Khaled-Prozess am Landgericht Dresden: Neues Urteil verkürzt Haftstrafe für angeklagten Asylbewerber

Im Fall des getöteten Asylbewerbers Khaled I. ist am Landgericht Dresden ein zweites Urteil gefallen. Der Angeklagte Hassan S. wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Prozess musste nach Revision am Bundesgerichtshof neu aufgerollt werden.

Mit einer Kapuze und Sonnenbrille bekleidet, trifft am 28.06.2017 der Angeklagte Hassan S. im Gerichtssaal im Landgericht in Dresden (Sachsen) ein. Rund zweieinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod des Dresdner Asylbewerbers Khaled wird erneut gegen den mutmaßlichen Täter verhandelt.
Bildrechte: dpa

Zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsentzug hat am Mittwoch das #Landgericht Dresden Hassan S. verurteilt. Der Mann aus Eritrea hatte seinen Landsmann Khaled I. im Januar 2015 in einer #Dresdner Flüchtlingsunterkunft mit einen #Küchenmesser niedergestochen.

Ein erstes Urteil des Landgerichts fiel zunächst mit fünf Jahren Gefängnis härter aus. Dieses hatte der #Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer ans Landgericht zurückverwiesen. Es sei nicht ausreichend geprüft worden, inwieweit der Angeklagte in Notwehr gehandelt hatte, hieß es vom Bundesgerichtshof.

In der zweiten Verhandlung forderte die Staatsanwaltschaft nun statt acht fünf Jahre Haft. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da der Eritreer in Notwehr gehandelt hätte.

Nach dem Tod des Eritreers war zunächst von einem fremdenfeindlichen Hintergrund ausgegangen worden. Es gab mehrere Demonstrationen und politische Debatten. Der Landsmann von Khaled I. konnte zehn Tage nach der Tat anhand von DNA-Spuren als mutmaßlicher Täter überführt werden. Die jetzt vom Landgericht gegen Hassan S. verhängte zweijährige Gefängnisstrafe hat dieser zum Teil abgesessen.

Quelle: MDR vom 16.07.2017

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meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Warum muß der nun doch eine Strafe kassieren. Ist doch ein lieber Merkelgast. Ein Muslim und der darf das.
RAUS mit diesem Drecksgesindel, notfalls mit Gewalt.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Warum ist dieses Drecksschwein überhaupt noch hier? Ab in seine Heimat und basta.

Birgit
6 Jahre zuvor

So weit kommt es noch ! Dieses schwarze Scheusal frißt und scheißt auf unsere Kosten. Wird in der JVA kostenlos gepampert und bedient sich aus unseren Sozialkassen wenn er mal einen Furz nicht lassen kann.
Wir müssen ganz deutlich sagen, was wir von solchen Typen halten, ansonsten verstehen es die Teddywerfer nicht.

Da wo er her kommt ist kein Krieg. Also wird Asylmißbrauch begangen.
Ganz schnell abschieben, dieses Stück Scheiße ! Und zur Persona non grata erklären.