Gutmenschen heulen auf: Forza Nuova stellt Plakatmotiv der Republik von Salò vor

05. September 2017
Gutmenschen heulen auf: Forza Nuova stellt Plakatmotiv der Republik von Salò vor

Rom. #Politisch korrekte Empörung in #Italien: dort warnt die rechte #Forza Nuova auf einem Plakat vor den „neuen #Invasoren“ und bildet dabei einen dunkelhäutigen Mann ab, der sich an einer weißhäutigen Frau vergreift. Text dazu: „Verteidige sie vor den neuen Eindringlingen. Es könnte deine Mutter, deine Ehefrau, deine Schwester, deine Tochter sein.“

Das Bildmotiv stammt von 1939 und wurde gegen Ende des Krieges von der kurzlebigen #Repubblica di Salò – des faschistischen Reststaates in #Norditalien – adaptiert, um gegen die dunkelhäutigen Soldaten in den Reihen der französischen und amerikanischen Streitkräfte zu mobilisieren.

Erstmals erschien die plakative Zeichnung als Titelbild der faschistischen Zeitschrift „La difesa della razza“, Ausgabe Nr. 11 vom 5. April 1939. Urheber war der seinerzeit bekannte Maler und Propagandagrafiker Gino Boccasile. Die Forza Nuova fügte dem ursprünglichen Plakatmotiv nur drei Worte hinzu.

Unter politisch Korrekten ist jetzt die Empörung groß. Dabei kursiert das Plakat bislang nur virtuell in den sozialen Netzwerken. Linke und Gutmenschen fürchten nun, daß das Motiv demnächst auch real auf Straßen und Plätzen plakatiert werden soll. Partisanenverbände und die „Beobachtungsstelle der neuen Rechten“ werfen der Forza Nuova „Aufruf zum Rassenhaß“ vor und rufen nach dem Staatsanwalt. Inzwischen sollen auch mehrere Anzeigen erstattet worden sein. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 05.09.2017

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Karl der Deutsche
6 Jahre zuvor

In Italien sollte faschistisches Gedankengut genau so verboten werden wie in Deutschland das der NSDAP. https://web.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland kann viel bewegen, sobald wir 60.000.000 Mitglieder sind. Unser Deutschland soll seine Gebiete des Jahres 1917 von den Alliierten zurück verlangen. Bei Haftbefehlen, Hausdurchsuchungen oder Vollstreckungsmaßnahmen in der BRD bedarf es grundsätzlich einer richterlichen Unterschrift: Unterschriften von Rechtspflegern sind NICHT rechtswirksam, da diese NICHT über entsprechende richterliche Kompetenzen verfügen! Die bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich, dass sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig: Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Für den Empfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht. (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87) Vollstreckungstitel von Gerichtsvollziehern oder Haftbefehle ohne eigenhändige Richter-Unterschrift sind rechtsunwirksam! Wer ist warum anderer Meinung?

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Das glaube ich sofort dass die Gutmenschen aufheulen. Wünsche nur jedem dieser Deppen dass sie mal eine „Bereicherung“ am eigenen Leib erleben.