Malta Masche UCC – Der merkwürdige Prozeß vor dem Amtsgericht Zwickau

Zwickau – Prozess gegen 63-Jährige: Versuchte Nötigung mit „Malta-Masche“

Weil sie mit der so genannten „Malta-Masche“ Druck auf die Justiz machen wollte, muss sich eine 63-Jährige vor dem Amtsgericht Zwickau wegen versuchter Nötigung verantworten.

Quelle: youtube-Kanal Parteienallianz 2 vom 30.08.2017

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Karl im Exil
Karl im Exil
6 Jahre zuvor

Mein Deutschland soll seine Gebiete des Jahres 1917 von den Alliierten zurück verlangen und das Deutsche Reich als Demokratie gründen, denn im Juli/September 1990 ist der Geltungsbereich (Artikel 23) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland weggefallen, wodurch das Gesetz seine Gültigkeit verlor. Dadurch ist die BRD genau so erloschen wie die DDR. Jede Besatzungszeit endet nach nur 60 Jahren, siehe Haager Landkriegsordnung.

Die Diktatur der Westmächte verwaltet uns noch immer, nicht unter staatlicher Gesinnung, sondern nach dem ökonomischen Prinzip! Der Vermerk DEUTSCH im Ausweis der BRD ist kein Nachweis dafür, dass man Deutscher ist, sondern legt lediglich die Vermutung nahe, dass du Deutscher bist. Was tun?

https://web.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland kann viel bewegen, sobald wir 60.000.000 Mitglieder sind. Wann machst du mit?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

Wenn es nicht so ernst gemacht worden wäre, hätten alle Anwesenden eine lustige Veranstaltung erlebt ohne Eintritt dafür zu zahlen. Die entwürdigenden Durchsuchungen an allen Personen brachte den Verdacht hervor, das doch nach Eintrittsgeld gesucht wurde. Ein stark agierender und nicht eingeschüchterter Anwalt sollte zur Verzweiflung gebracht werden. Die Verzweiflung brach dann am Zentralorgan Frau Ast aus. Sie entschied sich für merkwürdig Anweisungen gegen die anwesende Öffentlichkeit. Mit der ersten Unterbrechung wurde die Öffentlichkeit noch im vom Volk bezahlten Raum gelassen. In der zweiten Unterbrechung wurde der Aufenthalt auf den Gang angewiesen. In der dritten und weiteren Unterbrechungen wurde der Gang zum Aufenthalt in der Warteschleife untersagt und es musste vor das Kopiergerät in die Warteschleife eingeschwenkt werden. Was somit der Polizei wiederum die erneute Kontrolle und das Kopieren auferlegte. Nun begann die Zeugenvernehmung, eine Gerichtsverhandlung ist ernst, in der Zeugenvernehmung kam es zum fremdschämen durch die Öffentlichkeit. Diese konnten sich des Eindruckes nicht verwehren das die Zeugen auf bestimmte Fragen vom Staatsanwalt wie Zentralorgan warteten. Sozusagen peinlich lustig. Es wurde nach dem werten empfinden nach der Kenntnisnahme eines Millionen Schulbetrages geforscht-wieder peinlich lustig. Hat sich schon ein GV gefragt wie es den GmbH Sklaven an Gefühlen ergeht wenn der mit Sondereinheiten anrollt und Türen eintreten lässt? Siehe Adrian Ursache, mit Feuerbefehl und Vollstreckung dessen! Die vorgelesen Erklärung vom Mensch Frau Ludwig brachte Stirn Schweiß, trotz Klimaanlage, bei dem Staatsanwalt wie der Richterin. Das „Gericht“ hielt das Verfahren wie „gewohnt“ mit Vollgas gegen die Angeklagte in extremer Kurvenfahrt.

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[…] „Malta Masche UCC     Der merkwürdige Prozeß vor dem Amtsgericht Zwickau“ http://staseve.eu/?p=37530 […]

Karl im Exil Norwegen
6 Jahre zuvor

https://web.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland kann viel bewegen, sobald wir 60.000.000 Mitglieder sind. Unser Deutschland soll seine Gebiete des Jahres 1917 von den Alliierten zurück verlangen. Bei Haftbefehlen, Hausdurchsuchungen oder Vollstreckungsmaßnahmen der BRD bedarf es grundsätzlich einer richterlichen Unterschrift! Unterschriften von Rechtspflegern sind NICHT rechtswirksam, da diese NICHT über entsprechende Kompetenzen verfügen! Die bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich, dass sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig: Unterschriften von Richtern müssen mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Für den Zustellempfänger muss nachprüfbar sein, ob Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben. Deshalb genügt die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht. (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87) Vollstreckungstitel von Gerichtsvollziehern ohne eigenhändige Richterunterschrift sind unwirksam!