So versuchen Reichsbürger Sachsens Justiz lahmzulegen



Renitenter Reichsbürger am Amtsgericht Meißen - oftmals werden sie auch 
aggressiv, gehen Richter oder Justizbedienstete an.
Renitenter Reichsbürger am Amtsgericht Meißen – oftmals werden sie auch aggressiv, gehen Richter oder Justizbedienstete an.

#Zwickau/#Dresden- #Sachsens Justiz muss sich zunehmend mit Reichsbürgern rumschlagen. Mit ellenlangen Schreiben und zähen Verhandlungen versuchen sie, Gerichte und Staatsanwaltschaften auszubremsen.

„Seit 2016 hat das deutlich zugenommen“, so der Leipziger Amtsrichter Stefan Blaschke (54). Bei Sachsens Staatsanwaltschaften sind seit März dieses Jahres 360 Ermittlungsverfahren gegen etwa 160 „Reichsbürger“ eingegangen, so das Justizministerium.

„#Reichsbürger“ erkennen die #BRD und ihre #Gesetze nicht an. Sie behaupten, das #Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Steuern, Sozialabgaben oder Bußgelder wollen sie nicht zahlen. Sozialleistungen nehmen sie dagegen in der Regel gerne an.

Jüngst wurde eine Reichsbürgerin in Zwickau verurteilt. Diese hatte gegen eine Gerichtsvollzieherin und eine Rechtspflegerin Schadensersatzforderungen von über 190 Millionen Euro geltend gemacht.

„Aber wenn sich die #Justiz nicht einschüchtern lässt – und die weicht nicht zurück -, dann wird es irgendwann teuer für die Angeklagten“, so Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (53).



Reichsbürgerin Birgit F. setzte mit der „Malta-Masche“ Bedienstete unter 
Druck. Sie wurde in Zwickau verurteilt.
Reichsbürgerin Birgit F. setzte mit der „Malta-Masche“ Bedienstete unter Druck. Sie wurde in Zwickau verurteilt.

Jedes Schreiben müsse durchgeackert werden, so Richter Blaschke. Szenekenner und Rechtspfleger Oliver Gottwald spricht von „Papierterrorismus“: „Aus zehn Seiten wegen einer Ordnungswidrigkeit werden bei einem ‚Reichsbürger‘ schnell weit über 100, und das alles muss gelesen werden.“

Jahrelang seien diese Menschen als Spinner abgetan worden, so Gottwald. Dies habe sich mit den tödlichen Schüssen auf einen Polizisten in Bayern schlagartig geändert. „Heute geht kein Gerichtsvollzieher mehr ohne Polizei zu einem Reichsbürger.“

Ministerpräsident Stanislaw Tillich (58, CDU) hatte eingeräumt, dass viel zu lasch mit Reichsbürgern umgegangen wurde. Laut Verfassungsschutz gibt es im Freistaat aktuell 718 Reichsbürger.

In Sachsen werden nun ihre Waffenscheine überprüft. Sie sollen grundsätzlich als waffenrechtlich unzulässig eingestuft werden.

Reichsbürger statten sich gerne mit eigenen Papieren aus - sie sind freilich 
nichts wert.
Reichsbürger statten sich gerne mit eigenen Papieren aus – sie sind freilich nichts wert.

Fotos: Christian Suhrbier, DPA

Quelle: tag24.de vom 20.09.2017

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Ute
Ute
6 Jahre zuvor

Ja, ja, der Begriff „Nazi“ ist ausgeluscht und nun kommt der „Reichsbürger“ daher 🙂

Fragt man diejenigen, die andere als Reichsbürger betiteln, was denn ein Reichsbürger sei, gucken sie doof und wissen keine Antwort. Lustig, oder? 🙂

Man sieht daran aber, dass sehr viele Menschen, ohne etwas wirklich nach zu prüfen, was ihnen andere erzählen. Das gilt auch für die „staatlichen Selbstverwalter, Reichregierungen, Rüdiger-Hoffmann´s Erzählungen mit der Ente“ (ist auch eine Ente).

Auch wenn Du, Peter Frühwald, Lügner, Volksverräter und mit idotischen Seminaren den Leute das Geld aus der Tasche Ziehender, meine Kommentare nicht mehr freischaltest, werde Dir weiterhin hier schreiben!

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor
Reply to  Ute

Rüdiger-Hoffmanns Ente ? Was hat es damit auf sich ? Wird nun ein Systemling verheizt ? Oder als Rattenfänger für Unwissende aufgebaut ?

Bildung hat seinen Preis. Angebote kann man annehmen oder eben nicht. Wir sind im Handel !

