Neuer Asyl-Ansturm: Österreichischer Innenminister will Grenzkontrollen länger fortsetzen

27. August 2017
Neuer Asyl-Ansturm: Österreichischer Innenminister will Grenzkontrollen länger fortsetzen

Wien. Vor dem Hintergrund eines drohenden neuerlichen „Flüchtlings“-Ansturms will der österreichische Innenminister #Sobotka (#ÖVP) jetzt die Kontrollen an innereuropäischen Grenzen auf unbestimmte Zeit fortsetzen. In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ erklärte Sobotka: „Alleine schon aus Gründen der inneren Sicherheit müssen wir wissen, wer zu uns kommt. Ich bin als Innenminister nicht bereit, hier Risiken einzugehen.“

Die Rückkehr zu offenen Grenzen könne nur funktionieren, wenn es eine #gesamteuropäische Lösung in der Grenzschutzfrage gebe. „Daß es einen funktionierenden Schutz der #Außengrenzen Europas braucht, ist unbestritten. Derzeit sehe ich hier aber noch keine Lösung, weshalb es auch weiterhin nationale Maßnahmen geben wird müssen”, unterstrich Sobotka.

Möglicherweise handelt es sich aber bei Sobotkas Ankündigung ebenso wie bei ähnlichlautenden Erklärungen aus Berlin und München um reines Wahlkampf-Theater. Denn die #EU-Kommission lehnt eine erneute Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze ab. Beobachter trauen Weder Berlin noch Wien zu, wegen europäischer Binnen-Grenzkontrollen einen Konflikt mit Büssel zu riskieren. (sp)

Quelle: zuerst.de vom 27.08.2017

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Birgit
6 Jahre zuvor

Säbel rasseln und Wahlkampf, mehr nicht !

Karl im Exil
Karl im Exil
6 Jahre zuvor

Kinder sind unsere Zukunft: Wem ist wo Unrecht widerfahren? Das geht in der BRD schnell, da die sich in einem noch immer besetzten Kriegsgebiet befindet, in welchem zusätzlich auch noch Hochstapler die Deutschen ausplündern. Die nennen sich Polizisten, Gerichtsvollzieher oder Beamte! Erwiesen ist, dass Deutschland kein Staat sein kann, da keins der Drei-Elemente-Lehre erfüllt ist, welche völkerrechtlich vorschreibt, dass jeder Staat folgendes zu haben hat:

Staatsvolk, Staatsterritorium und eigene Staatsgewalt. Nichts davon ist in der BRD vorhanden. Daraus folgt logischerweise und leicht feststellbar: Wo kein Staat, da auch keine Staatsdiener! Beamte gibt es in der BRD ebenfalls nicht, da der Beamtenstatus bereits am achten Mai des Jahres 1945 erloschen ist (siehe 1 BVR 147/52, Leitsatz 2). Da sich alle sogenannte „Beamte“ auf erloschene Gesetze berufen (STPO, ZPO, OWIG usw.), im Gegensatz dazu aber gültige Gesetze (HLKO, Genfer Konventionen, UN-Resolutionen usw.) ignorieren, sollte jeder und jede per Einschreiben diese Scheinbeamten anzeigen: Man sende den Beschuldigten eine Durchschrift, damit diese wissen, dass etwas gegen sie in die Wege geleitet wurde.

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Nur gross labern aber nichts ändern. Wahlkampfgebrabbel von einem Nichtskönner.

Karl in Oslo
6 Jahre zuvor

Amtliche Post mit Forderungen aus der BRD beantworte ich wie folgt:

„Ihr Schreiben habe ich erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders sowie Inhaltes als Angebot bewertet. Dies nehme ich unter folgenden Voraussetzungen an:

1. Sie erbringen Ihre amtliche Legitimation und weisen in notariell beglaubigter Form nach, von wem Sie wann und wofür Vollmacht erhalten haben, hoheitliche Rechte wahrzunehmen. Auch weisen Sie in notariell beglaubigter Form nach, wo und wann Sie in welchem Staat vereidigt worden sind.
2. Sie erbringen mir eine notariell beglaubigte Abschrift vom Gründungsprotokoll der Bundesrepublik Deutschland.
3. Sie erbringen mir eine notariell beglaubigte Abschrift vom Gründungsprotokoll des Landes, in dem Sie sich befinden.

Ich gebe Ihnen eine angemessene Frist von 72 Stunden nach Erhalt dieser Nachricht zuzüglich 4 Tagen für die Postzustellung, um Ihre Antwort unter Eid und unbeschränkter Haftung zu erbringen. Sollte dies nicht geschehen, gehe ich davon aus, dass Sie privat handeln und Ihr Unternehmen gewerblich, weil es im Internationalen Gewerbeverzeichnis gelistet ist.“

In https://www.facebook.com/groups/PegidaPartei können wir viel ändern. Wann machst auch du mit? Herzlich willkommen! Ein Reichsbürger aus Deutschland meint: Das Finanzamt der Bundesrepublik Deutschland ist handlungsunfähig. Er streitet mit dem Finanzamt um die Erstattung von Steuerbeträgen aus Anlass der fehlenden Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland, der Nichtigkeit des Steuergesetzes sowie aller anderen. Wird er vor Gericht obsiegen?