Asylbewerber bekam Sozialhilfe nicht schnell genug – da verprügelte er den Flüchtlingshelfer

Freie Zeiten
Symbolbild.

01.07.2017 – 15:13 Uhr

DEUTSCHLAND. Ein 25-jähriger #Asylbewerber hat einen Mitarbeiter in der Flüchtlingsunterkunft im niedersächsischen #Hollenstedt verprügelt, weil ihm die #Sozialhilfe angeblich nicht schnell genug ausgezahlt wurde.

Am Donnerstagnachmittag gegen 15.30 Uhr wurde die Polizei in die Flüchtlingsunterkunft an der #Wohlesbosteler Straße gerufen.

Ein 25-jähriger Bewohner war wegen ausstehender Sozialhifleauszahlungen mit einem Mitarbeiter in Streit geraten und hatte Teile des steuerfinanzierten Mobiliars beschädigt. Im Verlauf des Streites kam es zu wechselseitigen #Körperverletzungen.

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Als die alarmierten Beamten vor Ort eintrafen, begann der 25-Jährige damit, die Polizisten zu beleidigen und als „Rassisten“ zu beschimpfen.

„Neben der Anzeige wegen Körperverletzung wurde auch ein Strafverfahren wegen Beleidigung eingeleitet“, teilte die Polizei am Sonntag mit.

Quelle: freiezeiten.net vom 01.07.2017

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Recht so solche Flüchtlingshelfer sollten viel öfter verprügelt werden damit sie vielleicht endlich aufwachen und merken wem sie helfen diese Vollpfosten.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Der Dreckskerl sollte sofort aus dem Land geworfen werden und der „HELFER“ auch.
Eventuell wird der jetzt mal klar denken und richtig handeln.
Diesem Musel kräftig in den Arsch treten und ihm die dumme Fresse polieren.
Was soll noch alles geschehen bis diese verblödeten Helfer wach werden?

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

Sehr gut, Muselvolk! Immer drauf dreschen auf Flüchtlingshelfer und Betreuer, die brauchen das.

Astrid
Astrid
6 Jahre zuvor

Gleiches Recht für alle?
…und deutsche Rentner werden unterdrückt!
Hier eine Sache, die jeden Arbeiter treffen kann. Arbeiter sind diejenigen, die im Gegensatz zu Willkommensflüchtlingen für Leistungen bezahlen müssen, so eine miese Regierung tobt hier rum. Wer hat eigentlich diese Typen noch lieb?

Hier der offene Brief von Frau Husmann, der bitte verbreitet werden muß:
Sehr geehrte Damen und Herren,

als frisch gebackene Rentnerin fiel mir die soziale Schieflage der „gesetzlichen“ 9/10 Regelung in der zweiten Lebensarbeitszeitregelung auf.

Ich möchte in Erfahrung bringen, welche BLOGs, Foren und Möglichkeiten es gibt, betroffene Rentnerinnen und Rentner zu erreichen, damit nicht nur vor der Septemberwahl auf die erpresserisch wirkende Vorgehensweise der Versicherungsträger, welche eine fiktive Mindestbemessungsgrenze einsetzen, entsprechend reagiert werden kann.

Die 9/10 Regelung trägt eindeutig die Handschrift von Versicherungsmathematikern (…) Diese Regelung erfüllt, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war.

Es geht im Mittel um ca. 2 ½ mögliche Fehljahre, die extrem schnell erreicht werden. Es sind nach Recherche im Internet ca. 514.000 Personen davon betroffen.

Generell kann davon ausgegangen werden, daß die Verwaltung der BRD-Regierung in dieser Sache von selbst nicht tätig geworden wäre, ein Gesetz zu beschließen. Der Vorteil liegt eindeutig bei den Versicherungsträgern, und somit darf davon ausgegangen werden, daß die 9/10 Regelung eindeutig die Handschrift von Lobbyisten trägt.
Es geht darum, daß sich die Rentnerinnen und Rentner nicht kampflos ihrem Schicksal ergeben sollten, sondern aktiv werden. Der soziale Frieden ist empfindlich gestört. Da hilft die neue Regelung ab dem 01.08.2017 wenig, wenn für jedes Kind 3 Jahre unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes „wohlwollend“ angerechnet werden. Die Regelung hat weiterhin eine soziale Schieflage.

Wer zum Beispiel 5 Jahre in der Privatversicherung war, ist der ges. Krankenversicherung nicht zur Last gefallen. Dann entfallen die Beiträge der ersten Lebensarbeitszeit komplett. Was ist mit diesen hohen Summen der Beitragszahler geschehen? Es widerspricht den Denkgesetzen und findet keine soziale Erklärung.

Als gefühlte Erpressung durch die Versicherungsgeber kann die Beitragsbemessungsgrenze gesehen werden, wenn die Rente der Rentnerin oder des Rentners unter dieser liegt. Stehen den rentenberechtigten Menschen weniger als derzeit 991,- Euro zu, wird dennoch auf diese ca. 991,- Euro der freiwillige Beitragssatz erhoben. Die Betroffenen zahlen für einen Betrag, der ihnen gar nicht zur Verfügung steht und werden mit dem Hinweis auf die 9/10 Regel abgewimmelt. Der bereits geschilderte Vorteil liegt gänzlich bei den Versicherungen, denen offensichtlich die Einnahmen wichtiger sind, als soziale Gerechtigkeit.

Ich fasse zusammen: Eine mehrheitlich aus CDU und SPD gebildete Regierung ist gut für das Geschäft, aber nicht für diejenigen, die durch ihrer Hände Arbeit dem Volk dienlich waren.

Sabine Husmann