Ein Heer von 15.000 Nicht-Identifizierten bevölkert Deutschland

Nürnberg, 30. Juni 2017 (ADN). Nach dem Aufsehen erregenden Fall des Bundeswehrsoldaten Franco A. und nach der Feststellung „systematischer Mängel“ im Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (Bamf) Ende Mai durch den Bundesinnenminister wurde es um  den Alias-Skandal ruhig.

Das ist bei brisanten Problemen, die von den Regierenden dann öffentlich beschwiegen werden, um sie so aus dem Publikumsverkehr zu ziehen, Usus. Dann müsste journalistische Aufklärungsarbeit beginnen. Das taten Redakteure der „Süddeutschen Zeitung “ (SZ) und des WDR.

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Sie präsentieren am Freitag in der SZ einige Recherche-Ergebnisse. Eines der überraschendsten besteht darin, dass etwa 15.000 Pässe und Ausweise von Asylbewerbern als gefälscht oder verfälscht beanstandet wurden. Es ist also Tatsache, dass die Identitäten von 15.000 durch Deutschland pilgernden und wohnenden Menschen den Behörden unbekannt sind. Die tatsächliche Identität der Inhaber falscher Pässe wurde nie durch die Sicherheitsbehörden überprüft.

Das geschieht erst seit Ende Oktober 2016. Dann wird Anzeige erstattet wegen des Verdachts von Urkundenfälschung oder des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise. Die Altfälle blieben im Bundesamt liegen und häuften sich an. Sie stiegen mit der Zahl von Asylanträgen: Im Jahr 2005 waren es 55 von 199, im Jahr 2015 bereits 800 von 18.722 Prüfungen und im Jahr 2016 bis Oktober 8.722 von 81.301. Das hat eine eigens dazu eingerichtete Arbeitsgruppe festgestellt.

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Die Schwierigkeiten im Umgang mit diesem Heer von 15.000 Nicht-Identifizierten beschreibt die SZ so: „Da oft beim Bamf nicht mehr bekannt ist, wo die Menschen mittlerweile leben, werden die Altfälle auf die Bundesländer verteilt. Die Landeskriminalämter und Staatsanwaltschaften müssen also die Flüchtlinge aufspüren. Doch möglichweise leben diese heute unter anderen Personalien oder haben Deutschland bereits wieder verlassen. Eine weitere Herausforderung der Behörden: Urkundenfälschung und das Verschaffen von falschen Dokumenten verjährt nach fünf Jahren – ein Großteil der möglichen Delikte kann somit nicht mehr verfolgt werden. ++ (df/mgn/30.06.17 – 182)

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 30.06.2017

 

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

Den IS würde ich so vergleichen. Er ist so aufgestellt wie die SS und Waffen SS im III. Reich. Die Ausstattung mit falschen Papieren steht dem der SS nach 45 nicht entgegen.
Wie wurde die SS im Krieg, in der Gefangenschaft und bis heute in der BRiD verfolgt?
Mit dem IS oder der ISS wird das Gegenteil betrieben! Diese Mörder und Extremisten sind alle gesetzlich durch Ihr Familienoberhaupt (Einladung durch Mutti) „IM Erika“ geschützt! Der 18ner hat es mit der SS und SA nicht anders gemacht-vermute ich, da ich nur Gerüchte und zensierte Schriften kenne!
Wenn ich jetzt mich mit-das hat mit tatsächlichen Begebenheiten nichts zu tun und sind rein zufällig-schützen wöllte, wäre das gelogen und verfolgbar.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Dem Politikerpack kann und darf man nicht trauen.
Die 15.000 und mehr sind nur die Spitze eines Eisberges,
Das Pack sofort aus dem Land werfen.
Die Vasallen gleich mit.