Kriminalitätsbrennpunkt Berliner Alexanderplatz: Afghanen nach Messerangriff von der Polizei gefaßt

19. Oktober 2017
Kriminalitätsbrennpunkt Berliner Alexanderplatz: Afghanen nach Messerangriff von der Polizei gefaßt
KULTUR & GESELLSCHAFT

#Berlin. Nach dem brutalen Angriff auf einen 23Jährigen am #Berliner Alexanderplatz konnten drei Verdächtige gefaßt werden. Am Dienstag erfolgte die Festnahme der Männer im Alter von 17, 18 und 20 Jahren. Den Festnahmen gingen umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei voraus, heute sollen die Verdächtigen einem Haftrichter vorgeführt werden. Ihnen wird vorgeworfen, den 23Jährigen am Montagabend niedergestochen zu haben. Einer der mutmaßlichen Täter soll dem Opfer auch einen heftigen Kopfstoß verpaßt haben, bei dem der Angegriffene mehrere Zähne verlor. Grund für den Angriff soll ein Streit zwischen den Männern gewesen sein, die alle aus #Afghanistan stammen.

Einer der Täter soll ein Mädchen belästigt haben, woraufhin es zum Streit kam, bei dem sich nach und nach eine Gruppe von insgesamt 30 Männern einmischte. Im Verlaufe der Auseinandersetzung eskalierte die Situation, die in der blutigen #Messerstecherei gipfelte.

Immer wieder kommt es am Alexanderplatz zu Straftaten von Asylbewerbern und andere Migranten, im September gab es dort mehrfach Massenschlägereien und Messerstechereien zwischen verschiedenen Gruppen aus Afghanistan, Pakistan und Syrien. Inzwischen wird nahe des Platzes eine kleine Polizeiwache gebaut, um die ständige Präsenz von Polizisten zu gewährleisten. (tw)

Quelle: zuerst.de vom 19.10.2017

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

Hat die Polizei als Wortmarke das Messer beschlagnahmt um zu wissen; ist es ein Markenprodukt, oder Billigware. In beiden Fällen geht es um den Verkäufer-wie konnte Er nur? Hat Er beim Verkauf eine Unfallbelehrung mit dem Käufer durchgeführt? Das Messer kann machen Loch in was ist Haut von in Mensch, weiß, lebt schon lange hier. Wenn nein, dann verschärft es das Strafmaß gegen den Verkäufer. Der hat dies seiner Unfallversicherung zu melden und die hat den Unwissenden zu entschädigen. Der Ansehensverlust des Messerherstellers und der Versicherung kann nur mit Beitragserhöhung gegen den Verkäufer wieder ausgeglichen werden. Was wiederum vor Gericht als Vorstrafe gewertet werden muß. Ich sehe hier eine Verhandlungswelle gegen den Verkäufer oder rin die im Ergebnis zum Entzug des Führerscheins, wahlweise Entzug der Kinder, oder Sozialstunden in der Unterkunft des nicht belehrten führen wird. Der Wortmarke kann kein Vorwurf gemacht werden diese hat nach GG Art. 3 & 4 die Rechte der Beteiligten strikt gewahrt.

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Warum wehren sich die Urberliner nicht endlich gegen diese Regierung die ihre Stadt kaputt macht?

Meine Freundin traut sich mittlerweile nicht mehr alleine ab 18.00 h auf die Strasse.
Ich hab ihr gesagt sie soll Berlin schnellstens verlassen.

Birgit
6 Jahre zuvor

Immer drauf, es müssen noch mehr werden, Ansonsten wachen die Berliner nicht auf !