Religionsfreiheit und Islam

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Deutschland gehört zum Islam (bald endgültig) (Foto: Durch Syda Productions/Shutterstock)
 

Islamförderer von Altparteien werfen dem #AfD-Abgeordneten #Glaser vor, dem #Islam grundgesetzwidrig keine „#Religionsfreiheit“ zuzubilligen. Sie sollten sich erst einmal orientieren, bevor sie drauflosplappern

Von Peter Wörmer

In Artikel 4 des Grundgesetzes ist von ,Religionsfreiheit‘ nicht die Rede, sondern nur von Freiheit des Glaubens, des religiösen Bekenntnisses und ungestörter Religionsausübung. Es gibt also keine grundgesetzlich garantierte umfassende ,Religionsfreiheit‘.

Das Verständnis von Artikel 4 ist zudem im Zusammenhang mit der geschichtlichen Entwicklung in #Deutschland zu sehen: Religion ist bei uns seit langem Privatsache. Man wird in seiner Religion nicht von anderen behelligt und behelligt mit seiner Religion auch andere nicht (negative Religionsfreiheit). Das haben auch #Migranten zu respektieren. Wenn wir in islamische Länder kommen, respektieren wir selbstverständlich auch dortige Überzeugungen.

Es kann insbesondere nicht angehen, sozusagen alles Mögliche zum Teil der eigenen Religion zu erklären und dann zu verlangen, dies als Teil der ,Religionsfreiheit‘ – die es laut Grundgesetz gar nicht gibt – hinzunehmen. Es gibt z.B. im Koran keineswegs eine Verpflichtung zum Tragen eines Kopftuchs. Man trägt es, weil man von männlichen Familien-Mitgliedern dazu gezwungen wird (was man natürlich nie zugeben kann) oder als demonstratives Symbol einer Religion, die – in üblicher orthodoxer Version – z.B. #Ungläubige zu Menschen dritter oder vierter Klasse erklärt.

Der orthodoxe Islam ist nicht nur Religion, sondern auch umfassende Ideologie mit Anweisungen für alle oder nahezu alle Lebensbereiche – insofern totalitär -, insbesondere über die #Scharia. Der orthodoxe Islam kennt eben nicht die Unterteilung in geistliche und weltliche Sphäre, wie sie schon Jesus gelehrt hat („Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“), und ist zudem auf Welt-Eroberung orientiert.

Der orthodoxe Islam als Ideologie ist mit keinem einzigen Grundwert des Grundgesetzes vereinbar und ist insoweit logischer Weise auch nicht vom Grundgesetz geschützt: Der orthodoxe Islam kennt weder Menschenrechte noch Demokratie noch Rechtsstaatlichkeit noch die Verpflichtung staatlicher Politik auf „das Wohl des deutschen Volkes“ noch Sozialstaatlichkeit – jeweils im Sinne des Grundgesetzes. Wer das noch nicht verstanden hat, möge bitte Nachhilfe-Unterricht nehmen, z.B. bei dem Sozialwissenschaftler Manfred Kleine-Hartlage, Das Dschihadsystem, Wie der Islam funktioniert.

Quelle: journalistenwatch.com vom 03.10.2017

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meckerpaul
meckerpaul
6 Jahre zuvor

In D hat die Diktatur der Islamisten festen Fuß gefaßt.
Das wird von den Vollidioten in Berlin als NEUE KULTUR verkauft, die Musels werden D schneller begraben als uns das Lieb sein wird, wenn wir uns nicht endlich wehren.

Annette
Annette
6 Jahre zuvor

Lebensbeendende religiöse Bücheraufzeichnungen geben Politikern keinen Denkimpuls…

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Habs in einem anderen Artikel schon geschrieben dass heute viele Herrschaften zur Moscheenbesichtigung gegangen sind. Man fasst es nicht wie dumm das deutsche Volk geworden ist.