Bundespolizei: Im Jahr 2016 waren nur rund 1.000 „Flüchtlinge“ asylberechtigt

14. August 2017
Bundespolizei: Im Jahr 2016 waren nur rund 1.000 „Flüchtlinge“ asylberechtigt
KULTUR & GESELLSCHAFT

Berlin. Was viele bereits seit dem Beginn der #Asylkrise betonen, bestätigt nun auch die #Bundespolizei: Die meisten #Asylbewerber sind in #Deutschland gar nicht asylberechtigt. Gerade einmal 905 Asylbewerber kamen im vergangenen Jahr über nicht-sichere Drittstaaten, bei rund 280.000 gestellten Asylanträgen. Für sie sei Deutschland „nicht zwingend zuständig“. Nach den Regeln des #Dublin-Abkommens müßten sie normalerweise in dem Land Asyl beantragen, wo sie erstmals europäischen Boden betreten.

„Im Jahr 2016 wurden durch die Bundespolizei an deutschen Flughäfen insgesamt 903 Asylsuchende festgestellt, die nicht über einen sicheren Drittstaat beziehungsweise sicheren Herkunftsstaat nach Deutschland eingereist sind“, so die Behörde gegenüber der „Welt am Sonntag“.

Auch nach den Regeln des Grundgesetzes ist Deutschland eigentlich nicht aufnahmepflichtig. Dort heißt es: auf das Asylrecht kann sich nicht berufen, „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der #Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist“.

Festzuhalten ist: Deutschland hätte bei Einhaltung von Recht und Gesetz nur die Pflicht gehabt, rund 1.000 Asylsuchende im Jahr 2016 aufzunehmen. Die restlichen 279.000 #Asylanten sind illegal eingereist, hätten somit kein Anrecht auf Asyl, Duldung oder Verbleib in der #Bundesrepublik Deutschland. Konsequenzenen der Politik: keine!

Der AfD-Bundesvorsitzende Jörg #Meuthen erklärte dazu: „Die Zahlen der Bundespolizei belegen in erschreckendem Maße, wie dramatisch die Kanzlerin das Asylrecht und die europäischen Verträge mit Füßen tritt. Die #Bundesregierung ist für fast 99 Prozent der #Migranten in Deutschland nicht zuständig. Sie berufen sich fälschlicherweise auf das Asylrecht. Frau Merkel hat den deutschen Rechtsstaat schleichend ausgehebelt, denn sie glaubt anscheinend, mit ihrem ‚Wir schaffen das‘ mehr Sympathien in der Bevölkerung zu erheischen. Dabei mißachtet sie nicht nur Recht und Gesetz, sondern setzt auch den sozialen Frieden in Deutschland aufs Spiel. (tw/sp)

Quelle: zuerst.de vom 15.08.2017

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Das weiss inzwischen jeder, aber es passiert nichts dagegen. Im GEgenteil die abgelehnten Herrschaften dürfen hier noch klagen. Man fasst es nicht. Alle Rechtsv erdreher die da mitspielen wünsche ich einen schönen Platz in Workuta.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Warum schmeißt man die, die nicht Berechtigt sind wieder raus?
Man füttert die, RA verdienen kräftig und wir dürfen das Maul halten und zahlen.
Wer nicht Asylberechtig ist muß umgehend das Land verlassen.
Aber da klagt dann die Asylindustrie das das unmenschlich sei.
Man kann alles umnter dem Mäntelchen der Humanität verkaufen.
Auch das eigene Volk so kräftig zur Kasse bitten.
Wer stoppt diese Ausplünderung und diesen Verrat an Europa und seinen Menschen?
Alle in Abschiebe-Lager und dann abschieben.
Kein Recht auf KLAGEN und keine Atteste von „Ärzten“ die mit den Musels gemeinsame Sache machen. Denen die Zulassungen entziehen und ins Arbeitslager schicken für 25 Jahre.

Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

Dann ist meckerpaul genau so schlimm wie Diktatoren, vor denen Mensch fliehen! Kinder sind unsere Zukunft: Wem ist wo Unrecht widerfahren? Das geht in der BRD schnell, da die sich in einem noch immer besetzten Kriegsgebiet befindet, in welchem zusätzlich auch noch Nachfolgenazis die eigenen Landsleute ausplündern. Die nennen sich Polizisten, Gerichtsvollzieher, Staatsdiener oder Beamte! Erwiesen ist, dass Deutschland kein Staat sein kann, da keins der Drei-Elemente-Lehre erfüllt ist, welche völkerrechtlich vorschreibt, dass jeder Staat folgendes zu haben hat:

Staatsvolk, Staatsterritorium und eigene Staatsgewalt. Nichts davon ist in der BRD vorhanden. Daraus folgt logischerweise und leicht feststellbar: Wo kein Staat, da auch keine Staatsdiener! Beamte gibt es in der BRD ebenfalls nicht, da der Beamtenstatus bereits am achten Mai des Jahres 1945 erloschen ist (siehe 1 BVR 147/52, Leitsatz 2). Da sich alle sogenannte „Beamte“ auf erloschene Gesetze berufen (STPO, ZPO, OWIG usw.), im Gegensatz dazu aber gültige Gesetze (HLKO, Genfer Konventionen, UN-Resolutionen usw.) ignorieren, sollte jeder und jede per Einschreiben diese Scheinbeamten anzeigen: Man sende den Beschuldigten eine Durchschrift, damit diese wissen, dass etwas gegen sie in die Wege geleitet wurde.

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