Überlastete Gerichte verfolgen Schwarzfahrer statt Verbrecher – Dreifaches Staatsversagen bei Migration

 

Berlin (ADN). Überlastete Gerichte verfolgen in Deutschland Schwarzfahrer statt Verbrecher. Das resümiert das „Handelsblatt“ in seiner aktuellen Wochenendausgabe über ein Buch, dessen Verfasser kein geringerer als der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes ist. Jens Gnisa hinterlasse mit dem Werk „Das Ende der Gerechtigkeit“ den Eindruck, das von der deutschen Justiz wenig zu erwarten ist. Während jeder Falschparker konsequent verfolgt werde, gingen ein paar Straßen weiter die Einbrecher ein und aus. Der Staat breche sogar die eigenen Gesetze, wenn er wie ein Hehler gestohlene Steuerdateien kauft. Bei einem Drittel der Delikte werde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Bei „Bagatellen“ wie Fahrraddiebstahl blieben Ermittlungen oft auf Anweisung von oben ganz aus. Der Rechtsstaat ziehe sich auch der Fläche zurück. 1994 habe es noch 717 Amtsgerichte gegeben. Jetzt seien es nur noch 639. 

In der Flüchtlingspolitik bemängelt Gnisa dreifaches Staatsversagen. Es reiche von der weitgehend unkontrollierten Einreise Hundertausender über die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht bis zur inkonsequenten Abschiebehaft oder Pannen bei der Beobachtung terrorverdächtiger Asylbewerber.

Als Gnisas Hauptbotschaft filtert die Zeitung heraus: Nicht die Gesetze sind das Problem, sondern der Vollzug. Richter und Staatsanwälte bräuchten eine angemessene Ausstattung und müssten von überflüssigen Aufgaben entlastet werden. So lasse der Staat Unmengen an Bußgeldverfahren bearbeiten, obwohl für wichtige Fälle kaum noch Zeit bleibe. Kommunen, die Bußgelder für zu schnelles Fahren als fixe Größe im Etat einplanten, halsten der Justiz unnötige Arbeit auf. Gnisa schlussfolgert: 200 Millionen Euro für 2.000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte sind nötig.++ (ju/mgn/18.08.17 – 231)

#Abschiebehaft, #Amtsgerichte, #Asylbewerber,#Bußgeldverfahren, #Deutscher Richterbund, #Flüchtlingspolitik,#Gerechtigkeit, #Handelsblatt,#Jens Gnisa, #Justiz, #Kommunen, #Rechtsstaat,#Schwarzfahrer, #Staatsanwälte, #Terrorismus, #Verbrecher

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 18.08.2017

Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
6 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Es ist auch viel wichtiger eine alte Oma die kein Geld für die Strassenbahn oder Bus hat in den Knast zu setzen wegen Schwarzfahrens als das ganze dreckige Verbrechergesindel endlich abzuurteilen.

Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Die setzen mit Gewalt das nichtige OwiG um. Da gibt es noch was zu holen. Die Verwandten werden die Inhaftierten schon auslösen. So die Gedankenwelt der NEUNAZIS samt SÖLDNERTRUPPE.

Migranten abstrafen ? Ach nee, da bekommen die Blutsauger keinen ct. raus geplündert.

meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

Wer Schwarz Fährt begeht ein Staatsverbrechen.
Wer aber Deutsche Bürger tötet bekommt noch eine Belobigung auf diese Heldentat.
Wer sich dagegen wehrt ist ein Feind dieser Vasallen undder Muselbande.

Annette
Annette
6 Jahre zuvor

Diese Regierung verachtet jeder aufrichtige Mensch

Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

Das ist ganz normal in besetzten Kriegsgebieten, denn die Besatzer wollen weder Recht noch Ordnung, sondern Geld von den Kriegsgefangenen.

Es gibt in der BRD kein Berufsbild für Ausbilder von Blindenführhunden. Anders als für die Schulen der IGDF gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Blindenführhundschulen im besetzten Deutschland. Vereinfacht gesagt reicht eine Gewerbeanmeldung, um sich „Blindenführhundschule“ zu nennen. Neben den seriösen Anbietern gibt es leider auch „Produzenten“, bei denen zweifelhafte Praktiken anzutreffen sind: Hunde werden durch günstige Subunternehmer, häufig aus dem Ausland, ausgebildet (ohne dass dies zur Kenntnis gegeben wird), Hunde werden viel zu früh, zu schnell und mit tierschutzrelevanten oder zumindest fragwürdigen Methoden abgerichtet. Herkunftsnachweise bzw. Gesundheitszeugnisse sind nicht zweifelsfrei u.v.a.. Anbieter aus dem Ausland mit Überkapazitäten drängen auf den deutschen Markt. Die sogenannten Gespannprüfungen werden nicht durch Sachverständige durchgeführt: Häufig reicht für die „Zulassung“ dieses Geschäftsfeldes die Teilnahme an Wochenendlehrgängen des DBSV.

In https://www.facebook.com/groups/Strafgerichtshof sind ALLE willkommen!