Besatzungsrecht gilt – Zu Erinnerung: Dr. Alexander Schalck-Golodkowski († 21. Juni 2015) wurde 1996 nach Besatzungsrecht verurteilt

#Dr. Alexander Schalck-Golodkowski (* 3. Juli 1932 in Berlin-Treptow; † 21. Juni 2015 in Rottach-Egern)

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Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski vor dem #Bundesverfassungsgericht im Jahre 1999.

Pressemitteilung Nr. 37/1999 vom 25. März 1999

Kein #Besatzungsrecht,hm? #DDR-Devisenbeschaffer Schalck-Golodkowski wurde 1996 (!) nach alliierten Militärgesetzen und nicht nach deutschem Strafrecht verurteilt.

Im Januar 1996 verurteilte das #Landgericht Berlin (LG) den Beschwerdeführer wegen Verstoßes gegen Art. VIII #Militärregierungsgesetz Nr. 53 (MRG Nr. 53 Wortlaut s. Anlage) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung. Nach den Feststellungen beschaffte der Beschwerdeführer als Leiter des Bereichs „KoKo“ und als Devisenhändler in den Jahren 1986 bis 1989 illegal über einen in der Bundesrepublik ansässigen Waffenhändler 228 Nachtsichtbrillen im Wert von rund 4,8 Millionen DM, die überwiegend für die Luftwaffe der NVA bestimmt waren, sowie Waffen im Wert von rund 50.000,– DM. Die nach dem MRG Nr. 53 erforderlichen Genehmigungen waren nach den Feststellungen des LG nicht eingeholt worden. Sie wären angesichts des militärischen Charakters der Gegenstände, die unter das COCOM-Embargo der Nato-Staaten gegen Länder des #Warschauer Pakt-Systems fielen, auch nicht erteilt worden.

Die vom Beschwerdeführer gegen dieses Urteil eingelegte Revision verwarf der #Bundesgerichtshof (#BGH) im Juli 1997.

Gegen beide strafgerichtliche Entscheidungen erhob der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde und rügte insbesondere die Verletzung von Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG („Die Freiheit der Person ist unverletzlich“). Zur Begründung hat er u.a. vorgetragen, die Vorschriften des MRG Nr. 53 genügten nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Strafnormen. Außerdem stehe der strafrechtlichen Ahndung ein Verfolgungshindernis entgegen. Dies ergebe sich aus der „Spionageentscheidung“ des BVerfG vom 15. Mai 1995.

II.

Die Kammer hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

1. Das BVerfG hat bereits in der Vergangenheit mehrfach entschieden (zuletzt durch Beschluß des Ersten Senats vom 3. November 1982; BVerfGE 62, 169ff), daß die Voraussetzungen der Stafbarkeit nach Art. VIII MRG Nr. 53 ausreichend bestimmt sind. Die Herstellung der deutschen Einheit läßt die Frage der Tatbestandsbestimmtheit in keinem anderen Licht erscheinen.

 

#Art. 159 Verfassung des Landes Hessen

Landesrecht Hessen

Titel: Verfassung des Landes Hessen
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: Verf,HE
Gliederungs-Nr.: 10-1
gilt ab: 01.12.1946
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. I 1946 S. 229 vom 18.12.1946

Art. 159 Verf

Der vom #Kontrollrat für #Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker und #Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.

Fazit: Das Militärrecht der #Alliierten (#Shaef-Gesetzgebung, #AHK-Gesetzgebung und #SMAD-Gesetzgebung (nur neue Länder) ) gilt in vollem Umfang als höherrangig und geht den Deutschen Gesetzen vor. Besatzungsrecht gilt in vollem Umfang.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD_Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 04.07.2017

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

Dann sind wir ja alle Reichsbürger! Das Potsdamer Abkommen gilt damit auch!
Die Haager Landkriegsordnung muß angewendet werden! „Wer im besetzten Land Steuern für den Besatzer einfordert…!“
Die Araber die hier „willkommen“ einwandern sind mit uns Kriegsgefangene!
Nach HLKO stehen damit jeden Kriegsgefangenen 1383.-€ Unterhalt zu!!!
Der Euro ist ungültig-weil die vier Besatzer die D-Mark geschaffen haben!!!
Von Adenauer bis „IM Erika“ als Mutti sind alles nur Lagerverwalter-Kapos!

