Weiden: Unter 14-Jährige vergewaltigt – Polizei nimmt jungen Iraker (18) fest


Von Steffen Munter 23. June 2017 Aktualisiert: 23. Juni 2017 11:54

Nachdem die Mutter des Kindes eine entsprechende Strafanzeige wegen des sexuellen Übergriffs auf ihre Tochter erstattete, konnte etwa zwei Wochen darauf ein dringend tatverdächtiger junger Mann verhaftet werden. Die Polizei hielt die Veröffentlichung der Straftat zunächst zurück, um den Täter und seinen Begleiter nicht vorzuwarnen.

Foto: über dts Nachrichtenagentur

Foto: über dts Nachrichtenagentur

Am Sonntag, 4. Juni 2017, wurde zwischen 18.45 und 19.45 Uhr im Stadtgebiet von #Weiden in der #Oberpfalz (42.000 Einwohner) ein #Mädchen #vergewaltigt.

Wie das #Polizeipräsidium Oberpfalz mitteilte, erschien am 5. Juni eine Mutter bei der #Kriminalpolizeiinspektion Weiden und erstattete „Strafanzeige wegen eines sexuellen Übergriffs auf ihre Tochter im Alter von unter 14 Jahren“.

Ein entscheidender Hinweis

Ein Polizeibeamter aus dem #Landkreis Neustadt an der Waldnaab konnte einen entscheidenden Hinweis geben, „nachdem alle Oberpfälzer Polizeidienststellen in die Fahndung nach dem Täter eingebunden wurden“, so die Polizei. Schließlich kam man auf die Spur des Täters:

Dem Festgenommenen, einem 18-jährigen Heranwachsenden, wird vorgeworfen, das Kind schwer sexuell missbraucht zu haben. Während der Tat war der Mann in Begleitung eines Jugendlichen, gegen den bislang keine Vorwürfe erhoben werden.“

(Albert Brück, Pressesprecher PP Oberpfalz)

Der 18-Jährige wurde am Dienstagvormittag, 20. Juni, an seinem Wohnort im Landkreis Neustadt an der Waldnaab festgenommen. Bereits am Mittwoch fand die Vernehmung beim Ermittlungsrichter am Amtsgericht Weiden statt.

Dieser erließ Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des schweren sexuellen Missbrauchs zum Nachteil eines Kindes gegen den 18-Jährigen und ließ ihn in die Justizvollzugsanstalt überführen.

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Nachgefragt …

Auch den Begleiter des 18-Jährigen konnte die Polizei inzwischen identifizieren. Gegen den im gleichen Landkreis wohnenden Jugendlichen wurden bislang noch keine Vorwürfe erhoben, so die Pressemeldung.

Auf Nachfrage bei der #Polizei Oberpfalz erfuhren wir, dass es sich bei dem 18-jährigen Tatverdächtigen um einen irakischen Staatsbürger handelt.

Der ausländerrechtliche Status eines Asylbewerbers und die bisherige Unterbringung in einer entsprechenden Landeseinrichtung wurden nicht preisgegeben, aber auch nicht dementiert.

Die Ermittlungen und Vernehmungen zum Fall dauern an und die #Staatsanwaltschaft Regensburg prüfe derzeit eine mögliche Beteiligung des Begleiters an der Tat.

Diese könnte laut dem Polizeisprecher u. a. auch darin bestanden haben, dass seine alleinige Mitanwesenheit das Mädchen eingeschüchtert habe.

Das Alter des Kindes

Das Alter des Mädchens wurde aus Gründen der Wahrung der Anonymität des Kindes in dem ländlichen Gebiet vage mit unter 14 angegeben. Wie „Onetz“ aus der Oberpfalz berichtet, wurde von der Polizei auf Nachfrage mitgeteilt, dass das Kind zwischen 10 und 14 Jahren alt und körperlich weitgehend unverletzt geblieben sei. Der Missbrauch habe sich in einem „öffentlich zugänglichen Gebäude“ ereignet.

Zudem erklärte #Pressesprecher Albert Brück die Taktik der Polizei, die schwere Straftat erst nach der Festnahme den Medien bekannt zu geben. Da die Polizei gewisse Fahndungsansätze hatte, verzichtete man zunächst auf einen öffentlichen Aufruf, um die Täter nicht vorzuwarnen.

Quelle: Epoch Times vom 23.06.2017

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meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Die Aktivitäten der Merkelgäste sind überall spürbar.
freuen wir uns weiter auf solche Berichte.

Karl der Deutsche
6 Jahre zuvor
Reply to  meckerpaul

Europa braucht keinen Islam, aber Allah Europa. In https://web.facebook.com/groups/PegidaPartei sehen wir sehr viele und gute Meinungen! Hier etwas Rechtskunde: Richter, Richterinnen und Beamte in der BRD weigern sich oft, Urteile persönlich zu unterschreiben! Ohne richterliche Unterschrift ist kein Urteil rechtkräftig: Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften finden wir im § 126 BGB der BRD. Im BRD-Fernsehen wurde gezeigt, dass ein Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe wegen fehlender Richterunterschrift aufgehoben und an das verantwortliche Gericht verwiesen wurde!

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift in Deutschland (Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Um so heftiger es wird, um so schneller wacht Schlafmichel auf !