#Düsseldorf. Mit seiner „#Licht aus!“-Aktion hat der Düsseldorfer Oberbürgermeister #Thomas Geisel (#SPD) bei einer Kundgebung des patriotischen #Dügida-Bündnisses rechtswidrig gehandelt. Das entschied nun das #Bundesverwaltungsgericht in #Leipzig. Das gleiche gilt für seinen Aufruf an die Bürger, an einer Gegendemonstration teilzunehmen.
Zwar habe der Bürgermeister das Recht, sich als kommunaler Wahlbeamter öffentlich zu äußern. „Diese Befugnis unterliegt jedoch Grenzen“, sagte #Klaus Rennert, der Präsident des Gerichts. Ein Amtsträger darf sich zwar an der Meinungsbildung beteiligen, diese aber nicht lenken oder steuern. Außerdem dürfe er nicht die Ebene des rationalen Diskurses verlassen und andere ausgrenzen. (tw)
Quelle: zuerst.de vom 15.09.2017