- Kind an einem #Nordseestrand (Andreas Diel)
#Eintrittsgebühren für zwei #Strände der niedersächsischen #Nordseeküste sind weitgehend rechtswidrig.
Das entschied das #Bundesverwaltungsgericht in #Leipzig. Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten Küstenabschnitt eine Eintrittsgebühr zu erheben, hieß es. Das sei nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen und Toiletten für eine höhere Badequalität gesorgt werde. Dort müssen die Kläger auch weiter Eintritt zahlen.
Damit müssen nun auch andere Gemeinden an den deutschen Küsten prüfen, ob die von ihnen erhobenen Strandgebühren möglicherweise gegen das Recht verstoßen.
(Az 10 C 7.16).
Quelle: Deutschlandfunk vom 14.09.2017
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Jedes Meer ist Allgemeingut und es macht keinen Unterschied, ob es sich um die Ost-, Nordsee oder den Atlantik handelt. Ausserdem dürfen nur Staaten eine Gebühr erheben und die BRD war nie einer.