Ein Reichsdeutscher
Ein Reichsdeutscher
6 Jahre zuvor

Das Besatzungsrecht gilt, ist unwiedersprochen. Mit der Anwendung allerdings wird es schon schwieriger, da man keine Hilfe bekommt.
Die Westalliierten haben auch ein Gesetz erlassen wo es heisst, das deutsche Gerichte noch nicht einmal eine Entscheidung treffen dürfen, zu bestimmten Bundesgesetzen. Nämlich zu allen Anordnungen seitens der Westalliierten. Das steht im Gesetz Nr. 13 vom 8. 12.1949 und dort im Artikel 3 Absatz 1:

Kein deutsches Gericht darf eine Entscheidung fällen, welche die Gültigkeit
oder Rechtmäßigkeit eines Gesetzes, einer Verordnung, Richtlinie, Entscheidung oder
Anordnung verneint, die durch die Besatzungsbehörden oder eine von ihnen abgelöste Behörde veröffentlicht worden ist.

Das heisst im Klartext, wenn man klagt auf ein Bundesgesetz und eine Erklärung haben möchte, z.B. das Bundesgesetz 1068 vom 12.6.1990, wird diese nicht erbracht und die Klage wird abgewiesen.
Was bleibt einem? Nur alles zurück weisen ungeöffnet und sich immer in der Zurückweisung auf ein Bundesgesetz berufen. Eine Zurückweisung ist kein Einspruch und kein Widerspruch, einer Unterschrift bedarf es auch nicht. So kann man die mahlenden Mühlen dieser BRD zum Stillstand bringen.

Wer Muße hat und die West Alliierten Gesetze lesen möchte, kann das hier tun.
http://deposit.d-nb.de/online/vdr/rechtsq.htm

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

Im Einigungsvetrag steht es auch unter: Punkt 2.1 und 4.2 daß Besatzer“recht“ über allem steht!

kairo
kairo
6 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Bitte etwas genauer – ich konnte diese Stellen im Einigungsvertrag nicht finden, auch nicht diesen Text.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

Unter: Überleitungsvertrag findet man es noch.
DIE fälschen überall darin rum. Es war der Überleitungsvertrag, jetzt der Einigungsvertrag!

Weiterhin gültig bleibt Art. 2 Abs. 1 Überleitungsvertrag:
(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Damit werden die entsprechenden Maßnahmen der Besatzungsbehörden entsprechendem Bundesrecht gleichgestellt, mit der Folge, dass sie durch nachfolgendes Bundesrecht aufgehoben werden können.[9][3]

kairo
kairo
6 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Na, lies doch mal, was da steht.

„Damit werden die entsprechenden Maßnahmen der Besatzungsbehörden entsprechendem Bundesrecht gleichgestellt, mit der Folge, dass sie durch nachfolgendes Bundesrecht aufgehoben werden können.“

Da steht, dass auf der Grundlage von Militärregierungsgesetzen geschaffene Tatbestände ab 1955 so behandelt wurden, als ob sie auf der Grundlage deutschen Rechts geschaffen worden seien. Also konnten Verträge gekündigt werden, gegen Urteile waren die üblichen Rechtsmittel zulässig, usw. Dass sie bei der Beendigung des Besatzungsregimes erst einmal in Kraft blieben, hieß nicht, dass sie es für alle Ewigkeit bleiben sollten. Die Vereinbarung diente der Rechtskontinuität, aber nicht der Betonierung des Besatzungsrechts.

Die Militärregierungsgesetze gingen 1955 ins deutsche Recht über, und was aus ihnen wurde, lag im Belieben des deutschen Gesetzgebers. Schon 1956 bis 1960 wurden sehr viele davon abgeschafft. Keinen Alliierten störte das.

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