, also ein Heim, zu. Aus diesem können sie während der Bearbeitung ihres Antrags nicht ausziehen – und so eine Bearbeitung kann Jahre dauern. Daraus ergibt sich die Pflicht des Freistaats, in den beengten Heimen eine sichere Umgebung zu garantieren.“ Auch in der GU #Ruhstorf gäbe es Asylbewerber, die seit über zwei Jahren auf ihren Bescheid warten. Einige davon haben sich an den Abgeordneten gewandt, der, wie in solchen Fällen üblich, beim #BAMF, beim #Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, nachhakt.

Über diesen Kontakt zur GU Ruhstorf war dem Abgeordnetenbüro bekannt, dass dort seit Monaten eine angespannte Stimmung herrscht. Jetzt wurde der Abgeordnete informiert, dass es beinahe täglich Auseinandersetzungen mit dem nun wegen #sexueller Nötigung Angeklagten gegeben hat. Die Atmosphäre im Heim sei gut gewesen, bis der Mann vor einigen Monaten einzog. Davor sei er aus zahlreichen anderen Heimen rausgeflogen. Schon in der ersten Woche sei er straffällig geworden und habe einen anderen Mann mit einer eisernen Pfanne verletzt. Das Opfer musste wegen ernster Verletzungen am Kopf im Krankenhaus behandelt werden und erstattete Anzeige. Der Täter lagere in seinem Zimmer Messer, mit denen er andere bedrohe, und stelle den Frauen im Heim nach.

Quelle: Passauer Neueste Presse vom 23.06.2017

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Birgit
6 Jahre zuvor

Was wird da noch lange gefackelt? Abschieben dieses Ekelpaket.

Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

Rolf Biermann wurde von der Justizmafia in Abwesenheit ausgewiesen und Adrian Ursache angeschossen. Worin liegt der große Unterschied? Hat Rechtsanwalt Dirk Ulrich Magerl die Unterschriften der Gerichtsbeschlüsse geprüft? In https://web.facebook.com/groups/PegidaPartei sehen wir sehr viele und gute Meinungen! Hier etwas Rechtskunde: Richter, Richterinnen und Beamte in der BRD weigern sich oft, Urteile persönlich zu unterschreiben! Ohne richterliche Unterschrift ist kein Urteil rechtkräftig:

Die rechtlichen Grundlagen für die Schriftformvorschriften finden wir im § 126 BGB der BRD. Im Fernsehen wurde gezeigt, dass ein Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof wegen fehlender Unterschrift aufgehoben und zurückgewiesen wurde! Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift in der BRD (Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
6 Jahre zuvor

Kinderschänder ab nach Hause, ohne wenn und aber.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Was kümmert das noch die Menschen?
Sie haben sich daran gewöhnt?!
„Ich bin Moslem, ich darf das“ wird es wieder heißen. Da wir ja soooo nett zu diesem Pack sind wird der weiter seine Kultur des Missbrauches anwenden und leben dürfen. Rechtsanwälte werden einen Weg finden und diesen armen Kulturbereicher schützen.
Es gibt nur ein Urteil.
Dieses Ekelpaket rauswerfen.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Solche Drecksäcke sofort abschieben wenn nötig mit Gewalt.