Wie sich Unternehmer und Juristen gesund stoßen oder wie man den Steuerzahler abzockt

Das Model ist einfach und beruht auf „#Insolvenz auf Kosten der #Steuerzahler und #Gläubiger“.

Die #Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp, die mit knapp 40 Anwälten und noch einmal so vielen Beratern eine der größeren Anstalten ihrer Art ist, versucht mit solchen unmoralischen Angeboten Klienten zu gewinnen.

So versendet Dirk Eichelbaum, Filialleiter von Buchalik Brömmekamp in Stuttgart, vierseitige eng beschriebenen Briefe an Unternehmer und rät diesen sich auf Kosten der Steuerzahler zu sanieren.

Diese Form der Pleite, bei der die Geschäfte wie bisher und unter Umständen sogar mit demselben Management fortsetzt werden können, lässt einem Unternehmen größere Spielräume zur Verhandlung mit seinen Gläubigern und anderen Beteiligten und biete darüber hinaus, wie Dirk Eichelbaum schrieb, „eine Vielzahl von Sondervergünstigungen“: So würden „für die Dauer von bis zu drei Monaten die Löhne und Gehälter aus den Mitteln des Insolvenzgeldes finanziert“, also aus Mitteln, die von anderen Firmen aufgebracht werden.

Förderlich sei auch die „Nichtabführung von Umsatzsteuern, Lohnsteuer und sonstiger Steuern“ zwischen dem Insolvenzantrag und der Eröffnung des Verfahrens. Schließlich müsse ein insolventes Unternehmen ungesicherten Gläubigern „meist nur eine geringe Quote“ ihrer Forderungen zurückbezahlen. Der Rest gelte als erlassen, was „oft zu einer massiven Stärkung des Eigenkapitals“ der zahlungsunfähigen Firma führe. Verbesserungen „von mehr als 50 Prozent“ seien dabei „eher die Regel als die Ausnahme“.

Doch wie soll dies von statten gehen?
Diese Frage lässt sich ganz einfach beantworten, so schrieb die ominöse Wirtschaftskanzlei:

 

>Als #Unternehmer müsse man sich von seinem Unternehmen eine möglichst große Summe auszahlen lassen und diese auf seine Frau und seine Kinder übertragen. Diese würden das Geld dann an den Unternehmer und seine Firma zu hohen Zinsen verleihen. Nach einer gewissen Frist würden sie vom Unternehmer die Zurückzahlung des Kredits verlangen. Dazu wäre dieser jedoch trotz aller Gewinne nicht imstande.


Also würde der Unternehmer beim Amtsgericht die #Insolvenz beantragen, und zwar in Eigenverwaltung, weil sein Unternehmen ja unabhängig von der Finanzierung gesund sei. Danach führe er weiterhin die Geschäfte und erhielte bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Zeit, #Insolvenzgeld zu kassieren, statt Löhne zu bezahlen und die Umsatzsteuer einzustreichen, die er seinen Kunden in Rechnung stelle.

Wenn das Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnet, würde der Unternehmer die Gläubiger rasieren und schließlich sogar noch den dadurch erzielten buchhalterischen Sanierungsgewinn steuerfrei kassieren.<<

„Das ist ein sehr, sehr kaltes Kalkül mit der Wirkung des Insolvenzrechts und ein ausgefuchstes Steuermodell für Unternehmer, die es dem Fiskus noch einmal so richtig zeigen wollen“, sagt VID-Obmann Bergner.

Die Frechheit des Ganzen ist aber:
Kanzlei-Namensgeber Robert Buchalik erklärte, dass er Gutes tue für den Standort Deutschland, indem er Firmen und Arbeitsplätze rette.

Quelle: indexexpurgatorius.wordpress.com vom 08.10.2017

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Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Dieses Juristenverbrecherpack bekommt auch noch die Quittung. Ist nur noch eine Frage der Zeit.

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