Justizposse: Muslimischer Gefährder kann nicht abgeschoben werden

03. August 2017
Justizposse: Muslimischer Gefährder kann nicht abgeschoben werden

Straßburg. Die #Abschiebung eines 18jährigen moslemischen Gefährders wurde im letzten Moment durch den #Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestoppt. Der Mann aus der russischen Republik #Dagestan befand sich bereits auf dem Weg zum Flughafen in Frankfurt am Main, als die Entscheidung bekannt wurde. Der Wagen drehte wieder um. Das #Bundesverfassungsgericht hatte bereits in der vergangenen Woche die Abschiebung des Mannes, der nach Behördenangaben mit der Terrormiliz „Islamischer Staat“ und Selbstmordgedanken sympathisiert haben soll, gebilligt.

Der russische Staatsbürger muslimischen Glaubens sitzt seit März in Abschiebehaft und legte Beschwerde in Straßburg ein. Ein endgültiges Urteil werde es in den kommenden Monaten geben, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. (tw)

Quelle: zuerst.de vom 03.08.2017

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Wer zahlt diesem Abschaum die Rechtsanwälte? Der EUG gehört auch geschlossen. Der handelt auch nur noch gegen seine Bürger.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Kann oder will man nicht?
Mein Kommentar bei 1&1 wurde sofort gelöscht.
Wie kann es sein das Krimminelle mehr Rechte haben als wir im Land?
Mit welchem Recht dürfen die, auf Steuerzahlerkosten, klagen.
Dieses Schlangennest von RA und Richtern muß ausgerottet werden.
Deutsche Gesetze voll angewendet werden.
Neubesatzer haben kein Recht auf Klagen.
Asylsuchende erhalten kein Bleibe- und Nachzugsrecht.
Am schnellsten das Pack wieder zurüchschicken.

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  meckerpaul

Wenn deutsche Gesetze eingehalten werden sollen, dann mußt Du Dich auf das alte, ordentliche, nicht überschriebene Reichs-BGB berufen.

Der ganze andere angewendete Schwindel ist nur AGB der Firma Bundesrepublik in Deutschland.