Rundumschulungen für Systemlinge erhalten die vermeintlich für umsonst. Dem ist nicht so ! Den ganzen Verblödungswahn bezahlt der kleine Steuerzahler. Oder bekommen die „Lehrer“ keine Besoldung für ihr Gelaber ?

Annette
Annette
6 Jahre zuvor

Reichsbürgerwissen gefährdet den Fortbestand der BRD-Staatsillusionslüge.

Als Reichsbürger mit und ohne Anführungszeichen gelten Menschen, die Tatsachen belegen können. Beispielsweise, daß das Deutsche Reich fortbesteht und ein Existenzrecht hat oder daß die BRD als eingesetzte Verwaltung im Interesse der US-Administration fungiert und das Volksvermögen des Staates Deutsches Reich verschiebt.
Nun werden „Staatsähnliche“ Anwälte und auch Firmenpolizisten von dieser NGO finanziert und wer möchte schon seiner Fau am Monatsende sagen, „Schatz, mir wurde gekündigt, weil ich die Staatslüge der BRD nicht mehr mittragen wollte…“

PS: Wer politisch verfolgt wird, dem steht der StGB §241a zur Seite, nutzen Sie ihn, wenn Sie in diesem miesen System überleben wollen!

Professor Dr. Dr. Dr. hc. Klaus Sojka war kurz vor der gerichtlichen Klärung vor dem IGH, als er urplötzlich verstarb.
Muß mehr geschrieben werden?
Eine Ergänzung, die Herrn Klaus Sojka noch nicht bekannt war: Kommunen mußten nach dem 1. BMJBBG 19.04.2006 und dem 2. BMJBBG 23.11.2007 aus „unerklärlichen“ Gründen eine Eröffnungsbilanz erstellen. Eröffnungsbilanzen müssen nur Kapitalgesellschaften vorweisen, aber eine angeblich hoheitlich tätige Stadt? Bekannter ist der Umstand, dass seit Oktober 2003 Firmen im internationalen Firmenregister (UPIK) eingetragen sein müssen, und hier finden Sie in lockerer Umgebung alles, was mal staatsähnlich war. Wohlgemerkt, staatsähnlich, von POLIZEI© über ehemalige Landesämter bis hin zu Staatsanwaltschaften und Gerichten. Selbst der Bundestag und hunderte weitere Regierungsstellen haben einen Geschäftseintrag mit hauptverantwortlichem Geschäftsführer. Professor Dr. Klaus Sojka hatte eigentlich schon genug gerichtsverwertbare Beweise, bevor er so urplötzlich vor dem Termin bei bester Gesundheit und Verfassung diese Welt verließ. Hätte er zum Beispiel noch von der notariell beglaubigten Kopie des Schreibens vom Landkreis Demmin Kenntnis genommen, wäre die Staatslüge schon eher in sich zusammengefallen.
http://rsv.daten-web.de/Germanien/keine_BRD-Staatsbuergerschaft_LK_Demmin.pdf

(…)Sie geben an, Staatsbürgerin der DDR zu sein und die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland erwerben zu wollen.
Personen, die die Staatsangehörigkeit der ehemaligen DDR besaßen, waren aber auch deutsche Staatsangehörige. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 21. Oktober 1987 — 2BvR 373/83 — BVerfGE 77, 137 Ausführungen zum Fortbestand der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit gemacht. Daraus ergibt sich, dass der Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit geführt hat. Grundsätzlich sind alle Personen, die bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990 die Staatsbürgerschaft der DDR besessen haben, mit der Herstellung der Einheit Deutschlands – in den Grenzen des ordre public – deutsche Staatsangehörige geblieben. Die Bundesrepublik Deutschland hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG, jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt.
Es ist schon recht auffällig, wie die Regierung aktuell mit Leuten umgeht, die ihr nicht passen. Da hier nur die Rezension dieses Buches ansteht, kann der Bogen leider nicht weiter in Richtung „Warum Georgensgmünd als Auslöser instrumentalisiert wurde“ thematisiert werden.
Es gilt festzuhalten, daß diese den USA wohlgesonnene Regierung den sachlichen Dialog mit BRD-Kritikern systematisch verweigert. Nach der Lektüre des Buches von Herrn Dr. Klaus Sojka ist das verständlich.
Posthum darf Leuten wie ihm für den Mut zur Wahrheit gedankt werden!

Birgit
Birgit
6 Jahre zuvor

IHR habt den absoluten Urknall nicht gehört. Was haben Selbstverwalter nach UN-Res. 56/83 mit EURER Firma zu tun, IHR Reptos ?

Kohse Hartmut
Kohse Hartmut
6 Jahre zuvor

Nur eine Frage:

Welchen Grund gibt es das Richter ihre Beschlüsse bzw. Urteile nicht selbst unterschreiben sondern nur durch Urkundsbeamte bezeugen lassen?